wd Frühling 2018

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Die deutsche Familienstiftung im Aufwind? Die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen steht im Rahmen der Nachfolgeplanung seit Jahren hoch im Kurs. Das Engagement für die Allgemeinheit ist dabei nur ein Aspekt, häufig steht vor allem der Wunsch nach dauerhaftem Erhalt des Familienvermögens im Vordergrund. Auch steuerliche Überlegungen spielen eine Rolle. Nun ist die Widmung des privaten Vermögens für einen gemeinnützigen Zweck aber nicht jedermanns Sache. Trotzdem wurde die Alternative "Familienstiftung" bisher nur in den wenigsten Fällen ins Spiel gebracht. Das wird sich zukünftig möglicherweise ändern: In letzter Zeit ist die deutsche Familienstiftung jedenfalls verstärkt in den Fokus der Beratungspraxis geraten – nicht zuletzt aufgrund neuer steuerlicher Rahmenbedingungen.

Das zeichnet die deutsche Familienstiftung aus Die Familienstiftung wird nicht zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke gegründet, sondern hat im Wesentlichen das Interesse einer oder mehrerer Familien im Blick. Das Familienvermögen wird dauerhaft auf die Stiftung übertragen, die es im Sinne der Stiftungsstatuten verwaltet und in Abhängigkeit von den Vorgaben des Stifters Mittel an die so genannten Destinäre verteilt. Bei den Destinären handelt es sich regelmäßig um Familienmitglieder sowie deren direkte Nachkommen. Einen Rechtsanspruch auf Zuwendungen erwerben die Destinäre nicht, sodass die Vermögensverwaltung ohne Eingriffe von außen optimiert werden kann. Auch die Familienstiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht, die jedoch bedeutend weniger umfassend als bei gemeinnützigen Stiftungen ausfällt. Eine Steuerbegünstigung für Familienstiftungen gibt es nicht. Die Vermögensübertragung auf die Stiftung unterliegt der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei sich die konkrete Höhe der Steuer auch danach richtet, wie weit der Kreis der Destinäre gezogen wird. Dazu kommt, dass die Familienstiftung alle 30 Jahre der sogenannten Erbersatzsteuer unterliegt. Das heißt, das gesamte Vermögen der Familienstiftung wird erneut der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen. Idee dahinter ist, dass das Konstrukt der Familienstiftung nicht die Besteuerung der anderenfalls regelmäßig stattfindenden Generationswechsel verhindern darf.

Die Erbersatzsteuer gilt als wesentlicher Nachteil der Familienstiftung. Wird jedoch ein Unternehmen auf die Stiftung übertragen, kann dieser Nachteil aufgrund der Betriebsvermögensbegünstigung zu vernachlässigen sein – vorausgesetzt, es gibt im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht auch zukünftig eine solche Sonderregelung.

Hier kann die Familienstiftung helfen

Unseren Mandanten steht ein persönlicher Berater als Partner zur Seite, der die Bedürfnisse seiner Mandanten genau kennt und individuell und intensiv betreuen kann. Trotz unserer Größe und internationalen Ausrichtung gehören der persönliche Bezug und die Verwurzelung in der Region zu unserer Unternehmensphilosophie. Hier im Bild die Geschäftsführer Christian Slabon, Dr. Simone Jäck, Thorsten Waibel, Dr. Johannes A. Huber, Peter Rucker, Thomas Vogl und Christian Plötz.

• Drohende Zersplitterung von Vermögen Bei großen Familien führt die (mehrfache) Übertragung auf die nächste Generation schnell dazu, dass das Vermögen sehr kleinteilig wird und "zersplittert". Die Bündelung in einer Familienstiftung sichert den Vermögensfortbestand, ohne dass die Nachkommen auf Erträge verzichten müssen. Außerdem kann der Stifter seine Vorstellungen zu Vermögenserhalt und -verteilung über einen längeren Zeitraum festschreiben.


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