SinnerSchrader Geschäftsbericht 2005/2006

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SINNERSCHRADER AG

KONZERNABSCHLUSS DER SINNERSCHRADER AG Konzernanhang

3

2.2

Wesentliche

Unterschiede

der

Rechnungslegung

nach IFRS und nach US-GAAP

Bei der Umstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. September 2004 und des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2004/2005 haben sich für SinnerSchrader die folgenden Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach IFRS und der nach US-GAAP ausgewirkt: » Aktienbasierte Mitarbeitervergütungen

Aktienbasierte Mitarbeitervergütungen sind gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ grundsätzlich ergebniswirksam zu erfassen. Dabei ist der auf den Berichtszeitraum entfallende Anteil des Marktwerts zum Zuteilungsstichtag als Personalkosten in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen. Diese Kosten sind gegen eine Position in entsprechender Höhe im Eigenkapital zu bilden. IFRS 2 ist erstmalig in Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Bei der erstmaligen Anwendung ist zu beachten, dass die Regelungen von IFRS 2 rückwirkend auf die aktienbasierten Vergütungen anzuwenden sind, die nach dem 7. November 2002 ausgegeben wurden und deren Wartefrist zum 1. Januar 2005 noch nicht abgelaufen war. Nach US-GAAP bestand bis zum 31. August 2005 für SinnerSchrader ein Wahlrecht, gemäß Accounting Principles Board Opinion („APB“) Nr. 25 aktienbasierte Vergütungspläne mit dem inneren Wert zu bilanzieren und die Auswirkung des Markt-

wertansatzes auf das Ergebnis als Pro-forma-Angabe gemäß Statement of Financial Accounting Standards („SFAS“) Nr. 123 im Anhang darzustellen. Ab dem 1. September 2005 war für SinnerSchrader nach US-GAAP SFAS Nr. 123 (R) anzuwenden und der Aufwand für Mitarbeiteroptionen erfolgswirksam zu behandeln. Die vorgeschriebene prospektive Anwendung von SFAS Nr. 123 (R) ab dem ersten Berichtsquartal 2005/2006 betraf anteilig alle Mitarbeiteroptionen, für die die Wartefrist zu Beginn der Berichtsperiode noch nicht abgelaufen war. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. September 2004 nach IFRS ergab sich aus der Anwendung von IFRS 2 zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 8.122 €,

der

den

Verlustvortrag zum 1. September 2004 erhöhte. Als Gegenposition im Eigenkapital war gemäß IFRS 2 eine Position „Rücklage für aktienbasierte Mitarbeitervergütung“ zu bilden. » Ausweis latenter Steuerpositionen

Latente Steuerpositionen sind gemäß IFRS grundsätzlich als langfristige Bilanzpositionen auszuweisen. Nach US-GAAP war innerhalb der Positionen für latente Steuern eine Unterscheidung in kurzfristige und langfristige vorzunehmen. » Ausweis der Nutzungsrechte für Software

Nutzungsrechte für Software sind nach IFRS als immaterielle Vermögensgegenstände auszuweisen. Nach US-GAAP wurden sie von SinnerSchrader unter die Sachanlagen subsumiert.

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