Theater Dortmund Spielzeitheft 2016/17

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AbonnementBedingungen 1. Der Abschluss eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und dem Theater Dortmund dar, für den wir eine schriftliche Bestellung mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift benötigen. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. 2. Die Abonnementkarte – gleichzeitig Eintrittskarte – wird zusammen mit der Rechnung im August zugesandt, ebenso die Wahl-Abonnement-Gutscheine. Das Risiko des Versands trägt der Abonnent. Der Rechnungsbetrag wird zum 1. September per Überweisung fällig. Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzugs-Verfahrens ist eine Ratenzahlung (1. September/1. Februar) möglich (ausgenommen Wahl-Abonnements). Wertgutscheine können nicht für Abonnement-Rechnungen berücksichtigt werden. 3. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig bezahlt, ist das Theater berechtigt, dieses anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch des Abonnenten besteht nicht. 4. Das Abonnement ist nicht namensgebunden und auf Dritte übertragbar, der eingetragene Abo-Inhaber bleibt aber Vertragspartner. Ermäßigte Abonnements können nur an Ermäßigungsberechtigte weitergegeben werden, eine Aufzahlung ist nicht möglich. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Der gültige Ermäßigungsnachweis ist als Kopie bei Vertragsabschluss vorzulegen. 5. Das Theater Dortmund verpflichtet sich, die Abonnementtage einzuhalten. Aus zwingenden betrieblichen Gründen kann jedoch eine Verlegung erfolgen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt wird kein Ersatz geleistet. 6. Das Theater behält sich das Recht vor, aus zwingenden technischen oder künstlerischen Gründen Titel im Spielplan und somit im Abo-Angebot zu ändern. Sollte der gemietete Platz aus künstlerischen oder technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält das Theater sich vor, einen gleichwertigen Ersatzplatz zuzuweisen. Der Ersatzplatz wird per Post vor der jeweiligen Vorstellung zugesandt. 7. Ein Tausch einer Abo-Vorstellung im Festplatz-Abonnement ist unter Vorlage des Abonnementkarte bis drei Tage vor der zu tauschenden Vorstellung an der Theaterkasse oder im Abo-Service möglich. Gegen einen Betrag von 3,00

Euro (erster Umtausch kostenfrei) erhalten Sie einen Umtausch-Schein. Die Umtauschgebühr entfällt bei Stückänderung oder Terminverlegung. Beim Wechsel des Stückes, des Wochentages oder des Hauses können Zuzahlungen bzw. Verlust entstehen. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. Der Umtausch-Schein muss innerhalb der laufenden Spielzeit (spätestens bis zum letzten Spieltag) gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden, danach verliert er seine Gültigkeit. 8. Umtausch-Scheine und Wahl-Abonnement-Gutscheine sind keine Wertgutscheine, pro Eintrittskarte kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verfallene oder verlorengegangene Umtausch-Scheine und Wahl-Abonnement-Gutscheine leisten wir keinen Ersatz. 9. Bei Sonderabos sind der Umtausch einer Vorstellung und die Verlängerung des Abos ausgeschlossen. Als Sonderabos gelten: Kinderabo, Weihnachtsabos, Familienkonzert-Abo, Konzert für junge Leute-Abo, Exklusiv-Abos der Sparkasse, sowie die Volksbühnenabos. 10. Wahl-Abonnement-Gutscheine gelten nur für die Spielzeit und für die Spielstätte, in der sie gekauft werden. Sie gelten nicht für Gastspiele und Sonderveranstaltungen, auch eine Anrechnung ist nicht möglich. 11. Der Verlust Ihrer Abonnementkarte ist dem Abo-Service sofort mitzuteilen. Gegen einen Gebühr von 3,00 Euro je Karte wird eine Ersatz-Abonnementkarte ausgestellt. 12. Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Abonnent willigt mit der Abonnement-Bestellung hierin ein. 13. Der Vertrag mit dem Theater verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit zu den in der neuen Spielzeit gültigen Abonnementpreisen und Abonnementbedingungen, wenn der Abo-Inhaber oder das Theater Dortmund nicht schriftlich kündigt. Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich. Die Kündigungs- und Änderungsfrist endet jeweils am 15. Juni. Gerichtsstand ist Dortmund.

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