A nalysen VERÄNDERUNG DER WEITERBILDUNGSBETEILIGUNG
14,3 % 36,0 % 21,7 %
Status quo
Arbeitsver sicherung
}
Quelle: WifOR, eigene Berechnungen.
Das Mikrosimulationsmodell ermöglicht eine sowohl auf die Individuen wie auf den Staat bezogene Auswertung der Umsetzungswirkungen, differenziert nach Geschlecht, Alter, Bildungshintergrund und Migrationsstatus. Das Nationale Bildungspanel (NEPS 2016) bildet die datentechnische Grundlage für die Berechnung der Weiterbildungsveränderungen im Rahmen des Forschungsprojekts.
WIRKUNGEN DER UMSETZUNG DER ARBEITSVERSICHERUNG Im Fokus des Projekts stehen die (ökonomischen) Auswirkungen, die die Arbeitsversicherung unter den oben aufgeführten Annahmen auf Individuen und Staat haben könnten. Im Folgenden werden erste ausgewählte Ergebnisse vorgestellt.
Finanzielle Effekte der ausgedehnten Weiterbildungsteilnahme für Individuen: + 14,3 Mrd. € (+ 1,2 %) Bruttolohnerhöhung + 5,0 Mrd. € (+ 0,6 %) Nettolohnerhöhung (Szenario: direkte Kostenerstattung) + 3,8 Mrd. € (+ 0,5 %) Nettolohnerhöhung (Szenario: direkte und indirekte Kostenerstattung)
Abbildung 2
der Entlohnung (Bruttolohn: 14,3 Mrd. Euro bzw. 1,2 Prozent des Bruttolohnaufkommens) wider. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse werden einige Hemmnisse und Barrieren aufgezeigt, die Personen davon abhalten, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Als Hauptgründe werden neben familiären Verpflichtungen (22 Prozent) und beruflichen Belastungen (16 Prozent) Kostengründe (14 Prozent) genannt (Kuwan/Seidel 2010, S. 160). Die Arbeitsversicherung könnte dazu beitragen, finanzielle Teilnahmebarrieren und die persönlich als zu hoch empfundenen Belastungen, Letztere zumindest im Szenario einer zusätzlichen Erstattung von Lohnkosten, zu reduzieren.
In Abbildung 2 sind die Weiterbildungsbeteiligung für den Status quo und unter der Arbeitsversicherung sowie die Effekte auf den Brutto- und Nettolohn dargestellt.
In Abbildung 3 sind die monetären Wirkungen der umgesetzten Arbeitsversicherung auf das Staatsbudget dargestellt, das neben den Einnahmen aus der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Sozialversicherungsbeiträge (ohne Unfallversicherung) sowie Trans ferleistungen im SGB II und SGB III umfasst.
Durch die Einführung der Arbeitsversicherung könnte fast jeder Fünfte, der im Status quo keine Weiterbildung wahrnimmt, zu einer Weiterbildung motiviert bzw. aktiviert werden. Allerdings würden auch unter der Arbeitsversicherung 64 Prozent weiterhin an keiner Weiterbildung teilnehmen .2 Die Ausdehnung der Weiterbildungsteilnahme spiegelt sich außerdem in einem Anstieg
Der (mögliche) induzierte Bruttolohnanstieg nach einer Weiterbildungsteilnahme kann zunächst zu zusätzlichen Einnahmen des Staates führen (Steuereinnahmen: 3,7 Mrd. Euro bzw. 1,5 Prozent des Steueraufkommens; Sozialversicherungsbeiträge: 4,1 Mrd. Euro bzw. 1,1 Prozent des Beitragsaufkommens). Außerdem könnte die Arbeitsversicherung dazu beitragen, die beste-
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Hinweis: Die Weiterbildungsbeteiligung ergibt sich durch eine Auswertung der NEPS-Daten und bezieht sich auf die Teilnahme an formalen und non-formalen Weiterbildungsveranstaltungen, sofern deren Abschluss mit einem anerkannten und arbeitsmarktrelevanten Zertifikat verbunden ist. Die obigen Zahlen können daher von anderen Quellen abweichen (u. a. BMBF 2015, S. 13: Weiterbildungsbeteiligung von 51,0 Prozent für alle Weiterbildungsarten; vgl. auch den Beitrag von Bernd Käpplinger in diesem Werkheft, S. 46–51).
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