S ta d t n a c h r i c h t e n
242. Ausgabe KW 26 24. Juni 2020
Das Kolbermoorer Freibad hat wieder geöffnet
Ausführliche Informationen dazu samt den Hygiene-Maßnahmen finden Sie auf Seite 12 rmoo
www.stadtnachrichten-kolbermoor.de
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Die Stadtnachrichten als Mitteilungsblatt der Stadt Kolbermoor werden an sämtliche Haushalte verteilt, um alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
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Stadtnachrichten K O L B ER M O O R
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Die Stadtnachrichten Kolbermoor informieren:
Kurz und bündig AWO: Drei-Tages-Fahrt nach Heidelberg abgesagt Leider muss nun auch die Drei-Tages-Fahrt der Kolbermoorer Arbeiterwohlfahrt nach Heidelberg abgesagt werden. Katharina Nebauer, AWO Kolbermoor Kolbermoorer OGV sagt alle Fahrten für 2020 ab Der Obst- und Gartenbauverein Kolbermoor (OGV) muss für dieses Jahr alle Tages- und Mehrtagesfahrten absagen. Die meisten dieser Fahrten sollen nun 2021 durchgeführt werden. Die bezahlten Reisepreise werden in Kürze zurücküberwiesen. Abgesagt ist auch der Besuch des Lehrbienenstands im Rahmen des Ferienprogramms am 7. August 2020 im Tonwerksgelände. Heidi Hell, Vorstandsmitglied OGV Sprechstunde Senioren und Inklusion Die nächste Sprechstunde der Inklusionsbeauftragten Frau Vroni Gmeiner und des Seniorenbeauftragten Herrn Dr. Berthold Suldinger findet am Donnerstag, 2. Juli im Rathaus statt. Stadt Kolbermoor, Stadtmarketing
Örtliches Gemeindeverfassungsrecht:
Bekanntmachung Der Stadtrat Kolbermoor hat am 6. Mai 2020 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erlassen. Diese Satzung tritt am 6. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 7. Mai 2014 außer Kraft. Die Satzung liegt noch bis 3. Juli 2020 im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Zimmer 003/EG, zur Einsicht während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr/Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr/Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) auf und wird auf der Homepage der Stadt Kolbermoor unter www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/ortsrecht.html bekannt gemacht. Kolbermoor, 15. Juni 2020 Dieter Kannengießer, Zweiter Bürgermeister
Im Wertstoffhof gilt weiterhin:
Nächster Redaktionsschluss: Mo. 29. Juni, 9 Uhr!!! Nächster Erscheinungstermin: Mi. 8. Juli 2020
Brenner Nordzulauf – Jeder kann sich beteiligen:
Stadt nimmt im Juli Stellung Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren (ROV) „Brenner Nordzulauf“. Bis zum 24. Juli besteht die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen abzugeben. Am ROV können sich grundsätzlich die vom Vorhaben betroffenen Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen und die Öffentlichkeit, also alle Bürger*innen, beteiligen. Die Stellungnahmen müssen schriftlich erfolgen und können direkt bei der Regierung von Oberbayern oder der Gemeinde angegeben werden. Die Stadt Kolbermoor wird in der Stadtratssitzung am 22. Juli ebenfalls eine Stellungnahme zum ROV beschließen. Diese wird derzeit rechtlich abgestimmt und gemeinsam mit der Bürgerinitiative Kolbermoor vorbereitet. Ein Raumordnungsverfahren ist ein Instrument der Landesplanung, das die Auswirkungen großer, überörtlicher Vorhaben auf ihre Raumverträglichkeit prüft. Raumverträglichkeit besteht, wenn ein Vorhaben den Belangen einer nachhaltigen Raumentwicklung, des raumbedeutsamen Umweltschutzes sowie anderer überörtlicher Planungen und Maßnahmen nicht entgegensteht. In einem ROV wird festgestellt, wie sich ein Planungsvorhaben auswirkt zum Beispiel auf Raum- und Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Land und Forstwirtschaft, Wasser, Verkehr, Wirtschaft, Energieversorgung. Fachliche Belange und öffentliche Interessen werden dabei abgewogen. Als Maßstab werden dabei die Grundsätze des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Bayern und die jeweiligen Regionalpläne (hier der Regionalplan für die Region Südostoberbayern RP 18) zugrunde gelegt. Das ROV führt keine Bedarfsprüfung durch. Auch technische Details und privatrechtliche Problemlagen sind nicht Gegenstand eines ROVs. Stadt Kolbermoor, Stadtmarketing
Maskenpflicht Das Landratsamt Rosenheim hat für alle Wertstoffhöfe im Landkreis Rosenheim eine generelle Maskenpflicht erlassen. Michael Glas, Leiter des Kolbermoorer Bauhofs, in dessen Zuständigkeitsbereich auch der Wertstoffhof liegt, bittet alle Kolbermoorer Bürger*innen um Verständnis und um die Einhaltung der Gebote Maskenpflicht und Abstandswahrung. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor
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Die Bauverwaltung informiert:
Bekanntmachungen A. Erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 i V. mit § 3
Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Zentrum V“. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in öffentlicher Sitzung am 06.11.2018 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 „Zentrum V“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) zur Unterbringung von Wohnnutzung und von Gewerbebetrieben, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke um das Quartier Wiesen-, Ludwig-, Glückstraße und Rosenheimer Straße. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.12.2018 amtlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 28.12.2018 bis 4.2.2019. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2019 den Entwurf der Bauleitplanung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.8.2019 bis 19.9.2019 ordnungsgemäß durch Bekanntmachung am 8.8.2019 formell am Verfahren beteiligt. Die Ergebnisse der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Bauausschuss am 19.05.2020 behandelt. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Bauleitplanung gebilligt und beschlossen – hinsichtlich der Änderungen zur Bauweise – die Auslegung erneut, jedoch mit der Möglichkeit verkürzt für die Dauer von zwei Wochen, auszulegen. Die erneute verkürzte öffentliche Auslegung wird auf der Grundlage des Planentwurfs einschließlich Begründung vom 15.5.2020 durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf vom 6.11.2018 in der Fassung vom 15.5.2020 und die städtebauliche Begründung vom 6.11.2018 ebenfalls in der Fassung vom 15.5.2019, ausgearbeitet vom Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor liegen daher wiederholt in der Zeit vom 10.6.2020 bis einschließlich 26.6.2020 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209 / 210 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird erneut darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209/210) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 81 „Zentrum V“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kolbermoor den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 81 „Zentrum V“ nicht von Bedeutung ist. B. Satzungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1458/3 der Gem. Kolbermoor einschließlich der städtebaulichen Begründung. I. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat mit Beschluss vom 19.5.2020 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1458/3 der Gem. Kolbermoor als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. II. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1458/3 der Gem. Kolbermoor mit der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 19.5.2020, ausgearbeitet durch das Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II Stock, Zimmer 209-211 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen liegen erneut für die die Dauer von einem Monat ab Bekanntmachung öffentlich aus und können auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung (www.kolbermoor.de) zudem eingesehen werden. III. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechts-
