Sicherheit und Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen

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4 ˘ Aspekte der szenarienorientierten Notfallplanung

des Stadionsbetreibers, des Veranstalters sowie die Einsatzleiter von Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst sowie Ordnungsdienst zu fixieren sind. Darüber hinaus ist die Bemessung der Personalstärke zu dokumentieren. In den Sicherheitsbesprechungen ist festzulegen, welche Flächen für die Feuerwehr, die Polizei und den Sanitätsdienst vorgesehen sind. Das gilt besonders für das Mitführen von Dienstfahrzeugen. Detailabsprachen sind u.U. erforderlich, wenn Übertragungswagen von Fernseh- und Rundfunkanstalten an Stadien aufgestellt werden. Stadien sind besondere bauliche Anlagen, in denen sich Menschen aufhalten. Aufgrund unterschiedlicher sportlicher Gesinnung und unter Einfluss von Drogen und Alkohol kann es zu undefinierten Handlungen und evtl. zu einem Panikverhalten kommen. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass Besucher verletzt werden. Der Sanitätsdienst wird nur schwer in der Lage sein, einen MANV in einem Stadion eigenständig abzuarbeiten. Daher ist es sinnvoll, wenn innerhalb des Stadions, je nach Anfahrtsmöglichkeit für die nachrückenden Kräfte, Flächen für den Aufbau von Behandlungsplätzen vorgehalten werden. Ebenso sollte das notwendige medizinische Gerät für das Betreiben der Behandlungsplätze im Stadion gelagert werden. Im Rahmen der Einsatzplanung ist es zwingend erforderlich, dass für einen Einsatzfall Anfahrtswege, Bereitstellungsräume für anrückende und nachrückende Kräfte und Aufstellflächen definiert werden. Die Verkehrsbeziehung um ein Stadion ist auch im Bereich des ÖPNV zu betrachten. In der Regel wird es ein Verkehrskonzept geben, das auf die Gefahrenabwehrbehörden abgestimmt ist und einen großflächigen Veranstaltungsraum betrachtet. Das gilt insbesondere für die Verkehrsführung bei einem MANV. Hierbei ist auf eine Kreisverkehrsplanung zu achten. Innerhalb der Sicherheitszentrale laufen die Informationen für eine frühzeitige Lagebeurteilung zusammen. Auswertungen der Videoüberwachung innerhalb des Stadions geben Rückschlüsse auf mögliche Gefahrensituationen. Die Einsatzleiter von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst und Sanitätsdienst können somit frühzeitig reagieren. Der Leiter der Brandsicherheitswache sollte immer ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit Ausbildung zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst sein. Nur so ist sichergestellt, dass frühzeitig umfassende Maßnahmen eingeleitet werden.

4.2.2 Polizeiliche Aspekte Frank Ritter Massen-Sportveranstaltungen sind z.B. die Olympischen Spiele, Leichtathletikfeste in großen Stadien sowie bedingt auch Indoor-Sportveranstaltungen in großen Hallen. Natürlich zählen auch die wöchentlichen Spieltage des Deutschen Fußballbundes (DFB), vornehmlich in den ersten vier Ligen (1. bis 3. Bundesliga und Regionalligen) dazu. Bei Sportarten außerhalb des Fußballs ist im Regelfall von Einsatzlagen auszugehen, die die Polizei lediglich auf dem Verkehrssektor fordern. Die notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen wurden bereits in Kapitel 3.2.3 umfassend dargelegt – die folgende Betrachtung bezieht sich insofern ausschließlich auf das Einsatzfeld Fußball.

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