NK Modernisieren 11-2012

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Bevor der erste Schnee kommt, sollte das Laub aus der Dachrinne entfernt werden. Auch zugefrorene Leitungen sind für Hausbesitzer im Winter ein Übel Fotos: Remmers, Jisign/Fotolia.com vor allem in unbeheizten Kellerräumen. Die Leitungen sollten daher besser umhüllt werden.

Auf einmal ist es Winter Schnee auf dem Dach und vor der Tür: Auf Kälte und Nässe vorbereitet sein Wenn die ersten Flocken fallen, freut sich jeder erst einmal. Aber wenn Schnee massenweise auf dem Dach liegt und die klirrend kalte Luft die Leitungen einfriert, ist es mit der Freude schnell vorbei. Viele Hausbesitzer treffen diese Probleme jedes Jahr unvorbereitet. Schlimmeres lässt sich trotzdem meist verhindern. „Die Statik moderner Hausdächer ist auf sehr hohe Schneelasten ausgelegt, sagt Eva Reinhold-Postina, Sprecherin des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Die Werte orientieren sich dabei streng an den verschiedenen Schneelastzonen in Deutschland.“ Die Maximalwerte können Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Daches nachlesen. Nicht so stabil sind Gartenhäuschen und Terrassenvordächer. Auch wer sich keine Sorge um die Stabilität seiner Dächer machen muss, darf auf die Räumung nicht verzichten. Denn Hausbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. „Wenn sich ein Schneebrett löst und Passanten auf dem Bürgersteig trifft, wenn jemand vor der Tür auf eisigem Grund ausrutscht oder wenn ein herabfallender Eiszapfen den Postboten verletzt, ist der Hausbesitzer verantwortlich“, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versi-

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cherten. Zwar zahle hier in der Regel die Haftpflichtversicherung. Doch der Versicherungsschutz könne gemindert werden oder gar verloren gehen, wenn Fahrlässigkeit nachweisbar sei.

Haftung Einem Hausbesitzer, der sein Haus selbst bewohnt, genüge die Privathaftpflichtversicherung, sagt Rudnik. Wer sein Haus hingegen anderen zum Wohnen überlasse - und sei es nur der Schwiegermutter in einer kleinen Einliegerwohnung -, brauche eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Beide prüften aber stets, ob der Hausbesitzer auch tatsächlich haftbar sei. „Wer sein Auto bei akutem Schneefall ausgerechnet unter einer steilen Dachkante parkt, darf daher nicht zwangsläufig mit Entschädigung durch den Hauseigentümer rechnen“, sagt Rudnik. Schnee auf dem Boden ist ebenfalls ein Problem. Verwehungen mögen Romantiker zwar erquicken, doch fürs eigene Heim sind sie spätestens dann gefährlich, wenn sie sich an Mauern oder Hausecken schmiegen. „Schnee ist eben Wasser“, erläutert Reinhold-Postina.

„Wärme aus dem Hausinneren taut die hinterste Schicht der Verwehung auf, aber das Wasser kann nicht abfließen.“ Es kann sich dann seinen Weg durch Fugen und Ritzen in den Mauern suchen, ins Innere des Hauses gelangen und dort alles unter Wasser setzen. Ein weiteres Übel, mit dem Hausbewohner im Winter rechnen müssen, sind zugefrorene Leitungen - vor allem in unbeheizten Kellerräumen. „Man darf auf keinen Fall versuchen, mit dem Bunsenbrenner ranzugehen, um das Eis zu schmelzen“, warnt Alexander Wiech von Haus und Grund. Das kann Feuer entfachen. Reinhold-Postina empfiehlt den Anruf bei einem Installateur. Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, empfiehlt sich Vorsorge. Ein Rundgang ums Haus mit prüfendem Blick kann Mängel aufdecken - etwa, dass das Mauerwerk Risse hat oder etwas abgeplatzt ist. Auch sollten Hausbesitzer im Herbst Re-

genrinnen, Fallrohre und auf Flachdächern die Gullys von Laub befreien. Verstopft es die Abflüsse, staut sich darin Wasser und gefriert. Leitungen in unbeheizten Kellern sollten umhüllt werden, geeignete Rohrdämmungen gibt es im Baumarkt. Besser ist aber noch, wenn die Heizung im Winter durchgehend mindestens auf dem Minimum läuft - auch während der Abwesenheit der Bewohner.

Wasser sprengt Rohre „Vor Anbruch der Kälteperiode muss die Wasserzufuhr für Leitungen nach draußen abgestellt und das noch im Rohr befindliche Wasser abgelassen werden“, zählt Wiech weiter auf. Um Frostschäden zu verhindern, sollte der Hahn nicht vollständig zugedreht sein. Auch Teichpumpen im Zweifelsfall aus dem Wasser nehmen. Auf diese Weise sollte das Eigenheim problemlos über jeden noch so frostigen Winter kommen. Wer trotzdem noch Sorge hat, dass ihm der Schnee durch die Balken rauschen könnte, sollte eine Elementarversicherung abschließen. Denn die normale Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Schnee nicht ab, sagt Versicherungsexperte Rudnik. dpa


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