Stadtnachrichten K O L B ER M O O R nachfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. C. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gemarkung Kolbermoor im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschlusses sowie frühzeitige Information der Öffentlichkeit. 1. Aufstellungsbeschluss Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gemarkung Kolbermoor beschlossen. Ziele und Zweck der Bauleitplanung ist, die – Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung und der Bauräume an konkrete Bauabsichten unter Berücksichtigung der Raumordnung, des Gebietscharakters und städtebaulichen Zielen der Stadt Kolbermoor, – die bauplanungsrechtliche Festsetzung und planerische Darstellung der öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen und – die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gemarkung Kolbermoor. Der Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass – von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, – von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird und – Eingriffe, die aufgrund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten. 2. Frühzeitige Information der Öffentlichkeit Der Planungsbereich wird in der Zeit vom 18.06.2020 bis 03.07.2020 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209-211 zur öffentlichen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www. kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209-211) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. D. Vollzug des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) Raumordnungsverfahren für das Vorhaben: Brenner-Nordzulauf für den Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen – Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/ Österreich). Bekanntmachung Die Regierung von Oberbayern hat am 29.5.2020 ein Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nordzulauf im Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen – Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/Österreich) eingeleitet. In diesem Raumordnungsverfahren ist gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Verfahrensunterlagen Fortsetzung auf Seite 6
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Die Corona-Warn-App ist da. Sie steht ab sofort zum kostenlosen Download im App Store von Apple bzw. im Google Play Store zur Verfügung. Die App hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und effektiv zu unterbrechen. Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen. Die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld. Die App ist ein wichtiger Beitrag, um die Covid19 Pandemie zu begrenzen. Die App ist kein Allheilmittel. Weiterhin bleiben Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig. Die „Corona-Warn-App“ ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung und wird vom RKI herausgegeben. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-WarnApp beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es bis zur Veröffentlichung bereits knapp eine halbe Million Views. Weiterführende Informationen: www.corona-warn-app.de. Pressemitteilung Nr. 209 der Bundesregierung vom 16. Juni 2020
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für das Vorhaben liegen zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Zeit vom 16.6.2020 bis einschließlich 24.7.2020 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209 oder 211 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist können schriftliche oder aber auch elektronische Äußerungen zu überörtlich raumbedeutsamen Aspekten des Vorhabens in der Stadt Kolbermoor (Zimmer 209-211 oder gerne auch per E-Mail an bauverwaltung@kolbermoor.de) oder bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1, Maximilianstraße 39, 80538 München (E-Mail-Adresse: beteiligung.rov-bnz@reg-ob.bayern.de) vorgebracht werden. Zudem sind die Verfahrensunterlagen auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter dem Link Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV) bzw. auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) unter dem Pfad „Service > Planverfahren, Planfeststellungen > Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung > Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr“ und dort unter „aktuelle Raumordnungsverfahren“ einzusehen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird auf Folgendes hingewiesen: – Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 S. 2 BayLplG). – Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingehen, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden diese Äußerungen nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden. – Im Raumordnungsverfahren erfolgt keine Bedarfsprüfung für das Vorhaben. Diese erfolgt ggf. in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren. – Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Vorhabenträgerin als planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären. – Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sie sich damit einverstanden. – Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen, insbesondere die Linienführung der Trassenvarianten und deren unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsame Auswirkungen. – Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann. – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt. E. Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 80 „Filzenstraße West I“. Aufgrund der § 14, § 16 und § 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) hat der Stadtrat der Stadt Kolbermoor folgende Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen. § 1 Anordnung der Verlängerung zur Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung für die Grundstücke Fl.Nrn. 714/12, 714/61, 714/62, 714/63, 714/64, 714/65, 715/4, 715/7, 715/9, 715/10, 716/5, 716/7, 716/8, 716/9, 716/10, 716/11, 716/22, 716/23, 716/24, 717/3, 717/4, 717/5, 717/6, und 717/50 der Gemarkung Kolbermoor wird die Verlängerung der Veränderungssperre erlassen. Die mit Satzungsbeschluss des Stadtrates vom 25.4.2018 erlassene und am
