Mein Südsteirer 01/2019

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Wahl

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Arbeiterkammer-Wahlen Entscheiden Sie in der Steiermark vom 28.3. bis 10.4.2019 mit! Gehen Sie wählen: vom 28.3. bis 10.4.2019 sind die AK-Wahlen in der Steiermark. Es geht um das Gewicht, das die Stimme der Beschäftigten in der Steiermark künftig haben wird. Die AK-Wahlen entscheiden, wie deutlich Ihre Interessen gegenüber Regierung, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werden können.

Gut zu Wissen Kommunales

Wann bin ich wahlberechtigt? Sie sind dann automatisch wahlberechtigt, wenn Sie zum Stichtag AK-Mitglied und umlagepflichtig waren - also, wenn Sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. Arbeitsuchende, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener mit aufrechtem Arbeitsverhältnis sind auch AKMitglieder, zahlen aber keine Umlage. Sie sind zwar nicht automatisch wahlberechtigt, können sich aber in die Wählerliste eintragen lassen. Diese Mitglieder werden zeitgerecht per Post informiert. Wo und wie kann ich wählen? Im Betrieb Möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, direkt im Betrieb zu wählen. Daher wurden bereits tausende Unternehmen kontaktiert und viele UnterstützerInnen gefunden! Per Brief Wenn Sie nicht direkt im Betrieb wählen können, werden Ihnen die Wahlunterlagen zugesendet. Sie können Ihre Stimme dann ganz einfach per Post abgeben. Wen wählt man bei der AKWahl? In jedem Bundesland gibt es ein „ArbeitnehmerInnenparlament“ - die sogenannte Vollversammlung der Arbeiterkammer. Für dieses Parlament kandidieren verschiedene Fraktionen (Listen). Je mehr Stimmen eine Fraktion erhält, desto mehr Abgeordnete (= Kammerrätinnen und Quelle: https://stmk.arbeiterkammer.at

Kammerräte) kann sie in die Vollversammlung entsenden. Die Kammerrätinnen und Kammerräte wählen wiederum aus ihren Reihen die AK-Präsidentin oder den AKPräsidenten in ihrem Bundesland. Die Arbeiterkammer Pfarre ist eine lebendige Demokratie, in der die Mitglieder die politische Richtung in Wahlen bestimmen.

parlament“ besteht aus 110 Kammerrätinnen und Kammerräten. Die Vollversammlung beschließt und kontrolliert das Budget der Arbeiterkammer. Die Kammerrätinnen und Kammerräte können in den Ausschüssen der AK Einfluss auf Gesetzgebung nehmen. Gewählt werden Fraktionen, so heißen die wahlwerbenden Gruppen. Diese stellen ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die KandidatInnenlisten der wahlwerbenden Gruppen, die zur Wahl

St. Veit am Vogau präsentieren

stehen, können Sie seit 11. Februar 2019 einsehen. Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und gehen Sie zur AK-Wahl! Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wie Sie die Arbeiterkammer in den kommenden fünf Jahren gegenüber Wirtschaft und Politik vertreten soll. Sie stärken mit Ihrer Stimme aber auch die AK selbst, denn Sie zeigen, dass Ihnen eine demokratisch legitimierte Vertretung aller ArbeitnehmerInnen wichtig ist. Mehr Informationen gibt es unter https://stmk.arbeiterkammer.at

Marktgemeinde

in der Südsteier mark

OrgelkOnzert in der

Wer wird gewählt? Mit Ihrer Teilnahme an der AK-Wahl bestimmen Sie den politischen Kurs Ihrer Interessenvertretung für die nächsten fünf Jahre. Gewählt wird die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark. Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Arbeiterkammer. Dieses „ArbeitnehmerInnen-

Pfarrkirche St. Veit am VOgau

SamStag, 1. Juni 2019 Beginn um 20 uhr

Susanne Kurz, Sopran Philipp Stastny, Zink (Cornetto) Johannes ebenbauer, Orgel Werke von g. Frescobaldi, J.J. Froberger, g. muffat, g.P. Cima, i. Donati, h. Schütz eintritt: 10 euro

gottesdienst in der Pfarrkirche St. Veit am Vogau, musikalisch gestaltet von den Künstlern Sonntag, 2. Juni 2019 um 9.30 uhr


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