Der zwischen uns abgeschlossene Vertrag (Kopie liegt bei) verstösst gegen die Vorschriften über den Abzahlungsvertrag (OR 226 ff und Verordnung über die Mindestanzahlung und die Höchstdauer beim Abzahlungsvertrag) und zwar aus folgenden Gründen: Sie können die bereits gelieferten Gegenstände gegen Rückerstattung dieses Betrages bei mir abholen. Falls Sie bis zum . . . . . . . . . . . die Rückzahlung nicht geleistet haben, werde ich die Betreibung einleiten.