Stadtnachrichten K O L B ER M O O R 13.6.2018 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West I“ wird um ein Jahr verlängert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan in der Fassung vom 04.06.2018, der Bestandteil der Satzung ist. Der Geltungsbereich grenzt im östlichen Bereich an die Filzenstraße und im westlichen, südwestlichen Bereich an das Tonwerkweiher-Gelände. Im nördlichen Bereich liegt die Grenze des Geltungsbereichs an den südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 741/3 und 741/16 je Gem. Kolbermoor. Im südlichen Bereich grenzt der bestehende Bebauungsplan Nr. 6 „Bergsiedlung II“ an. Er umfasst damit insgesamt die Grundstücke mit den Fl.Nrn: 714/12, 714/61, 714/62, 714/63, 714/64, 714/65, 715/4, 715/7, 715/9, 715/10, 716/5, 716/7, 716/8, 716/9, 716/10, 716/11, 716/22, 716/23, 716/24, 717/3, 717/4, 717/5, 717/6, und 717/50 jeweils der Gemarkung Kolbermoor § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden. (2) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungsoder anzeigepflichtig sind dürfen nicht vorgenommen werden. § 4 Inkrafttreten der Verlängerung zur Veränderungssperre Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. § 5 Geltungsdauer der Veränderungssperre Die Satzung über die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan Nr. 80 „Filzenstraße West I“ in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf der Verlängerung am 14.06.2021. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich. Kolbermoor, im Mai/Juni 2020 - Peter Kloo, 1. Bürgermeister
Neue Stellplatzsatzung ab 1. September 2020:
Bekanntmachung Der Stadtrat Kolbermoor hat am 27. Mai 2020 beschlossen, die Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugabstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung) neu zu erlassen. Die Stellplatzsatzung in der Fassung vom 4. Juni 2020 tritt am 1. September 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellplatzsatzung vom 31. Mai 2011 außer Kraft. Die neuerlassene Stellplatzsatzung liegt noch bis 30. Juni 2020 im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Zimmer 003/EG, zur Einsicht während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) auf. Auf der Homepage der Stadt Kolbermoor kann die neue Stellplatzsatzung ebenfalls eingesehen werden in der Rubrik „Rathaus“ – „Satzungen und Verordnungen“ – „Satzungen und Gebühren“ – „Stellplatzsatzung“ oder unter dem Link www.kolbermoor.de/rathaus/satzungen-undverordnungen/satzungen-gebuehren.html. Auskünfte zum Vollzug der Stellplatzsatzung erteilt die Bauverwaltung. Kolbermoor, 4. Juni 2020 STADT KOLBERMOOR Peter Kloo, Erster Bürgermeister
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Kolbermoorer Orgelmittwoch startet wieder:
Johannes Eppelein zu Gast Johannes Eppelein in Wiederkunft Christi zu Gast. Nach der Corona-bedingten Zwangspause beginnen ab 1. Juli wieder die monatlichen Orgelkonzerte in der katholischen Pfarrkirche Wiederkunft Christi in Kolbermoor. Beginn ist um 19.45 Uhr. Der Eintritt ist wie immer frei, doch ist es zwingend erforderlich, kostenlose Karten unter www.pizzicato-kolbermoor.de zu reservieren, da das Platzkontingent begrenzt ist. Zu Gast ist der evangelische Dekanatskantor aus Rosenheim, Johannes Eppelein. Auf dem Programm stehen Werke von Johann Sebastian Bach, Alexandre Guilmant und Johannes Mathias Michel. Eppelein studierte Evangelische Kirchenmusik (A-Diplom) an der Musikhochschule München (Orgel bei Prof. Harald Feller). An das Kirchenmusikstudium schlossen sich der Bachelor- (2015) und Masterabschluß (2017) im Studiengang Chordirigieren an sowie der Bachelor (2018) im Fach Gesangspädagogik. Seit September 2017 ist er als Kantor für Kirchengemeinde und Dekanat Rosenheim tätig. Studienreisen brachten ihn zum holländischen Rundfunkchor nach Hilversum und zum RIAS-Kammerchor nach Berlin. Konzertreisen unternahm er mit verschiedenen Ensembles unter anderem nach Lettland, Russland, Südkorea und in die USA. Die Besucher des Orgelmittwochs werden gebeten, auf die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln beim Konzert zu achten. Gerhard Franke, pizzicato
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Die Kurse laufen wieder Am 26. Mai beschloss die Bayerische Staatsregierung, dass ab 15. Juni wieder Präsenzveranstaltungen an der VHS möglich sind. Wir freuen uns sehr, dass wir Sie nun wieder persönlich begrüßen dürfen. Bis zu den Sommerferien laufen nun wieder alle Kurse, Vorträge und Exkursionen. Natürlich werden alle Veranstaltungen im Rahmen eines Hygiene-Konzeptes nach den Vorgaben der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 sowie dem Hygiene-Rahmenkonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus angehalten. Sie finden das Hygiene-Konzept der vhs Kolbermoor auf unserer Homepage zum Downloaden. Videos von Kursleitern Einige unserer Kursleiterinnen und Kursleiter haben Übungs-Sequenzen zu verschiedenen Themen zusammengestellt – suchen Sie sich aus, was Ihnen gefällt, und machen Sie mit. Seien Sie aktiv und partizipieren Sie an den Anregungen, Informationen und Übungen, die unsere Kursleiter für Sie anleiten. Auf unserer Homepage finden Sie aktuell folgende Beiträge: • Dr. Berthold Suldinger, „Stärkung der Immunabwehr“ • Simone Conen, „Stärkung von Brustkorb und Lunge“ • Roswitha Pis, „A bisserl was geht oiwei – Fit und gesund 60+” • Birgit Panovsky, “Frühlingsgymnastik für Balkon und Garten” • Claudia Mäder, „Rock the Billy – das neue TanzWorkout“ • Claudia Mäder, “Kurz-Sequenz Pilates” • Brita Halder, „Trau‘ Dich singen“ • Claudia Mäder, „Mit einem straffen Bauch in den Sommer“ • Claudia Mäder, „Cardio-Training“ • Dieter Fuchs, „Wildblumen in freier Natur bestimmen mit der Smartphone-App ‚PlantNet‘“ Teil 1 Installieren Teil 2 Bedienen Vorschau auf einige Angebote im Juli: Exkursion: Mangfalldamm – bunte Vielfalt an Pflanzen und Tieren Was blüht, was fliegt und krabbelt denn da? Der bunt blühende Mangfalldamm ist nicht nur Augen- und Bienenweide. Welche Pflanzen dort gedeihen und welchen Lebensraum sie für Insekten und andere Tiere bieten, entdecken wir bei dieser Exkursion mit Ursula Fees am Freitag, 10.7., 16.30-18.30 Uhr, Treffpunkt: Schwimmbad Kolbermoor, Anmeldung erforderlich. Office 2013 kompakt und intensiv Dieser Einstiegskurs richtet sich an alle, die die gängigen MicrosoftOffice-Programme am besten sofort beherrschen müssen. Nach den Grundkenntnissen der EDV beschäftigen Sie sich mit Word, Excel, Internet Explorer und Powerpoint. Durch die vielen Übungen sind die neuen Kenntnisse sofort in der Praxis einsetzbar. 2 x Samstag ab 4.7., 9.00 bis 15.00 Uhr bei Sabine Mutschke iTunes für iPhone oder iPad Das klingt verlockend: 50 Millionen Songs werbefrei streamen. Hier erfahren Sie, wie der Download funktioniert, wie man bezahlt, wie die Songs werbefrei abgespielt werden, Playlists erstellt oder die neuen Songs der Freunde gefunden werden. Montag, 13.7., 16.00-18.00 Uhr bei Sabine Mutschke vhs Kolbermoor, Rathausplatz 1, Telefon (08031) 98338, Fax 97473, info@vhs-kolbermoor.de Anmeldung jederzeit auch im Internet: Stöbern Sie unter www.vhs-kolbermoor.de
Geburtstage (Gratulationen zum 80., 85. und 90. Geburtstag und dann jährlich)
24.06. 25.06. 27.06. 29.06. 29.06. 01.07. 03.07. 04.07. 05.07. 05.07. 06.07. 08.07. 08.07.
26.06. 29.06. 02.07.
