Tag der Vinschger Berglandwirtschaft

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Corona, Claudia und ich SCHLANDERS - Das Buch sollte inspirierend und motivierend vor allem auf Frauen wirken, so hat es sich Sabina Mair aus Schlanders vorgestellt. Als Autorin unter dem Pseudonym Louise von Mini-Hansen nannte sie ihren Roman über Claudia de‘ Medici ein Herzensbuch. Die Frage, wie sie, die Oberschullehrerin, zum Verfassen eines historischen Romans kommt, beantwortete sie so: „Ich unterrichte in der Oberschule und habe immer in der Projektwoche und im Geschichtsunterricht auf Frauen und ihr Wirken hingewiesen bzw. über die großen Frauen der Tiroler Geschichte recherchieren lassen. Ich habe dann Unterrichtseinheiten zusammengestellt und ein Exposé verfasst. Im ersten Lockdown habe ich dann das Buch ge-

Caterina Laruccia’s drei Posen als Claudia de‘ Medici

Autorin Sabina Mair aus Schlanders

schrieben, weil ich alleine war und im TV nur langweilige und deprimierende Sendungen ausgestrahlt wurden. Ich wollte meinen Klassen Mut machen. So präsentierte ich als Vorbild Claudia de‘ Medici und ihr Schicksal. Das hat alle gefreut und ich habe noch nie so viele Komplimente

von Eltern bekommen wie in der schwierigen Zeit des Lockdowns, die für uns Lehrpersonen auch eine große Herausforderung war.“ Der Roman „Claudia de‘ Medici. Heldin ihrer Zeit“ wurde von Alessio Nalesini illustriert. Als Fotomodel stellte sich die in der Basis Vinschgau Venosta

arbeitende Künstlerin Caterina Laruccia aus Tuscania zur Verfügung. Am Mittwoch, 7. Dezember findet um 19.30 Uhr in der Gärtnerei Schullian, Bozen, die Vorstellung des Buches mit Musik & Wein statt. GÜNTHER SCHÖPF

RATGEBER WIRTSCHAFT

Die Kontrollfrist der Finanzbehörde kann man verkürzen! Die Verjährungsfristen für die Einkommenssteuern, Wertschöpfungssteuer IRAP und die Mehrwertsteuer betragen derzeit im Allgemeinen 5 Jahre. Die Frist beginnt ab dem Folgejahr nach Abgabe der Steuererklärung für die entsprechende Steuerperiode, also z.B. für die Steuerperiode 2021 muss die Einkommenssteuererklärung bis zum 30. November 2022 abgegeben werden, die Verjährungsfrist beginnt folglich im Jahr 2023 und endet am 31. Dezember 2027. Es gibt nun für Unternehmen und Freiberufler eine Vorteilsregelung mit welcher die Verjährungsfrist um 2 Jahre gekürzt wird, also von 5 auf 3 Jahre. Um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: · Alle Ausgangsrechnungen müssen zwingend in elektronsicher Form ausgestellt werden und über die SDI Plattform versendet werden. Dies gilt für alle Ausgangsrechnungen, auch für jene, welche noch in Papierform ausgestellt werden dürfen, wie z.B. die Ausgangsrechnungen an ausländische Subjekte. · Im Detailhandel müssen die Tageseinnahmen durch die online verbundene Registrierkasse mit Ausstellung der entsprechenden Kassabelege erfasst werden. · Alle Zahlungen, sowohl im Eingang als auch im Ausgang, mit einem Betrag von über 500 Euro müssen bargeldlos mit rückverfolgbaren Zahlungssystemen (Bankomat, Kreditkarte, Überweisung usw.) ausgeführt werden. Eine einzige Zahlung im Betrag von über 500 Euro im Jahr, welche mittels Bargeld getätigt wurde, hat den Ausschluss der Vorteilsregelung zur Folge. Nicht hinderlich hingegen ist, wenn Eingangsrechnungen für Einkäufe in Papierform erhalten werden, natürlich nur in

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DER VINSCHGER 21/22

jenen Fällen, in welchen dies noch erlaubt ist, z.B. bei Einkäufen bei pauschalierten Steuerpflichtigen oder bei Lieferanten aus dem Ausland. Unternehmen und Freiberufler, welche diese vorteilhafte Regelung anwenden möchten und die Voraussetzen dazu besitzen, müssen dies in der Einkommensteuererklärung für die betreffende Steuerperiode anzeigen. Man hat also in der Praxis zu bestätigen, dass in der betreffenden Steuerperiode alle Voraussetzungen (elektronische Rechnungen, elektronische Tagesinkassi und alle Zahlungen ab 500 Euro mittels rückverfolgbaren Zahlungsmitteln) für die Anwendung der vorteilhaften Regelung bestehen. Für die Steuerperiode 2021 hat dies in der Einkommenssteuererklärung 2022 zu erfolgen, welche nun Ende November 2022 einzureichen ist. Ergo: die Kontrollfristen der Finanzbehörde werden in diesem Fall deutlich gekürzt, denn 3 Jahre sind schnell um! MARTIN EDER An alle meine Leser*innen, vielen herzlichen Dank, dass ich Sie in all diesen Jahren begleiten durfte, und wie ich von der Redaktion mitgeteilt erhalten habe, dass Sie so manches positive Feedback auch in derselben kundgetan haben. Darüber habe ich mich besonders gefreut. Nach nun 42 Dienstjahren habe ich beschlossen etwas kürzer zu treten und habe nun, mit Erlaubnis aller Verantwortlichen, meinem Partner Martin Eder die Verfassung der Steuerartikel übergeben. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Beste, bleiben Sie gesund, und nutzen Sie mit professioneller Begleitung die vielen vom Gesetzgeber angebotenen Steuersparmöglichkeiten, und von denen gibt es viele! WALTER GASSER

Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen


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