Vinschgerwind ausgabe 16-17 Vinschgau Südtirol

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oneandseven 2017

Information des Sanitätsbetriebes

Das Impfdekret ist Gesetz – Die Fakten

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as Dekret Nr. 73 vom 7. Juni 2017, wie vom italienischen Parlament definitiv am 28. Juli beschlossen, erweitert die Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche von vier auf zehn (nicht mehr 12 wie im ersten Entwurf). Hier die Details. Die Maßnahme zielt darauf ab, den allmählichen Rückgang der Impfungen seit 2013 entgegenzutreten (sowohl Pflichtimpfungen als auch empfohlenen). Dies hat dazu geführt, dass die durchschnittliche Impfrate unter 95% gesunken ist. Dies ist die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Schwelle der so genannten „Herdenimmunität“, welche indirekt auch jene schützt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Im definitiven Text (wartet auf Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale) sind folgende Pflichtimpfungen für Minderjährige von 0-16 Jahren und minderjährige Unbegleitete vorgesehen. Den 2017 Geborenen müssen alle verabreicht werden. Den zwischen 2001 und 2016 Geborenen müssen jene Impfungen verabreicht werden, die vom Impfkalender für das jeweilige Jahr vorgesehen sind (d.h. 9 Pflichtimpfungen, Windpocken sind für diese Jahrgänge nicht Pflicht). 1. Kinderlähmung 2. Diphtherie 3. Tetanus 4. Hepatitis B 5. Keuchhusten 6. Haemophilusinfluenzae B 7. Masern 8. Röteln 9. Mumps 10. Windpocken Für die letzten vier ist eine Revision im Dreijahreszeitraum vorgesehen, sie können aufgrund von epidemiologischen Daten und erreichte Durchimpfung abgeändert werden. Von den Regionen und Autonomen Provinzen werden außerdem weitere Impfungen

empfohlen und gratis angeboten: • Meningokokken B • Meningokokken C • Pneumokokken • Rotavirus Die Pflichtimpfungen sind gratis. Diejenigen, die bisher alle Pflichtund empfohlenen Impfungen laut Impfkalender absolviert haben, haben auch laut neuem Impfgesetz alle gemacht. Ein großer Teil der Kinder in Südtirol hat bereits alle Impfungen. Insgesamt müssen ca. 30.000 Kinder Impfungen nachholen. Die Einhaltung der Impfvorschriften ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten und Kinderhort (für Kinder von 0 bis 6 Jahren). Für das Schuljahr 2017-2018 werden spezifische Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Eltern erhalten vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ein Informationsschreiben, welches - Als Bestätigung gilt, dass das Kind alle Pflichtimpfungen bereits hat oder - Als Bestätigung, dass das Kind im Laufe des Schuljahres für die ausständigen Impfungen vorgemerkt ist. Dieses Schreiben muss im Kindergarten oder Kinderhort bis zum 10. September abgegeben werden, damit das Kind diesen besuchen darf. Der Zugang zur Grundschule und den weiteren Schulstufen ist für alle Kinder und Jugendliche möglich, nachdem es sich um ein verfassungsmäßiges Recht handelt. Das Informationsschreiben muss aber auch in der Schule bis 31. Oktober abgegeben werden, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Sollten ausständigen Impfung während des Schuljahres nicht nachgeholt werden, entstehen administrative Sanktionen zwischen 100 und 500 Euro für alle Kinder zwischen 0 und 16 Jahren.

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