Schmöller Maria Mühlbauer Manfred Schraml Claudia Hausen Barbara Tandler Alfred Wittmann Mathilde Enzinger Helena Kunz Johann Feil Yvonne Steinbrener Elisabeth Renner Georg Dworaczek Edeltraud Wilhelm Theresia
85. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 95. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 91. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 96. Geburtstag
Hochzeits-Jubiläen Bacher Barbara und Hermann Goldene Hochzeit Popczyk Helga und Reinhold Diamantene Hochzeit Rudolph Christel und Christoph Diamantene Hochzeit
Jubilare, die keine Veröffentlichung an dieser Stelle in den Stadtnachrichten Kolbermoor wünschen, bitten wir, dies mindestens 2 Monate vor dem jeweiligen Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 08031/2968-138 mit zu teilen. Peter Kloo Christian Poitsch 1. Bürgermeister Kultur- & Stadtmarketing
Gehört Ihr zu den Besten, dann meldet Euch:
Schulabschluss Bald geht wieder ein Schuljahr zu Ende, auch wenn dieses ein Außergewöhnliches war. Für viele Schüler*innen bedeutet das einen neuen Lebensabschnitt. Einige von Euch starten ins Berufsleben, andere beginnen ein Studium. Eines ist jedoch für Euch alle gleich, Ihr habt den Abschluss geschafft und dürft stolz darauf sein. Um ein wenig zum Ausdruck zu bringen, dass sich besondere Anstrengungen auch lohnen, soll es für die besten Kolbermoorer Absolventen auch dieses Jahr seitens der Stadt wieder eine kleine Anerkennung geben. Gehört Ihr also zu denjenigen Schüler*innen, die den Wohnsitz in Kolbermoor und den diesjährigen Schulabschluss mit einer Abschlussnote von 1,5 oder besser absolviert haben, dann meldet Euch bitte mit einer Kopie Eures Abschlusszeugnisses bei der Stadtverwaltung Kolbermoor. Dies könnt Ihr per Post, persönlich oder per E-Mail machen: Rathaus Kolbermoor, Frau Obermaier, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor oder pobermaier@kolbermoor.de. Stadtverwaltung Kolbermoor, Hauptamt
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Ihre Gemeinde ist auch Energieversorger:
Die INNergie unterstützt sie dabei
Im Herbst geht es wieder los:
Theaterfahrten der VHS
Wie wichtig es ist, eine starke Infrastruktur vor Ort zu haben, erleben wir gerade in der Corona-Krise. Überall machen jetzt Krankenhäuser und Intensivbetten den Unterschied. Für eine moderne und bezahlbare Energieversorgung sind es Leitungen und Anschlüsse direkt in der Nachbarschaft – und nicht erst in der nächsten Stadt. So wie bei Ihnen, denn Ihre Gemeinde gehörte vor drei Jahrzehnten zu den Pionieren.
Pioniere aus dem Inntal
Acht Gemeinden im Inntal gründeten 1990 zusammen Die VHS Kolbermoor bietet zahlreiche Theaterfahrten für alle mit zwei Regionalversorgern eine eigene Gesellschaft. Ihr Interessierten an. Zusteigemöglichkeiten sind in Kolbermoor Ziel: Der Aufbau eines Gasnetzes auf dem Land. Mittler(REWE-Parkplatz), in Bad Aibling (Parkplatz an der Therme) und weile hat die INNergie 3.500 Haushalte zwischen nach Vereinbarung. Informationen und Anmeldungen sind bei Herrn Lechermann möglich: 08031 92111, E-Mail: musikfan48@ Schechen und Oberaudorf an das neue Gasnetz angefreenet.de. Hier erhalten Sie auch die Planungsübersicht für schlossen. 2020/21. Es wäre schön, wenn Sie die Informationen über unSie haben damit Zugang zu einer kostengünstigen, effizisere geplanten Fahrten an Interessierte weitergeben würden. enten und technisch ausgereiften Wärmeversorgung in 2020 ihren Häusern. Aber nicht nur die Bürger profitieren. Ihre September: Elektra (Richard Strauss), Nationaltheater Gemeinden sind Teilhaber an der INNergie. Der Umsatz 18.10.: Madame Butterfly (u.a. Roberto Alagna/Giacomo Puccini), unseres Unternehmens kommt den kommunalen HausNationaltheater halten zugute und schafft Arbeitsplätze in der Region. November: Die Vögel (Walter Braunfels), sehr zu empfehlen, Nationaltheater 29.11.: Heilige Nacht (u.a. Lesung von Ludwig Thoma) in St. Austauschpflicht für alte Heizungen Bartholomä (Königssee) , mit Christkindlmarkt in Berchtesgaden Die Weitsicht der Inntalgemeinden wird sich für die BürDezember: Boris Godunow (Modest Mussorgski), Tiroler Langer in den kommenden Jahren besonders auszahlen. destheater Innsbruck mit zum Besuch des Christkindlmarktes Denn seit 2015 gilt in Deutschland die Austauschpflicht Hänsel und Gretel (Engelbert Humperdinck), Nationaltheater für Heizungen, die älter als dreißig Jahre sind. Für 2020 2021 heißt das: Viele Heizungen, die vor 1990 eingebaut wurJanuar: Manon Lescaut (Giacomo Puccini), Nationaltheater Februar: Der Freischütz (Carl Maria von Weber), Nationaltheater den, müssen innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht oder werden. Auch für diejenigen, die nicht von der AustauschBallett Schwanensee (Peter I. Tschaikowsky), Nationaltheater pflicht betroffen sind, macht eine Modernisierung Sinn. März Mit dem Gasnetz Ihrer Gemeinde vor der Haustür haben Lucia di Lammermoor (Gaetano Donizetti), Nationaltheater Sie eine kostengünstige und effiziente Alternative zur April Hand. Die Zauberflöte (W. A. Mozart), Tiroler Landestheater Innsbruck Mai Artikelreihe zur lokalen Energieversorgung I masnadieri (Die Räuber/Giuseppe Verdi), Nationaltheater Die Austauschpflicht für Heizungen wie auch andere TheJuni Singularity (Miroslav Srnka), Cuvilliés-Theater men der lokalen Energieversorgung werfen Fragen auf. In Juli den kommenden Ausgaben der Kolbermoorer StadtnachOpernfestspiele: Ernst Schrott in concert „Tango Diabolo“, Prinzrichten wollen wir diese Fragen für Sie beantworten und regententheater Ihnen dazu nützliche Tipps geben: Für Hauseigentümer, Rudolf Lechermann, Theaterfahrten VHS Kolbermoor
Häuslebauer, Besitzer von Elektroautos und alle, die sich für eine bezahlbare und moderne Energieversorgung in ihrer Gemeinde interessieren. In der Gemeinde Kolbermoor bietet die INNergie Anschlüsse ans Gasnetz, beliefert Sie mit Erdgas und Ökostrom sowie in Teilen der Gemeinde mit Nahwärme. Schauen Sie doch mal auf unserer Website nach: www.inn-ergie.de. Dipl.-Ing. Sebastian Ranner
