Hausordnung ►
Auf dem DLT-Gelände gelten die gesetzlichen Vorschriften im Brandund Katastrophenschutz sowie dem Jugendschutzgesetz.
►
Die Teilnahme am DLT ist ab 16 Jahren möglich. Minderjährige haben die ausgefüllte Einverständniserklärung der Eltern stets mit sich zu führen!
►
Jugendliche unter 18 Jahren haben nach 000 Uhr die Tanzveranstal tungen zu verlassen!
►
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt!
►
Der Verzehr von alkoholischen Getränken über 15 Vol% Alkohol ist verboten!
►
Das Mitbringen von Waffen, Pyrotechnik und Werkzeugen ist zu unter lassen!
►
Das Mitbringen von Haustieren ist ebenso wie das Aufstellen eigener Zelte nicht erlaubt!
►
Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt und in Zelten streng verboten!
►
Die Lautstärke auf dem Zeltplatz ist ab 22 Uhr auf „Zimmerlautstärke“ zu senken! Beginn Nachtruhe: 0 00 Uhr!
►
Jeder haftet selbst für sein Eigentum!
►
Feuerstellen und Grillen sind auf dem ges. Gelände nicht gestattet!
►
Mutwillige Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht!
►
Für alle durch den/die Verursacher/in angerichteten Beschädigungen haftet der/ die jeweilige Verursacher/in! Sachbeschädigungen, Unfälle, Vorfälle und Beschwerden sind umge hend einer Aufsichtsperson zu melden!
►
Auf dem gesamten Gelände herrscht Glasverbot!