Programmheft 2016/2017

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sein. Bei verspätetem Zahlungseingang kann das Sobi TeilnehmerInnen von der Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn es mehr Anmeldungen als Plätze für eine Veranstaltung gibt. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar. Bei Fortbildungen sind Ratenzahlungen möglich. Die Ratenzahlungsmodalitäten werden schriftlich vereinbart. Die Raten sind per Dauerauftrag zu überweisen oder werden auf Wunsch vom Sobi per Lastschriftverfahren eingezogen. Wenn TeilnehmerInnen einen Bildungsscheck oder Prämiengutschein einreichen sind Ratenzahlungen nicht möglich, es sei denn der Bildungsscheck oder Prämiengutschein deckt weniger als die Hälfte der Kursgebühr ab.

IV. Absage von Veranstaltungen/ Durchführungsabweichungen 1.

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Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Auch wenn der Kursleiter/die Kursleiterin ausfällt oder im Falle von höherer Gewalt, Naturkatstrophen oder ähnliches kann eine Veranstaltung von Seiten des Sobis abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Das Sobi benachrichtigt die TeilnehmerInnen sofort, wenn ein Kurs belegt ist oder bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn ein Kurs ausfällt wegen mangelnder Teilnahme. Das Sobi behält sich das Recht vor, auch kurzfristig eine Änderunge des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen. Das Sobi informiert die TeilnehmerInnen.

V. Rücktritt 1. Bei Kursen berechnet das Sobi im Falle des Rücktritts bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsentschädigung von 10 % der Kursgebühr, jedoch maximal 30 €, bei Bildungsurlauben ist die Rücktrittsfrist 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und bei Fortbildungen 4 Wochen. Die Aufwandsentschädigung beträgt 30 €. Bei einem späteren Rücktritt sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Das gilt auch im Krankheitsfall.

2. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen des Sobis, die TeilnehmerIn von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr abzgl. der Aufwandsentschädigung zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder das Sobi TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann. 3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren. VI. Haftung 1. Das Sobi haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 2. Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzen wir eine, an den formulierten Veranstaltungszielen gemessene, normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Das Sobi übernimmt keine Haftung für körperliche oder psychische Schäden, die mit dem Kursgeschehen in Zusammenhang gebracht werden. VII. Datenspeicherung Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. VIII. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen der Schriftform. IX. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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