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Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Aktuelle Infos der BI zum Brenner Nordzulauf:
Stellungnahmen bis 24. Juli
Sommerferien-Leseclub 2020 findet statt:
Lesen was geht! Für alle Kinder und Jugendlichen von 8 bis 15 Jahren heißt es auch in diesem Jahr „Lesen was geht!“ in der Stadtbücherei Kolbermoor. Der Sommerferien-Leseclub findet von Mittwoch, 22. Juli, bis Freitag, 11. September, statt. Trotz einiger Einschränkungen im Ausleihbetrieb und leider ohne Abschlussparty möchten wir allen jungen Bücherliebhabern/-innen wieder die Möglichkeit bieten, in den Sommerferien brandneue Kinder- und Jugendbücher zu lesen und zu bewerten. Tolle Preise gibt es natürlich auch zu gewinnen. Ab drei ausgefüllten Bewertungskarten nehmen die Teilnehmer an der Verlosung teil und bekommen eine Urkunde. NEU: Ab Mittwoch, 8. Juli, liegen Anmeldekarten in der Bücherei bereit und Ihr könnt Euch für den Club einschreiben. Sobald Ihr Mitglieder geworden seid, können alle Leseclubbücher in unserem WebOPAC (online-Katalog) kostenlos vorbestellt werden. Die Ausleihe der Bücher startet am 22.Juli. Clubausweise können dieses Jahr leider nicht abgestempelt werden. Es steht Euch frei, ob Ihr die gelesenen Titel zu Hause aufschreiben wollt. Alle Bewertungskarten bitte vor der Abgabe daheim ausfüllen, um Andrang an unserer Ausleihtheke zu vermeiden. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder viele Bücherfreunde mitmachen und Ihr viel Spaß beim Lesen in den Sommerferien habt! Euer Team der Stadtbücherei
MANGFALLTREFF BÜRGERHAUS KOLBERMOOR Von-Bippen-Straße 21/Zugang Ludwigstraße
Alle Angebote im Bürgerhaus entfallen bis auf Weiteres! Bitte nutzen Sie den Einkaufsservice für Risikogruppen! Erreichbar telefonisch und per Mail: 08031/231 92 57, mangfalltreff@sd-obb.de. Dagmar Badura und Stephanie Weber
Die Bürgerinitiative Nordzulauf Kolbermoor ruft in ihrer aktuellen Pressemitteilung „Raumordnungsverfahren Brenner Nordzulauf – Jetzt ist unser Widerstand entscheidend!“ zur Abgabe von Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren (ROV) bis zum 24. Juli 2020 auf. Die Regierung von Oberbayern hat am 29.5.2020 mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung das Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nordzulauf eingeleitet. Detaillierte Informationen und weitführende Links sind auf unserer Homepage binzko.de/rov zu finden. In allen Rathäusern der betroffenen Gemeinden liegen die Informationen der Regierung zur Einsicht aus. Das Raumordnungsverfahren ist kein Genehmigungsverfahren, sondern eine vorgelagerte Planung für große Flächen/Räume, in der Raumwiderstände qualifiziert werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt dabei allen Bürger*innen die Möglichkeit und das Recht, eigene Stellungsnahmen einzureichen. Im Raumordnungsverfahren wird für jede Trasse deren Raumverträglichkeit geprüft und als „raumverträglich“, „raumverträglich mit Auflagen“ oder „nicht raumverträglich“ qualifiziert. Dieser raumrechtliche Bescheid der Regierung ist nicht anfechtbar und wird keine der fünf Trassen favorisieren. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 24. Juli 2020. Die Regierung von Oberbayern bevorzugt die Stellungnahmen per E-Mail (beteiligung.rov-bnz@reg-ob.bayern.de), eine schriftliche Stellungnahme per Post ist aber ebenfalls möglich (Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1 Raumordnung Landes und Regionalplanung in der Region Oberland und Südostbayern, 80534 München). Im Rathaus von Kolbermoor und Bad Aibling können schriftlichen Einreichungen ebenfalls bis zum Stichtag abgegeben werden. Ein die Bürgerinitiativen beratender Anwalt für Baurecht hat uns darauf hingewiesen, dass auch die Anzahl der eingegangen Stellungnahmen den Vorhabensträger, in unserem Fall die Deutsche Bahn, bei der späteren Auswahl der Vorzugstrasse beeinflussen kann, der Raumwiderstand Bürger hat daher maßgeblichen Einfluss auf die politische Entscheidung. Wie auch die anderen Gemeinden, müssen wir jetzt in Kolbermoor und Bad Aibling durch zahlreiche Stellungnahmen einen starken Raumwiderstand Bürger bilden. Bitte helfen Sie uns, unser gemeinsames Ziel zu erreichen und ermuntern Sie auch Bekannte, Freunde und Nachbarn. Die Stellungnahmen für das Raumordnungsverfahren sollen als erstes die persönliche Betroffenheit beschreiben, danach Einwände und Befürchtungen aufführen. Am Ende kann auch noch auf die Ertüchtigung der Bestandsstrecke als mögliche Alternative hingewiesen werden. Die Stadt Kolbermoor, die Bürgerinitiative und viele Vereine werden ebenfalls Stellungnahmen einreichen, wir sind hier in enger Abstimmung mit den verschiedenen Stellen. Über unsere Homepage, Facebook sowie Instagram werden wir alle Interessierten Bürger*innen weiterhin auf dem Laufenden halten. Wir stellen in den nächsten Wochen Musterbriefe und verschiedene Textbausteine als Unterstützung bei der Einreichung von Stellungnahmen zur Verfügung. Gemeinsam mit allen Bürgerinitiativen wird in Kürze eine automatisierte Onlineunterstützung für die Schreiben zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen und Fragen haben wir die E-Mail-Adresse ROV-bnz@bi-nordzulauf-ko.de bzw. den Link binzko.de/rov eingerichtet. Bürgerinitiative Nordzulauf Kolbermoor Ralf Exler, Vorstand
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P r a x i s s c h l i e SS u n g Umständehalber schließe ich meine Zahnarztpraxis zum 30. Juni 2020. Ich danke meinen Patientinnen und Patienten für das mir entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen Gesundheit und alles Gute. & Rainerstr. 6 · Bücherei Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Brigitte Petzinger, Ernährungs- & Verhaltenstraining Lizenzierte Nordic Walking Trainerin/SKA Telefon 08031/98229 · brigitte.petzinger@freenet.de www.diewaagemutigen.de
Zahnarztpraxis Zora Tomasek-Orlowski Dr. med. dent.
