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oder andere Weichmacher ersetzt werden. Für diese Weichmacher fehlen bislang aussagekräftige Daten zur Belastung der Bevölkerung. Das UBA konnte aber anhand eigener Analysen aufzeigen, dass zum Beispiel der Weichmacher DINCH vermehrt im Hausstaub zu finden ist [4]. Für eine abschließende Bewertung des daraus resultierenden Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung fehlt jedoch eine ausreichende Datengrundlage. Das UBA wird weiter daran arbeiten, vorhandene Wissenslücken zu schließen, um fundierte Empfehlungen für eine bessere Regulierung einzelner Weichmacher abgeben zu können. Das Amt bringt seine Erfahrung auch international ein: In einem EU-Projekt werden im nächsten Jahr Mutter-Kind-Paare unter anderem auf ihre Phthalatbelastung untersucht (siehe S. 26). Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe in Produkten Umwelt- und Verbraucherschützer finden bei Testkäufen immer wieder problematische Chemikalien in Kunststoffprodukten. Besonders oft werden Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden. PAK sind natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl. Darüber hinaus entstehen sie bei unvollständigen Verbrennungsprozessen von organischen Materialien wie Holz, Kohle, Öl, Diesel, aber auch Tabak oder angekohltem Grillfleisch. PAK sind in der Umwelt schwer abbaubar und können sich in Organismen anreichern. Eine Vielzahl von ihnen wirkt in der Umwelt giftig oder besitzt beim Menschen nachweislich krebserzeugende Wirkung. PAK sind vor allem in Produkten aus Gummi oder Weich-PVC wie Schuhen, Luftmatratzen, Werkzeuggriffen, Kabelummantelungen oder Bodenbelägen zu finden. Grund dafür ist, dass diese Kunststoffe mit PAK-haltigen Weichmacherölen oder Rußen behandelt wurden, die bei der Kohleund Erdölverarbeitung anfallen. Alternativen hierzu sind vorhanden, doch sind sie teurer.

krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe), die von Verbrauchern benutzt werden könnten, in einem nur wenige Monate dauernden verkürzten Verfahren zu beschränken. Allerdings hat bei diesem verkürzten Verfahren nur die Europäische Kommission das Vorschlagsrecht. Daher hat Deutschland im Juni 2010 die Kommission offiziell aufgefordert, diesen Weg zu gehen und als Unterstützung ein umfangreiches wissenschaftliches Dossier vorgelegt. Es liegt jetzt an der Kommission, den Vorschlag weiterzuleiten, damit die EU-Mitglieder darüber entscheiden können. Dies würde die Bürgerinnen und Bürger der EU besser vor giftigen Produkten schützen. Hersteller und Importeure dürften dann für Verbraucherprodukte nur noch Weichmacheröle und Ruße verwenden, die keine PAK enthalten oder bei denen diese durch Reinigungsschritte weitgehend entfernt worden sind. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit besteht die zukünftige Arbeit des UBA darin, weitere Vorschläge für Verbote kritischer PAK zu machen, die in Industrie und Gewerbe eingesetzt werden, und so eine umfassende Regulierung der PAK auch in diesen Bereichen zu erzielen.

Ziel des UBA ist es, Mensch und Umwelt vor PAK zu schützen. Ein geeignetes Instrument dafür ist die europäische Chemikalienverordnung REACH. Artikel 68 (2) der Verordnung erlaubt es, Stoffe mit

Poly- und perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) werden wegen ihrer fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Verbraucherprodukten eingesetzt. Im Haushalt begegnen uns PFC als Antihaftbeschichtung für Töpfe und Pfannen und als Oberflächenveredlung von Teppichböden und Möbeln. In wetterfester Bekleidung schützen sie uns vor Schnee und Regen. In der Medizin- und Labortechnik sowie in anderen technischen Bereichen werden sie in Dichtungen und Lagern verwendet. Doch bei allen für uns als Verbraucherinnen und Verbraucher nützlichen Eigenschaften haben PFC für Umwelt und Mensch auch negative Folgen: Da PFC chemisch extrem stabil sind, werden sie in der Umwelt nicht abgebaut. Sie finden sich nicht nur im Wasser und in der Luft, sondern auch in allen Teilen der Nahrungskette. Ebenso bedenklich ist, dass

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