Der Umstädter 02/2014

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W i rt s c h a f t & H a n d e l

Arbeitsrecht aktuell mitgeteilt von Herrn Rechtsanwalt Philipp Schlosser, Kanzlei am Marktplatz, 64823 Groß-Umstadt Telefon 06078 / 9679369

E

nthält eine Kündigung Formfehler, kann das für den Arbeitgeber richtig teuer und für den Arbeitnehmer lukrativ werden. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann noch so berechtigt sein; ein kleiner Formfehler kann alles zunichte machen:

FORMFEHLER

BEI EINER KÜNDIGUNG SIND RISKANT

bedeutet auch, dass noch die traditionelle Briefform gilt und dieser Brief muß dem Arbeitnehmer auch im Original zugehen.

Ein anderer weit verbreiteter Fehler ist es auch, die Kündigungsfrist falsch zu berechnen oder einen vorhandenen Betriebsrat außen vor zu lassen oder auf die Einhaltung der sehr kurzen Frist bei einer fristlosen Kündigung zu verzichten.

Auch muß klar sein, wer wem kündigt. Auf Arbeitgeberseite ist darauf zu achten, dass der Briefkopf des richtigen Unternehmens verwendet wird und das Kündigungsschreiben muß von der hierzu berechtigten Person im Original unterschrieben sein. Unterzeichnet das Kündigungsschreiben nicht der (bzw. die) Inhaber(in) oder der (bzw. die) Geschäftsführer(in) oder der hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Prokurist, sollte eine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt werden. Auch muß der rechtzeitige Zugang der Kündigung und deren Nachweis (z.B. Übergabe per Boten) sichergestellt sein.

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Dies schließt nicht nur alle Gestaltungsformen wie etwa per SMS oder E-Mail aus, sondern

Bei der Verfassung einer formell wirksamen Kündigung oder der Überprüfung einer erhaltenen Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit sollte daher im Zweifelsfall anwaltliche Hilfe in Anspruch genom-

Mögliche Fehler entstehen beispielsweise, wenn einer Schwangeren oder einem Schwerbehinderten ohne behördliche Zustimmung gekündigt wird oder der Kündigungsgrund im Brief nicht deutlich wird.

men werden. Der vorstehende Artikel enthält keine abschließende Aufzählung etwaiger Unwirksamkeitsgründe und kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Philipp Schlosser, Kanzlei am Marktplatz, Telefon 06078 9679369

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