250 Stadtnachrichten Kolbermoor

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Die Bauverwaltung informiert:

Bekanntmachungen A.

Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zur 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“. Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in öffentlicher Sitzung am 07.07.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur 03. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“, Gemarkung Kolbermoor beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 191/61, Gem. Kolbermoor. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Anpassung der Festsetzungen zur geplanten Realisierung eines Seniorenpflegeheims durch Änderungen der Wandhöhen, Geschossfläche und Baugrenzen. Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss wurde am 22.07.2020 amtlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.07.2020 bis 20.08.2020 Der Bebauungsplanentwurf und die städtebauliche Begründung, jeweils in der Fassung vom 15.09.2020, ausgearbeitet durch das Architekturbüro Diessner, Dipl. Ing. (FH) Kanalstraße 11, 80538 München, liegen zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Zeit vom 23.10.2020 bis 23.11.2020 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209/210 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209-211) vorgebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegen-den Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen / Bauleitplanung veröffentlicht. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 03. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kolbermoor den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ nicht von Bedeutung ist. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Absatz 1 BauGB, abgesehen wird. B. Satzungsbeschlusses über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 der Gem. Kolbermoor einschließlich der städtebaulichen Begründung. I. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat mit Beschluss vom 13.10.2020 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 der Gem. Kolbermoor als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. II. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508 der Gem. Kolbermoor mit der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 13.10.2020, ausgearbeitet durch das Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II Stock, Zimmer 209-211 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen liegen zudem für die die Dauer von einem Monat ab Bekanntmachung nochmals öffentlich aus und können auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/ Bauleitplanung (www.kolbermoor.de) zudem eingesehen werden. III. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsnachfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. C. Satzungsbeschlusses über die 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 der Gem. Pang einschließlich der städtebaulichen Begründung. I. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat mit Beschluss vom 13.10.2020 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 der Gem. Pang als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. II. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 der Gem. Pang mit der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 13.10.2020, ausgearbeitet durch das Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II Stock, Zimmer 209-211 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen liegen zudem für die die Dauer von einem Monat ab Bekanntmachung nochmals öffentlich aus und können auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus / Amtliche Bekanntmachungen / Bauleitplanung (www.kolbermoor.de) zudem eingesehen werden. III. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsnachfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich. Kolbermoor, im Oktober 2020 – Peter Kloo, 1. Bürgermeister


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