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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR
ENERGIEEFFIZIENZ, ENERGIEBERATUNG UND ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN
Energieeffizienzpolitik im Jahr 2022
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Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des erforderlichen Krisenmanagements in der Folge der Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Das hatte weitreichende Folgen für Wirtschaft, Politik und Verbraucher. Langfristig geplante Maßnahmen der Effizienzpolitik mussten verschoben werden. Das betrifft u. a. den Prozess zur Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie, der ins Jahr 2023 verschoben wurde. Statt im 3. Quartal 2022 wird die finale Fassung nach Abschluss des Triloges jetzt Ende März 2023 erwartet. Auch national hat sich die Umsetzung effizienzpolitischer Regelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, verzögert. So wurde zum angekündigten Energieeffizienzgesetz zwar ein erster Entwurf veröffentlicht, weitere Schritte im Gesetzgebungsprozess sind aber ins Jahr 2023 verschoben worden. In dem Entwurf zeichnet sich bereits deutlich ab, dass die Ziele ambitionierter werden und die im Gesetz verankerten Maßnahmen deutlich mehr ordnungsrechtlichen Charakter haben als im bisherigen Energiedienstleistungsgesetz. Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen das Energiedienstleistungsgesetz abgelöst und gleichzeitig sektorale Endenergieeinsparziele vorgegeben werden.
Vorgabe für neue Heizungen: 65-Prozent Erneuerbare
Mitte Juli 2022 veröffentlichten das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium ein Konzeptpapier zum neu einzuführenden 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel. Darin schlagen sie zwei alternative Optionen zur Umsetzung einer 65-Prozent-EE-Heizung vor. Die Regierungskoalition hatte vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu für die KfW-Förderung im BEG verhängt. Davon nicht betroffen war die BAFA-Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen. Ende Juli änderte sich die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung verbunden mit einem Förderstopp für Gasheizungen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen wurde danach zum 15. August angepasst. Dabei wurden die Fördersätze verringert, der Kreis der Förderempfänger wurde erweitert. Für 2023 sind weitere Anpassungen der Förderung von Neubau und Bestandssanierung angekündigt.
65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Mit dem Vorhaben werden erstmals bundesweit verbindliche Anforderungen für die Einbindung Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden eingeführt. Ein Referentenentwurf für eine rechtliche Umsetzung stand bis Ende 2022 aus. Es ist damit zu rechnen, dass dieser im Laufe des Jahres 2023 vorgelegt wird, um ein Inkrafttreten am 1. Januar 2024 zu ermöglichen.
Insgesamt hat die sehr volatile Förderpolitik im Jahr 2022 zu viel Verunsicherung in den Märkten und beim Verbraucher geführt. In Verbindung mit einem Anstieg des Zinsniveaus sind auch die Neubau- und Sanierungsaktivitäten im Berichtsjahr hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Ökodesign: Produkte in der EU sollen nachhaltiger werden
Am 30. März 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Ökodesign-Rahmenverordnung für nachhaltige Produkte vor.
Viel Unsicherheit bei Förderungen
Für viel Unsicherheit im Neubau- und Sanierungsmarkt haben im Jahr 2022 die sprunghaften Änderungen in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geführt. Zunächst wurde im Januar 2022 quasi „über Nacht“ ein Förderstopp
Damit soll der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft geschafft werden. Das im Rahmen des European Green Deal vorgelegte Maßnahmenpaket umfasste auch den Ökodesign- und Energielabel-Arbeitsplan für die Jahre 2022-2024. Darin hat die Überarbeitung der Heizgeräte-Verordnungen Priorität.
Die neue Ökodesign-Rahmenverordnung soll die Richtlinie 2009/125/EC ablösen, bei deutlich erweitertem Anwendungsbereich. Wurden bislang nur energieverbrauchsrelevante Produkte geregelt, soll der Rahmen nun auf ein möglichst breites Produktspektrum Anwendung finden. Stand bislang eine Erhöhung der Energieeffizienz im Mittelpunkt der Regelungen, so sollen Produkte auf dem europäischen Markt nun für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft optimiert werden. Abfälle sollen verringert und nachhaltige Produkte generell die Norm werden, wie im „Circular Economy Action Plan“ der EU von 2020 dargelegt. Folgende Anpassungen sieht die Kommission u. a. vor:

• Nicht nur für die Energie- und Ressourceneffizienz sollen Mindestanforderungen gelten, sondern u. a. auch für Haltbarkeit, Verlässlichkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit.
• Der CO2-Fußabdruck und der ökologische Fußabdruck von Produkten sollen verringert werden.
• Schaffung von Anreizen für das Modell „Produkt als Dienstleistung“, wie beispielsweise Leasingoder Verleih-Angebote.
Die Legislativvorschläge durchlaufen das ordentliche Rechtssetzungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU. Ziel ist es, das Verfahren bis Mitte 2023 abzuschließen. Die Einhaltung dieses ambitionierten Zeitplans ist allerdings noch ungewiss. Nach Verabschiedung tritt die Verordnung dann unmittelbar in allen Mitgliedsländern in Kraft und muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden.
Produktspezifische Umsetzung: Arbeitsplan 2022-2024
Die neue Ökodesign-Verordnung gibt wie bislang nur den Rahmen vor, die produktspezifischen Vorgaben werden weiterhin über delegierte Rechtsakte festgelegt. Das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre wurde im ebenfalls am 30.
März 2022 vorgelegten „Ecodesign und Energy Labelling Working Plan 2022-2024“ aufgelistet.


Aktuell werden bereits rd. 30 energieverbrauchsrelevante Produktgruppen durch rd. 50 Maßnahmen geregelt. Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs der EU entfällt auf Produkte, die darüber geregelt werden, so die Kommission. Eine vorbereitende Studie hat Regelungspotenzial u. a. bei Ladegeräten für Elektro-PKW festgestellt. Zudem sollen noch nicht abgeschlossene Produktgruppen aus früheren Arbeitsplänen weiterbearbeitet werden, wie beispielsweise Smarte Geräte, Wasserhähne und Duschköpfe oder Photovoltaikanlagen. Bis 2025 will die Kommission den Großteil der bereits bestehenden Verordnungen anpassen und die Anforderungen verschärfen. Priorität haben dabei
Produkte zum Heizen und Kühlen. Die Überarbeitung der Ökodesign- und Energielabel-Verordnungen für Heizgeräte und Warmwasserbereiter ist bereits im Gange.
Bei Waschmaschinen, Waschtrocknern, Geschirrspülern, Kühl- und Gefriergeräten und Fernseher gelten bereits seit März 2021 erste Anforderungen an die Ressourceneffizienz, die auf eine bessere Reparierbarkeit der Geräte abzielen, um die Nutzungsdauer zu verlängern. Die neuen Entwicklungen werden auch im HEA-Fachwissen und auf der Webseite der Initiative HAUSGERÄTE+ beschrieben.
