Landkreismagazin 2012 05 10 Ausgabe 08

Page 17

Landkreismagazin 8.2012

Abfallberatung

Wohin mit einem kaputten Handy oder Elektroschrott? Ein Blick ins Elektronikgerätegesetz! Landkreis Fürth - Wohin eigentlich mit alten Handys und Elektroschrott? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn ein Handy nicht mehr funktioniert und entsorgt werden soll. Im März 2005 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz veröffentlicht. Jahre vorher wurde in unserem Landkreis bereits praktiziert, was damit gesetzlich verankert und vorgeschrieben wurde: Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte aus Haushalten sind zu sammeln und der Wiederverwertung zuzuführen. Im Gesetz werden dabei fünf Gruppen unterschieden: 1. Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Wäscheschleuder, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Elektro-Herde) 2. Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) 3. Informations- und Telekommunikationsgeräte/Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. PC, Monitor, Stereoanlage, TV-Apparat, Radio) 4. Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren) sonstige 5. Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Geräte (z.B. Kaffeemaschine, Rasierapparat, Handys, elektronisches Spiel- und Werkzeug) Wie werden Elektro- und Elektronikgeräte im Landkreis Fürth entsorgt? 1. Abgeholt werden folgende Geräte: Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, -schleudern, Geschirrspüler und Elektroherde. Abholtag ist in der Regel der Dienstag (im wöchentlichen Wechsel zwischen nördlichen und südlichen Landkreisgebiet). Das abzuholende Gerät ist telefonisch oder per Email anzumelden (siehe unten), der nächstmögliche Termin wird dann umgehend mitgeteilt. Selbstverständlich können alle diese Geräte auch kostenlos beim Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 2. Alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte müssen zu einem der bei-

den Wertstoffhöfe gebracht werden. Eine Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten über den Restoder Sperrmüll ist nicht zulässig.

Unter den rund 1000 verschiedenen Substanzen, aus denen Elektrogeräte bestehen können, sind auch umweltund gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektrogesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. Auch bei den Elektro-Kleingeräten ist es wegen dieses Gefährdungspotentials geboten, sie getrennt zu erfassen, d.h. beim Wertstoffhof abzugeben. So enthalten beispielsweise alte Toaster vereinzelt noch Asbest, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten. Wenn die Altgeräte ausnahmslos einer getrennten Sammlung zugeführt werden, wird die Umwelt in doppelter Weise entlastet: Zum einen werden Ressourcen gespart und zum anderen kann der Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich verringert werden.

Gesetzlich vorgegeben wurde auch die Menge, die durchschnittlich pro Jahr gesammelt und recycelt werden soll. Sie beträgt vier Kilogramm pro Einwohner. Zum Vergleich die Durchschnittsgewichte verschiedener gängiger Geräte: Kleingeräte wie Kaffeemaschinen oder Toaster wiegen im Schnitt etwa ein Kilogramm, Staubsauger knapp neun Kilogramm, Monitore und PCs bis rund 15 Kilogramm und Haushaltsgroßgeräte bis circa 90 Kilogramm. In einem Haushalt mit typischer Geräteausstattung kommt somit ein stattliches Gewicht zusammen. In unserem Landkreis stieg die erfasste E-Schrott Menge kontinuierlich an: von 4,4 Kilogramm pro Einwohner im Jahr Die Elektrogeräte sind mit einer durch2007 bis 8,9 Kilogramm im Jahr 2011. gestrichenen Abfalltonne auf Rädern Soweit die Geräte oder einzelne Bau- gekennzeichnet. Das Symbol weist dateile nicht wiederverwendet werden, rauf hin, dass dieses Gerät nicht über müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent den Hausmüll entsorgt werden darf, stofflich verwertet, das heißt recycelt sondern bei den jeweiligen Sammelwerden. Die Geräte werden zerlegt und stellen, d.h. bei den Wertstoffhöfen (in die verschiedenen Fraktionen - wie Langenzenn-Horbach oder in ZirndorfMetalle, Glas, Kunststoffe und andere - Leichendorf) abzugeben ist. Haushaltsin den jeweiligen Rohstoffkreislauf großgeräte können darüber hinaus wie zurückgeführt. Entsprechend weniger oben ausgeführt zur Abholung bei der Ressourcen werden für die Herstellung Abfallberatung angemeldet werden. von Primärstoffen in Anspruch genommen. Bei weiteren Fragen hierzu oder zur Anmeldung eines Groß-Elektrogerätes erreichen Sie die Mitarbeiter der Abfallberatung unter (0911) 9773 -1434, -1435 und –1436 oder per Email unter m-zidak@lra-fue.bayern.de a-bayer@lra-fue.bayern.de oder j-geier-orgeldinger@lra-fue.bayern.de

13


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.