Kolbermoor · An der Alten Spinnerei 39
Haus für Kinder – Naturgruppe:
Der Acker ist bestellt
Erst die Arbeit auf dem Acker, das Erforschen, Erkunden und Hinterfragen mit allen Sinnen hinterlässt bei den Kindern eine positive Einstellung zur Natur und sie erfahren selbst, wie viel Arbeit und Schweiß dahinter steckt. Dafür bekommen sie aber auch ihren Lohn, nämlich eine reiche Ernte und viele leckere, gemeinsame Mahlzeiten. So schmeckt es gleich viel besser. Ein großes Dankeschön an alle Helfer. Karolina Kleinmanns, Haus für Kinder Kolbermoor
kfd-Ausflug muß verschoben werden:
Erst 2021 nach Bayreuth Nach den Eisheiligen haben wir auch dieses Jahr wieder unseren tollen Acker in Kooperation mit der „Gemüseackerdemie“ und einigen Kindern bepflanzt. Von zwei fachkundigen Damen der „Ackerdemie“ wurden wir tatkräftig bei der Einteilung der Beete und Pflanzung unterstützt. Die Kinder durften Erbsen, Zuckermais und Radieschen ansäen und den Fachkräften beim Einsetzen der Jungpflanzen helfen. Wir haben eine Vielfalt an Pflanzen bekommen, darunter Rote Bete, Palmkohl, Tomaten, Fenchel, Kürbis, Zucchini und vieles mehr. In der Naturgruppe ist es für die Kinder selbstverständlich geworden, dass sie ihr Gemüse später auch bewusst essen. Zumal sie immer fleißig beim Harken, Unkraut jäten und natürlich auch dann beim Ernten und Zubereiten des Gemüses mit Feuereifer dabei sind.
Der traditionelle 3-Tages-Ausflug der kfd Kolbermoor, der heuer nach Bayreuth und in die Oberpfalz – mit Musical-Aufführung bei den Luisenburgfestspielen – geführt hätte, wird auf 2021 verschoben. Das Programm bleibt genau gleich, auch mit Musical, nur das Datum ändert sich. Der neue Termin ist der 9. bis 11. Juli 2021. Wer auf diese Reise gebucht war und auch im nächsten Jahr wieder mitfahren will oder auch nicht, soll sich bitte ab 6. Juli bei Marianne Mayer unter der Telefonnummer 08031-29843 oder 0160-99334548 oder per E-Mail unter mayer.mm@web.de melden. Dann kann das weitere Procedere abgesprochen werden. Wer den Reisepreis schon bezahlt hat, bekommt ihn natürlich zurück. Ob die Anzahlung gleich einbehalten wird, kann dann telefonisch geklärt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Vorstandschaft freut sich auf das nächste Jahr mit hoffentlich wieder mehr Möglichkeiten. Marianne Mayer, kfd Kolbermoor
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Mit vielen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz:
Freibad ist wieder geöffnet Die Bayerische Staatsregierung hat die Öffnung von Schwimmbädern ab dem 8. Juni zugelassen, allerdings mit erheblichen Auflagen zum Gesundheitsschutz. Auch die Stadt Kolbermoor hat daraufhin ihr Freibad wieder geöffnet. Um die vorgegebenen Regeln einhalten zu können, ist allerdings ein erheblicher organisatorischer Aufwand notwendig. Die Verantwortlichen bei der Stadt haben versucht, alle vorgegebenen Aspekte auf die Gegebenheiten des Kolbermoorer Freibades runter zu brechen und umzusetzen. Herausgekommen ist dabei ein nicht kleiner Maßnahmenkatalog, der jedoch für die Gewährleistung des Betriebes des Freibades unerlässlich ist. – Einer der wichtigsten Punkte für die Besucher*innen ist sicherlich, dass grundsätzlich der Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern im gesamten Bad, im Freien wie im Wasser und auch im gesamten Eingangsbereich, einzuhalten ist. – Die Öffnungszeiten sind: Täglich von 8.00 bis 11.00 Uhr: Für Dauer-und Sportschwimmer, ohne Öffnung der Liegewiese, kein Kioskbetrieb, Einlass maximal 100 Personen. Täglich von 12.00 bis 20.00 Uhr: Allgemeine Öffnung des gesamten Bades einschließlich der Liegewiese, Kiosk geöffnet, Einlass maximal 265 Personen. – Auf der Liegewiese müssen die Besucher die Abstandsregeln einhalten. Die Flächen rund um den Beckenbereich stehen nicht als Liegeflächen zur Verfügung. Auch bei den Eintrittspreisen kommt die Stadt Kolbermoor den Besucher*innen entgegen und will hier vor allem die Familien entlasten: Einzeleintritt: 2,50 Euro (bisher der ermäßigte Preis), Kinder von 6 bis 15 Jahren 1 Euro. Dementsprechend wurde der Preis der Zwölferkarte für Erwachsene ebenfalls reduziert auf 25 Euro, für Kinder 8 Euro. Neu ist das Angebot einer „VormittagsSaisonkarte“, sie kostet 35 Euro. Auf folgende Dinge müssen die Besucher*innen des Kolbermoorer Freibads im Einzelnen achten: – Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere, sind vom Badebetrieb ausgeschlossen. – Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Begleitung eines Erwachsenen erforderlich. – Ein mehrfacher Besuch des Freibades an einem Tag durch denselben Badegast ist nicht gestattet. – Eingang und Ausgang sind räumlich voneinander getrennt. – Im Sportbecken dürfen sich gleichzeitig maximal 100 Personen aufhalten, im Nichtschwimmerbecken 65. – Im Kleinkindbecken ist zwingend eine elterliche Aufsicht erforderlich. – Rutsche und Volleyball-Feld sind gesperrt. – Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen. – Die innenliegenden Gemeinschaftsduschen bleiben ebenfalls geschlossen. Es stehen lediglich die Duschen an den Durchschreitebecken zur Verfügung. – Es gibt keinen Verleih von Liegen, Wasserspielgeräten und ähnlichem. Allerdings ist die Anmietung eines Saisonfaches möglich (35 Euro, großes Fach 45 Euro).
