Zeitung Vinschgerwind 16-18 vom 09.08.2018

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Vinschgerwind 16-18

Leserbrief

09.08.18

§ Schlupfloch für Schlaumeier Aus dem Gerichtssaal

Wehe, wehe... Wenn Himbeer-, Erdbeer- und andere Plantagen von den Bauern mit „Süßwasser?“ behandelt werden, könnte auch Bienensterben eintreten. Wehe, wehe, wenn Insekten aussterben. „Kreuter Luis“, Luis Tappeiner, Tschengls

Alles begann damit, dass im Jahre 2003 auch in Italien der Punkteführerschein eingeführt wurde. Damit verbunden waren bei Übertretung der Straßenverkehrsordnung je nach Schwere der Tat ein Abzug vom „Guthaben“ von insgesamt 20 Punkten, das jedem Führerscheininhaber zusteht. Falls die Polizei dem Verkehrssünder die Übertretung persönlich vorhalten kann, kein Problem. Die auch rechtlichen Schwierigkeiten ergeben sich jedoch in den relativ häufigen Fällen, in denen die Identität des „Sünders“ nicht festgestellt werden kann, weil dieser beispielsweise nur „geblitzt“ wurde. Die Polizei kann über das Kennzeichen zwar den Halter des Fahrzeuges, nicht jedoch dessen tatsächlichen Lenker ausforschen. Daher wird die bloß „geblitzte“ Übertretung dem Eigentümer vorgehalten und dieser gleichzeitig

aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen den tatsächlichen Lenker zu benennen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er mit einem Bußgeld von derzeit 286,00 Euro belegt. Eine frühere Bestimmung der St.V.O., wonach im Falle der unterlassenen „Denunziation“ der Eigentümer als überführt angesehen und persönlich belangt werden konnte, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Wenn der Fahrzeughalter auf die Aufforderung der Polizei jedoch in der Weise reagiert, dass er angibt und auch glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug mehreren Personen zur Nutzung zur Verfügung steht und er sich außerstande sieht anzugeben, wer zum Zeitpunkt der festgestellten Übertretung sich konkret am Steuer befand, dann hat der Eigentümer vorerst seine „Schuldigkeit“ getan. Wird er trotzdem verfolgt und

kann er dem Gericht plausibel machen, dass ihm die Identifizierung des Fahrers nicht möglich war, dann muss die Polizei „die Segel streichen“. In diesem Sinne ist jedenfalls eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, mit der eine über längere Zeit praktizierte Zick-Zack-Judikatur aufgegeben wurde. Aber davon abgesehen war die Phantasie der Verkehrssünder, die Punkteverluste zu befürchten hatten, schon immer sehr lebhaft: die Angaben über den Lenker variierten zwischen im Altersheim angesiedelten „Rasern“ über die „Badante“ aus der Ukraine usw.! Und damit wird diese Rubrik für die Dauer der Gerichtsferien geschlossen! Kommen Sie ungeblitzt über den Sommer und auf Wiederlesen im Herbst! Peter Tappeiner Rechtsanwalt

kulinarischer am zufrittsee im martelltal

10–18h regionale köstlichkeiten kunsthandwerk kinderprogramm virtuelle tour durch die marteller staumauer shuttle ab biathlonzentrum bis hintermartell Gemeinde Martell Comune di Martello

Pepp.it – Foto © Heidi Hintereck

Seerundgang

12.08.18

pr-info TV Latsch-Martell

www.latsch-martell.it

Kulinarischer Seerundgang In Zusammenarbeit mit einheimischen Produzenten und Marteller Vereinen, findet am Sonntag, 12. August 2018 entlang des Zufrittsees im Martelltal der „Kulinarische Seerundgang“ statt. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr. Der Tourismusverein Latsch-Martell lädt zu Nudeln mit Wildragout oder Pfifferlingen, Café, Apfelstrudel, Erdbeerbecher und Erdbeershake ein. Die Alperia ermöglicht den Besuchern eine virtuelle Tour durch die Staumauer. Der „Jagdverein Martell“ bewirtet die Besucher mit hausgemachten Hirschbratwürsten und Wildburger, die „Volksbühne Martell“ mit Kaffee und Kuchen und die „Freiwillige Feuerwehr“ mit geräuchertem Forellenfilet, typischen Bauerngreastl und Schweinswürsten vom Grill. Beim Stand des Niederwieshofes erwartet Sie feines Fingerfood. Der Bäuerin Monika kann beim „Muas-Kochen“ oder Zubereitung des „Schwarzplenten Riebl“ über die Schulter geschaut werden. Der Stand des „Nationalpark Stilfserjoch“ gewährt Einblicke in die Welt der Bienen. Das „Forstinspektorat“ informiert die Besucher über den Lebensraum Wald. Destillate aus eigener Herstellung der „Hausbrennerei Kuppelwieser“, verschiedenste frische Beeren, Marillen und feinste Marmeladen der M.E.G und Honig der Imkerei Stillebacher werden ebenfalls angeboten. Zu sehen ist auch traditionelles Kunsthandwerk aus der Hand des „Marteller Holzschnitzers“ und feines Holzspielzeug und Dekorationsmaterial. Ein weiteres Highlight ist das Rahmenprogramm für Groß & Klein. Parkplätze sind unterhalb der Staumauer und rund um das Biathlonzentrum eingerichtet. Shuttledienst ab Biathlonzentrum bis Hintermartelltal.


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