Touring 15 / 2013 deutsch

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Mensch und Mobilität | touring 17 Nr. 15 | 5. September 2013

Behindertenparkplätze | Auf der interaktiven Schweizerkarte des TCS sind neu auch Informationen zu Parkplätzen für Menschen mit Behinderung zu finden.

Parkplatzsuche ohne Handicap

E

s gibt in der Schweiz schätzungsweise �� ��� Behindertenparkplätze. Vor allem ortsunkundige Reisende tun sich aber schwer, einen praktisch gelegenen Stellplatz zu finden. Infos zur genauen Lage der Behindertenparkplätze sind meist nicht bekannt. Um die Organisation zu erleichtern und sogar im Voraus planen zu können, hat der TCS seine Verkehrs- und Strasseninformationen mit einer flächendeckenden und aktuellen Übersicht zu rund ���� rollstuhlgängigen Parkplätzen in der gesamten Schweiz ergänzt. Die Standorte der Behindertenparkplätze sind online und bald auch über die TCS-App abrufbar. Neben der genauen Adresse enthalten die Angaben praktische Zusatzhinweise zu den Stellplätzen. Sämtliche Informationen sind auf einer interaktiven Schweizerkarte einsehbar und stehen kostenlos zur Verfügung.

ort, die Adresse, ein Foto und allfällige Zusatzangaben enthalten. Diese Informationen sind ab sofort online, werden laufend aktualisiert und sind kostenlos verfügbar. Künftig werden sämtliche Infos auch in die kostenlose TCS-App integriert.

Auszeichnung für TCS-App Das Angebot entstand aus einer Zusammenarbeit des TCS mit dem Verein Accessibility Data (www.rollstuhlparkplatz.ch) und erlaubt es dem grössten Mobilitätsclub der Schweiz, seine Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erweitern. So wurden die weiteren Informationen der TCS-App bereits derart konzipiert und gestaltet, dass die App ���� von der Stiftung «Zugang für alle» für ihre Benutzerfreundlichkeit und einfache Zugänglichkeit für Blinde und Sehbehinderte ausgezeichnet worden ist. Der TCS wird sich weiterhin dafür engagieren, seine Dienstleistungen und Informationen auch gegenüber Menschen mit Behinderungen optimal zugänglich zu machen. Die Erfassung der Parkplätze wurde während zweier Jahre durch den Berufsverband Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS) im Rahmen des Jubiläums «��� Jahre amtliche Vermessung Schweiz» durchgeführt. tg

Infos und Fotos zu den Plätzen

Auf der interaktiven Schweizerkarte sind die Parkplätze eingetragen.

Bilder zvg, mw

Die Infos sind auf www.tcs.ch zu finden, unter der Rubrik Verkehrslage (in der Kopfleiste). Auf der interaktiven Schweizerkarte können Informationen zu Staus, Baustellen, Strassenzustand, Tunnels, Pässen, Parkings, Webcams und neuerdings auch Rollstuhlparkplätzen angezeigt und eingesehen werden. Zu jedem dieser Parkplätze sind der genaue Stand-

Touring-Info www.tcs.ch (Rubrik Verkehrslage) www.rollstuhlparkplatz.ch

Fahren trotz Ausweisentzug wird hart geahndet

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agtäglich gehen der Polizei Lenker ins Netz, die trotz Entzugs des Führerausweises mit einem Personenwagen unterwegs sind. Vielerorts wird das Fahren ohne «Billett» als Kavaliersdelikt betrachtet. Dies ist ein Fehlschluss. Es droht nicht nur ein mindestens dreimonatiger Ausweisentzug, sondern auch eine Geldstrafe und eine Busse, die – je nach finanzieller Situation des Sünders – einige Tausend Franken betragen können. Einen recht krassen Fall hatte kürzlich das Bundesgericht zu beurteilen (�B_���/����). Ein Unternehmer aus der Ostschweiz war gerade von einem

Ratgeber Verkehr Urs-Peter Inderbitzin

St. Galler Kreisgericht wegen Fahrens trotz Ausweisentzug mit einer bedingten Geldstrafe von �� Tagessätzen zu je ��� Fr. (�� ��� Fr.) verurteilt worden, als er erneut am Steuer eines Fahrzeugs in die Fänge der Polizei geriet. Das St. Galler Kantonsgericht fasste den fehlbaren Lenker nicht mit Samthandschuhen an: Es widerrief die bedingt ausgesprochene Geldstrafe von �� ��� Fr. und brummte dem Unternehmer für die zweite Fahrt ohne Ausweis – nebst einer Busse von ���� Fr.– eine unbedingte Geldstrafe von �� Tagessätzen zu je ��� Fr., total �� ��� Fr., auf. Vor Bundesgericht war strittig, ob

die zweite Geldstrafe in der Höhe von �� ��� Fr. auf Bewährung auszusprechen ist. Für die Lausanner Bundesrichter war der Fall klar: Das Verhalten des Unternehmers, der bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten vor dem Kadi stand, weise auf eine ausgeprägte Uneinsichtigkeit hin; eine günstige Prognose könne ihm deshalb nicht gestellt werden. Der Unternehmer muss nun für die beiden Fahrten ohne Ausweis die Geldstrafe von �� ��� Fr. sowie die Busse von ���� Fr. bezahlen; hinzu kommt ein längerer, mindestens einjähriger Ausweisentzug.


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