wd | Herbstausgabe 2016

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Grenzüberschreitende Dienstreisen: Haftungs- und Konfliktfalle Fachkräftemangel ist ein gängiges Problem in Unternehmen und Arbeitgeber stehen im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Umso wichtiger ist es, einmal gewonnene Mitarbeiter nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Insofern ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten genau zu beachten. Aber die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei Auslandstätigkeiten oft das notwendige Maß an Problembewusstsein fehlt. Viel zu selten werden Spezialisten zu Rate gezogen; oft mit unvorhersehbaren Folgen für das Unternehmen. Haftungsfälle können hohe Kosten verursachen und im schlimmsten Fall verlässt ein verärgerter Mitarbeiter das Unternehmen und die Reputation ist geschädigt. Tatsache ist, dass grenzüberschreitende Tätigkeiten immer häufiger im Fokus von in- und ausländischen Betriebsprüfungen stehen. Die Mitarbeiter der Finanzämter sind mittlerweile sehr gut ausgebildet und es gibt sogar

spezialisierte Auslandsprüfer. Außerdem funktioniert der internationale Informationsaustausch immer besser.

Eine 3-Monats-Regel für Dienstreisen gibt es nicht… In der Praxis treten bei internationalen Mitarbeitereinsätzen regelmäßig Fälle auf, bei denen Personalverantwortliche diese aus Vereinfachungsgründen oder Unwissenheit ohne Differenzierung steuerlich als „Dienstreisen“ behandeln.

MEHR SORGFALT BEI AUSLANDSEINSÄTZEN VON MITARBEITERN! Grenzüberschreitende Tätigkeiten von Arbeitnehmern sind komplexe Angelegenheiten und bergen Haftungs- und Konfliktpotential. Besser ist es, einen Spezialisten zu Rate zu ziehen.

Den Mandanten der ATG steht immer ein fester Mandatspartner zur Seite, der die Belange und Bedürfnisse seiner Mandanten kennt und umfassende Beratung aus einer Hand bieten kann. Expertenwissen, das die ATG aufgrund ihrer Größe vorhalten kann, wird von ihm koordiniert, zusammengeführt und aufbereitet. Hier im Bild die Geschäftsführer Peter Rucker, Thomas Vogl, Dr. Johannes A. Huber, Dr. Simone Jäck und Christian Slabon.


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