Stadtnachrichten K O L B ER M O O R – Kioskbetrieb ist von 12.00 bis 20.00 Uhr. Im Bereich des Kioskes gelten alle Regeln eines Biergartenbetriebes. Mit dieser großen Zahl an Maßnahmen versuchen die Verantwortlichen der Stadt Kolbermoor eine Nutzung des Freibades sicher zu stellen. „Wir hoffen, dass uns der Spagat zwischen den vorgeschriebenen, unbedingt notwendigen Maßnahmen und Einschränkungen einerseits und dem Erhalt der Freude am Baden andererseits gelungen ist“, so Bürgermeister Peter Kloo. „Die sofortige Öffnung nach der Freigabe durch die Regierung war uns ein großes Anliegen, da für viele Familien die Nutzung des Freibades eine willkommene und notwendige Abwechslung in den eh schon sehr eingeschränkten Corona-Zeiten ist. Und mit der Vormittagsöffnung haben wir auch für die Freunde des Schwimmsports ein Angebot schaffen können, mit dem sie ihrer Schwimm-Leidenschaft nachgehen können. Der Erfolg unsere Überlegungen und Maßnahmen hängt aber auch stark von der Disziplin und dem Verantwortungsbewusstsein unserer Badegäste ab.“ Stadt Kolbermoor, Stadtmarketing
Kunst entlang des Nußdorfer Mühlbachs:
kunstkanal2020 Einen Sommer lang Kunstgenuss zum Thema „Wasser“. Das bietet seit 26. April und bis zum 24. Oktober der „kunstkanal2020“ in Nußdorf am Inn Die Freiluftkunstausstellung entlang des Mühlbachs würdigt das 20jährige Bestehen des Nußdorfer Mühlenwegs, einem Geschichtspfad zu Heimat- und Technikgeschichte in Nußdorf. Sechzehn Kunstwerke regen zum Nachdenken über die Bedeutung des Wassers an. Künstler, wie der Nußdorfer Glaskünstler Florian Lechner, die Neubeuerer Bildhauerin Regina Marmaglio und der Unterwössener Bildhauer Andreas Kuhnlein, stellen seit 26. April und noch bis 24. Oktober ihre Werke zum Thema „Wasser“ aus Leider ist im Moment das umfangreiche Rahmenprogramm samt der angekündigten Führungen Corona-bedingt ‚auf Eis gelegt‘. Sobald aber die Situation es ermöglicht, finden die Veranstaltungen statt (stets aktuell: www.kunstkanal2020.de). Einen Katalog mit Informationen zu den Künstlern und ihren Werken gibt es in Nußdorf gegen eine Schutzgebühr von 3 € unter anderen in der Tankstelle Schnellbögl, Brannenburger Straße 12. Gegenüber der Tankstelle beginnt der rund 1,5 km lange kunstkanal2020 und führt flussaufwärts am Mühlbach entlang. Foto: Gerhard Nixdorf, Text. kunstkanal2020, Michaela Firmkäs
Andreas Kuhnlein, Unterwössen: „Zeigen auf den Fluss des Lebens“, 2018/2020, die Arbeit ist an der Obermühle zu sehen.
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Bekanntmachung Der Stadtrat Kolbermoor hat beschlossen, die Satzung über die Hausnummerierung der Stadt Kolbermoor (Hausnummernsatzung) zu erlassen. Die Satzung ist am 28. Mai 2020 in Kraft getreten. Auf der Homepage der Stadt Kolbermoor kann diese eingesehen werden in der Rubrik „Rathaus“ – „Satzungen und Verordnungen“ – „Satzungen und Gebühren“ – „Hausnummernsatzung“ oder unter dem Link www.kolbermoor.de/rathaus/satzungen-und-verordnungen/satzungen-gebuehren.html. Kolbermoor, 26. Mai 2020 Peter Kloo, Erster Bürgermeister
Eröffnung am 26. Juni:
„Flötzinger-Alm“ In unserer Alm bieten wir von Mittwoch bis Freitag ab 11.00 Uhr ausgewählte Tagesgerichte an. Der Kaffee zu ihrem Mittagessen geht aufs Haus. Außerdem gibt es jeden Freitag von 11.00 bis 19.00 Uhr unseren leckeren Steckerlfisch (fangfrische Forellen). Zum Ausschank kommen die süffigen Biere und alkoholfreien Getränke der Flötzinger Brauerei, sowie verschiedene Cocktails und Gin, ausgewählte Weine und Spirituosen der Firma Stettner. Alle Gerichte und Cocktails gibt es selbstverständlich auch zum Mitnehmen. Unsere Öffnungszeiten: Mittwoch-Freitag, Sonntag ab 11.00 Uhr, Samstag ab 17.00 Uhr. Wir möchten Sie recht herzlich einladen, unsere bayerischen Schmankerl, leckeren Burger, sowie weitere ausgewählte Köstlichkeiten zu genießen. Die Alm ist bestens geeignet für Ihre Feier, z.B. Hochzeit, Firmenfeier oder Trauerfeier. Pressemitteilung Festzeltbetriebe Werner GmbH & Co. KG
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Aktion Stadtradeln 2020 angelaufen:
Kolbermoor steigt auf! Auch dieses Jahr nimmt die Stadt Kolbermoor wieder am Stadtradeln teil. Kolbermoor und die anderen Mangfall-Kommunen werden wie in den vergangenen Jahren während des Stadtradel-Zeitraumes vom 14.06.-05.07.2020 wieder gemeinsam in die Pedale treten. Das bereits ausgearbeitete Begleitprogramm wie Auftaktradeln, geführte Thementouren und Abschlusstour müssen leider aus bekannten Gründen dieses Jahr entfallen. Trotz oder gerade wegen „Corona“ wollen wir 2020 an die positive Entwicklung des Stadtradelns in Kolbermoor anknüpfen und gemeinsam ein Zeichen für den Radverkehr setzen. Die Anzahl der aktiven Teilnehmer ist seit 2017 von rund 150 auf knapp 200 gestiegen, es waren einige neue Teams von Firmen und Organisationen mit dabei und die in 2019 insgesamt geradelte Kilometerzahl mit knapp 40.000 km kann sich ebenfalls sehen lassen. Unser Motto heißt „Kolbermoor steigt auf!“ – zum einen aufs Fahrrad natürlich, aber zum anderen vielleicht auch im Vergleich mit den umliegenden Kommunen: Der stetige Anstieg unserer erreichten Radlkilometer von 2017 bis 2019 spricht für sich, doch um an die Radlleistung unserer Nachbarn im zurückliegenden Jahr, Bad Aibling mit 86.089 km und Bruckmühl mit 91.385 km, heranzukommen, müssen wohl noch ein paar mehr Kolbermoorer zum Mitmachen motiviert werden. Machen auch Sie mit bei dem Wettbewerb, bei dem es darum geht, ein Team zu gründen und über einen dreiwöchigen Zeitraum gemeinsam möglichst viele Kilometer (privat oder zur Arbeit) zurückzulegen und registrieren Sie sich unter www.stadtradeln.de/kolbermoor. Gründen Sie ein Team in Ihrer Firma, Ihrer Abteilung, Ihrer Familie, Ihrem Verein oder Ihrer Schulklasse und behaupten Sie sich im Wettkampf um klimaschonende Kilometer. Die jeweiligen Gewinner werden mit einer Urkunde geehrt und es werden zahlreiche Preise unter allen Teilnehmern verlost.
