Zirkusbericht 2014

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

ZIRKUSBERICHT 2014

Haltung der Tiere im Zirkus-Zoo Mischhaltung Ziegen, Schweine Tiere 2 Hängebauchschweine, 4 Afrikanische Zwergziegen (drei Geissen, ein kastrierter Bock). Diese Tiere treten nicht im Programm auf. Zustand der Tiere ist gut. Zwei Ziegen sind trächtig. Stall Ein 3-teiliger Wagen mit eingebauten Leitern, erhöhten Liegeplätzen (Veranden) und Ausguck am Dach. Die Längsseiten mit Rampen sind tagsüber stets offen. Alle Abteile sind mit Sägespänen und Heu eingestreut. Im Giebel des Wagens befindet sich ein Ausgang mit einer Aussenveranda und einem Abgang nach aussen, so dass die Tiere jederzeit ihr Kletterbedürfnis ausleben können und noch mehr Abwechslung haben. Auslauf Anschliessend an den Wagen ist ein Auslauf von ca. 50 m² eingerichtet. Der Untergrund besteht aus Asphalt, ist aber grosszügig mit verschiedenen Substraten (Stroh, Erde, Holzschnipsel) eingestreut. Den Ziegen steht ein zusätzliches Klettergerüst, den Schweinen Stroh und Bälle als Beschäf­ tigungsmaterial zur Verfügung. Schatten ist im Bereich des Wagens und unter den Kletterstrukturen vorhanden und wird an sonnigen Tagen gerne genutzt. An Standorten mit harter Unterlage wird den Tieren zusätzlich ein Platz mit geeignetem Wühlmaterial, sowie – bei heisser Witterung – eine Suhle zur Verfügung gestellt. Beurteilung der Haltung aus Tierschutzsicht Gute, grosszügige und zweckmässige Haltung für diese kleinen, domestizierten Tierarten. Sowohl der Auslauf als auch der Wagen mit seinen Kletter- und erhöhten sowie geschützten Liegemöglichkeiten sind für die Tiere interessant gestaltet. Dank der Grösse und Lage des Geheges können sich die Tiere bei Bedarf vor den Besuchern zurückziehen und genügend Distanz wahren. Die Besucher werfen trotz des allgemeinen Fütterungsverbotes regelmässig Popcorn in das Gehege. Dies bleibt vom Zirkuspersonal leider unkommentiert, obwohl das Personal angewiesen ist die Besucher freundlich auf das Fütterungsverbot hinzuweisen. Vor Witterung (Regen, Sonne) finden die Tiere in den stets offenen Ställen genügend Schutz. Das Gehege ist nicht begehbar, und es darf nicht gefüttert werden – es ist somit kein «Streichelzoo». Gesetzliche Situation Die Mindestvorschriften der TSchV werden weit übertroffen. Für diese Tierarten bestehen nur Minimalanforderungen, die auf die Haltung in der Landwirtschaft ausgerichtet sind.

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