INFORMATION Oktober 2011

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Leistungseinkauf Veränderte Rahmenbedingungen 2012 Mit der neuen Spitalfinanzierung gelten ab 1. Januar 2012 für alle Beteiligten veränderte Rahmenbedingungen. Die Tarifsuisse AG hat die bestehenden OKP-Verträge geprüft und – in Anlehnung an die neuen Gegebenheiten – den grössten Teil der bestehenden Verträge per 31. Dezember 2011 gekündigt. Im Bereich der Zusatzversicherungen hat die Geschäftsstelle, nach Rücksprache im Kundenteam, ein differenziertes Vorgehen gewählt: Sie hat bei jedem Vertrag geprüft, ob er mit der Situation ab 2012 kompatibel ist. Neben Vertragskündigungen können einige Verträge – im gegenseitigen Einvernehmen mit den Leistungserbringern – weitergeführt werden. Bei Verträgen, die noch nicht abschliessend beurteilt werden konnten, wurde die Kündigungsfrist für 2011 auf drei Monate verkürzt. Erfreulicherweise bestätigen immer mehr Leistungserbringer, dass die freie Spitalwahl in Listenspitälern inner- und ausserkantonal auf Ebene der Grundversicherung sichergestellt ist. Eine separate Tarifierung der früheren ausserkantonalen Wahlhospitalisation in der allgemeinen Abteilung ist hinfällig. Erste Ergebnisse der kantonalen Spitalplanungen liegen vor. Für den RVK ist die Handhabung der künftigen Nicht-Listenspitäler eine spezielle Herausforderung. Die vertretenen Versicherer bilden eine heterogene Gemeinschaft mit unterschiedlichen AVB und Zusatzbedingungen. Die Interessen können in drei Gruppen zusammengefasst werden: • Produkte mit Kostendeckung ausschliesslich in Listenspitälern Für diese Versicherer ist es ausreichend, mit allen Listenspitälern eine vertragliche Lösung zu finden. Von Verträgen mit Nicht-Listenspitälern sind sie nicht betroffen, weil keine Versicherungsdeckung besteht.

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• Produkte mit Kostendeckung in Listen- und Vertragsspitälern Diese Versicherer garantieren die Kostenübernahme in allen Listenspitälern und in den Nicht-Listenspitälern, mit denen ein Vertrag abgeschlossen wurde. Hier ist ein selektives Vorgehen mit restriktiver Auswahl der Vertragspartner angesagt: Sobald ein Vertrag vorliegt, müssen die Leistungen gemäss den Versicherungsbedingungen rückerstattet werden. • Produkte mit Kostendeckung in allen zugelassenen Leistungserbringern Diese Kategorie Versicherer ist an möglichst vielen Vertragslösungen, unabhängig vom Listenstatus, interessiert, weil die Kosten bei allen zugelassenen Leistungserbringern gedeckt sind. Zurzeit stehen verschiedene Handlungsoptionen zur Diskussion. Der Leistungseinkauf arbeitet an Lösungsansätzen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Dieter Ehrenberg Bereichsleiter Leistungserbringer Management Telefon 041 417 05 51 E-Mail d.ehrenberg@rvk.ch


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