„2021 kommt es dick“

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Der mit der TIM „rauft“ PRAD - Es braucht schon einiges, um den Lebenskünstler Lorenz Kuntner zur Weißglut zu bringen. Zu den wenigen, denen es gelungen ist, gehört der Telefonanbieter TIM. Der Grund für den Ärger ist triftig: obwohl es die Telefonleitung seit den Unwettern und Schneefällen im Herbst 2019 nicht mehr gibt und die Festnetzlinie seither tot ist, treffen seit Monaten unaufhörlich TIM-Rechnungen und Mahnungen ein. Was den Mann, „der mit dem Windhauch spricht“, besonders nervt, ist die Tatsache, dass es ihm bisher nicht gelang, von der TIM und den Rechnungen loszukommen, obwohl er den Telefonvertrag bereits am 18. November 2019 schriftlich per Einschreibebrief mit Rückantwort gekündigt hat. Der TIM-Ordner im „Reich des Schamanen“ in der „Schmelz“ in Prad ist mittlerweile ganz schön dick geworden. Er hat auch unzählige Male versucht, anzurufen, „aber man kommt nie durch und man kann mit niemandem sprechen.“ Die Rechnungen

Es ist immer der gleiche Lorenz: einmal in Rage (links) und einmal im „Ruhezustand“ (rechts)

trudeln indessen pünktlich ein. Und auch die Mahnungen. Lorenz: „Einmal kommt ein Brief aus Mailand, einmal aus Catania und einmal aus einer anderen Stadt.“ Es sehe so aus, als gäbe es bei diesem Unternehmen keine interne Kommunikation. Mehr noch als die angeblich geschuldeten Beträge, es handelt sich allein

im Zeitraum von Jänner bis Juni 2020 um insgesamt ca. 250 Euro, ärgert sich Lorenz darüber, dass er de facto keine Möglichkeit hat, dem Spuk ein Ende zu setzen. Mehrmals habe er schriftlich mitgeteilt, „endlich aufzuhören, weil der Vertrag schon im Herbst 2019 gekündigt wurde.“ Was Lorenz Kuntner grundätzlich nicht hat,

sind Vorurteile: „Ich respektiere alle anständigen Menschen, egal ob Italiener, Deutsche oder andere.“ Bei der „TIM-Geschichte“ getraue er sich allerdings zu behaupten, dass da etwas „all’italiana“ laufe: „Ich bin überzeugt, dass einem so etwas zum Beispiel in der Schweiz nicht passieren würde.“ SEPP

RATGEBER WIRTSCHAFT

110% - Bonus: jetzt gratis energetisch sanieren! Damit die italienische Bauwirtschaft weitere Impulse erhält, hat der Gesetzgeber im Zuge des Dekrets zur Wiederbelebung der Wirtschaft kürzlich einen Steuerabsetzbetrag in Höhe von 110% für energetische Baumaßnahmen eingeführt. Ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von 110% bedeutet in Zahlen ausgedrückt, dass angesichts von Umbaumaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro der Steuerzahler Steuerabsetzbeträge von insgesamt 110.000 Euro verwenden darf, also mehr, als der Umbau effektiv gekostet hat. In anderen Worten ausgedrückt zahlt der Staat einem die Umbaumaßnahmen zur Gänze und noch 10% drauf – ein sehr starker Impuls und ein großzügiges Steuergeschenk! In den Anwendungsbereich des neuen Absetzbetrages von 110% fallen die folgenden Arbeiten: Wärmedämmungsmaßnahmen an der Fassade und an den Dächern, sofern die entsprechenden Arbeiten eine Oberfläche von mehr als 25% der Außenhülle betreffen. Der Steuerabsetzbetrag steht bis zu einem Maximalbetrag von 60.000 Euro pro Baueinheit zu. Maßnahmen für den Austausch der Heizanlage mit neuen Brennwertkesseln mit Energieklasse A, Wärmepump- und Geothermieanlagen sowie Mikro-KraftWärme-Koppelungsanlagen. Der Steuerabsetzbetrag

steht bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro pro Baueinheit zu. Zusätzlich fallen alle anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen, welche im Normalfall den Steuerabsetzbetrag zwischen 50% und 65% erhalten haben, in den Anwendungsbereich des erhöhten Steuerabsetzbetrages in Höhe von 110%, sofern die baulichen Maßnahmen zusammen mit einer der beiden vorab erwähnten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung ist, dass durch die energetische Sanierung eine Verbesserung der Energieklasse von mindestens zwei Stufen erreicht wird, oder alternativ die höchste Energieklasse. Anwenden dürfen den Bonus Kondominien und Privatpersonen – Unternehmer und Freiberufler leider nicht. Die Umbaumaßnahmen müssen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 abgeschlossen werden. Der Steuerabsetzbetrag in Höhe von 110% muss innerhalb von fünf Jahren mit gleichbleibenden Raten aufgeteilt werden. Es ist auch eine Abtretung des Absetzbetrages an den Lieferanten oder auch sogar an Banken möglich. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen noch veröffentlicht werden.

WALTER GASSER

Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana

DER VINSCHGER 23-24/20

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