Alle Radler gemeinsam tragen zur Gesamtleistung ihrer Stadt bei, die sich mit der Leistung der Nachbarkommunen messen lassen muss. Wo wohnen die eifrigeren Radlfahrer? Welche Kommune schafft es mehr Menschen zum Mitmachen zu motivieren? Dieses Jahr vielleicht Kolbermoor? Stadt Kolbermoor, Klimaschutz & Stadtmarketing
Wollen auch kräftig für Kolbermoor in die Pedale treten: Kolbermoors Erster Bürgermeister Peter Kloo und sein Vize Dieter Kannengießer.
Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Seit 15. Juni wieder Betrieb wie früher:
Öffnungszeiten der Pfarrbüros Seit Montag, 15. Juni, öffnen die Pfarrbüros von Hl. Dreifaltigkeit und Wiederkunft Christi wieder zu den früher üblichen Zeiten ihre Türen für den Parteiverkehr. In Hl. Dreifaltigkeit: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr und Dienstag von 15.30 bis 17.30 Uhr. In Wiederkunft Christi: Montag und Donnerstag von 9.00 bis 11.30 Uhr und Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr. Die Besucher der Pfarrbüros werden gebeten, sich telefonisch anzumelden. (Hl. Dreifaltigkeit: 08031/400710, Wiederkunft Christi: 08031/230940). Alle Besucher sollten die Abstandsregeln einhalten und einen Mund-Nasenschutz tragen. Monika Langer, Pastoralreferentin, Pfarrbüro Stadtkirche
Die Stadtkirche Kolbermoor informiert:
Erstkommunionfeiern Für die Familien von über 70 Erstkommunionkindern verursachen die weiterhin bestehenden, angeordneten Vorsichtsmaßnahmen in den Kirchen viele Änderungen bei ihrer Festplanung. Die Festgottesdienste, die im Mai angesetzt waren, wurden zunächst auf Juli verschoben. Da jedoch keine wesentlichen Änderungen bei den Regelungen für Gottesdienste abzusehen sind, bietet das Pastoralteam der Stadtkirche Kolbermoor nun eine neue Form von Erstkommuniongottesdiensten an. In jedem Sonntagsgottesdienst von Juli bis September können bis zu drei Kinder mit ihrer Familie ihre Erstkommunion feiern. Die Kinder werden in die Liturgie miteinbezogen und empfangen die Kommunion an erster Stelle. Der Pfarrgemeinde werde durch diese Ausnahmeform bewusst, dass Kinder die Zukunft der Kirche bedeuten. Darin sieht das Pastoralteam eine schöne Wirkung. Die Abstandsregelungen und das Tragen von Nasen-MundMaske sowie Hygieneauflagen werden auf diese Weise eingehalten, alle Gottesdienstbesucher – eine begrenzte Zahl von Gästen und die sonntägliche Pfarrgemeinde – müssen sich in den Pfarrbüros anmelden. Einige Familien haben sich mittlerweile entschieden, dass ihre Kinder erst im nächsten Jahr an der Erstkommunion teilnehmen. Wann und wie dies sein wird, können die Verantwortlichen in der Stadtkirche allerdings noch nicht absehen. Pfarrer Scheurenbrand zeigt sich zuversichtlich, dass für die Kinder, die sich auf ihre Erstkommunion freuen, eine würdige Form der Feier gefunden wird. Monika Langer, Pastoralreferentin
VdK Ortsverein Kolbermoor:
Alle Ausflüge verschoben Der diesjährige Sommerausflug des VdK-OV Kolbermoor wird aus gegebenen Anlass verschoben. Die durchgeplante Fahrt ins Zillertal und an den Achensee wird bei gesundheitlich unbedenklicher Lage im kommenden Jahr durchgeführt. Die Planungen für eine Fahrt am ersten Adventswochenende zu einem Christkindlmarkt werden aus denselben viralen Gründen bis auf weiteres auf Eis gelegt. Wann und in welcher Form die Jahreshauptversammlung 2020 durchgeführt wird, entscheidet sich nach den Sommerferien. Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Kolbermoorer Bürgern eine gute Zeit. Bleiben Sie gesund.“ Michael Zeisler, VdK-OV Kolbermoor, Vorsitzender
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Apotheken-Notdienst Kolbermoor 24.06.2020 Optymed-Apotheke an der alten Spinnerei 8 Tel.: 08031/409520, 83059 Kolbermoor 25.06.2020 Adler-Apotheke Tel.: 08031/12987, Münchener Str. 9 A, 83022 Rosenheim 26.06.2020 Marien-Apotheke Tel.: 08061/1770, Marienplatz 9, 83043 Bad Aibling 27.06.2020 Stephans-Apotheke OHG Tel.: 08031/68398, Aisinger Str. 81, 83026 Rosenheim 28.06.2020 Kur-Apotheke Tel.: 08061/2304, Bahnhofstr. 8, 83043 Bad Aibling 29.06.2020 Optymed-Apotheke im Hertopark Tel.: 08031/4095250, Carl-Jordan-Str. 16, 83059 Kolbermoor 30.06.2020 Mangfall-Apotheke Tel.: 08031/93232, Bahnhofstr. 3, 83059 Kolbermoor 01.07.2020 Frühlings-Apotheke Tel.: 08061/4597, Münchner Str. 17a, 83043 Bad Aibling 02.07.2020 Sebastian Apotheke Gewerbepark Bruckmühl Geb. 22 Tel.: 08062/2709627, 83052 Bruckmühl 03.07.2020 Prinzregenten-Apotheke Tel.: 08031/32733, Prinzregentenstr. 41, 83022 Rosenheim 04.07.2020 Wendelstein-Apotheke Tel.: 08031/91236, Rosenheimer Str. 16, 83059 Kolbermoor 05.07.2020 Linden-Apotheke Tel.: 08061/1066, Lindenstr. 4, 83043 Bad Aibling 06.07.2020 Sebastian-Apotheke Tel.: 08061/7908, Kirchzeile 6, 83043 Bad Aibling 07.07.2020 Optymed-Apotheke an der alten Spinnerei 8 Tel.: 08031/409520, 83059 Kolbermoor 08.07.2020 Christkönig-Apotheke Tel.: 08031/39890, Kardinal-Faulhaber-Platz 6, 83022 Rosenheim 09.07.2020 Apotheke Buchner Tel.: 08031/67905, Panger Str. 30, 83026 Rosenheim Jeweils von 08.00 bis 08.00 Uhr
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