UN-PLAQUED 12 Wahrnehmung

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Lehrkörper und Studenten

liegt, wenn man berücksichtigt, dass in dem genannten Zeitraum sicher tausende von Leistungskontrollen absolviert wurden. Für den einzelnen Betroffenen kann ein

Nichtbestehen allerdings für seinen weiteren Weg entscheidend sein. Da die meisten Fakultäten in den letzten Jahren die Wiederholbarkeit von Kursen und Leistungskontrollen weitestgehend begrenzt haben, ist das Weiterstudieren an einem Standort für die Betroffenen unter Umständen dann

Unabhängig von der Frage des juristischen Bestandfestigkeit der Leistungsbewertungen ist uns mit der Begrenzung der Wiederholbarkeit von Prüfungen die Verantwortung auferlegt, Schwächen bei Studierenden früh zu identifizieren, ihnen klarzumachen, welches Risiko für sie besteht, aber auch Hilfestellungen und Förderung zu geben, um unter Umständen ein vermeidbares Versagen zu verhindern. Nichts

EINE IMMATRIKULATION GARANTIERT NICHT DEN ERFOLGREICHEN STUDIENABSCHLUSS. nicht mehr möglich. Die Chance, dass man als „Durchgefallener“ an einer anderen Fakultät dann seinen fehlenden Schein erwerben kann wird zunehmend geringer, so dass es denkbar ist, dass rechtliche Einsprüche gegen Entscheidungen von Kursverantwortlichen wahrscheinlich zunehmen werden. Studierende und Lehrende müssen lernen mit dieser neuen Situation umzugehen. Unbestritten ist, dass es sich im Verlauf des Studiums herausstellen kann, dass die theoretischen Kenntnisse oder die praktischen Fertigkeiten nicht für die Weiterführung des Studiums ausreichen, und dementsprechend die Qualifikation für die Ausübung des ärztlichen Berufes nicht erreichbar ist. Daher muss eine vorzeitige Beendigung des Studiums in dieser Situation möglich sein. Eine Immatrikulation garantiert nicht den erfolgreichen Studienabschluss. Wegen der Härte entsprechender Entscheidungen ist jedoch zu fordern, dass einerseits die Leistungsanforderungen

bei Eintritt in einen Kurs oder Studienabschnitt bekannt sein müssen und andererseits die Prüfungsmodalitäten fair, klar und transparent definiert sind. Formal sind ein korrekter und sachlicher Umgang, sowie auch eine saubere Dokumentation nötig, da bei Fehlen der genannten Voraussetzungen die Gerichte häufig zu Gunsten des „Schwächeren“, das heißt des Prüflings entscheiden.

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ist so unglücklich, wie ein Studium, das nach einer hohen Semesterzahl abgebrochen werden muss - unglücklich, weil ein wertvoller Ausbildungsplatz ohne Erfolg belegt wurde und unglücklich wegen des Bruchs im Lebensweg des Betroffenen, den man eventuell schon früher in eine andere Richtung hätte lenken können. Sollte der Studiendekan einer Medizinischen Fakultät Jura studiert haben? Ich glaube nicht, aber er lernt in seiner Funktion viel über das Verwaltungsrecht und die Logik der Gerichtsentscheidungen und kann so dazu beitragen, dass rechtliche Auseinandersetzungen im Miteinander von Studierenden und Studienbewerbern und seiner jeweiligen Fakultät auf ein Minimum beschränkt bleiben. Ich bedanke mich für das Interview Kaj Todt


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