Was bringt das neue Abkommen?

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VINSCHGER THEMA

Neuerungen für „zukünftige“ Grenzpendler Für die „aktuellen“ Pendler ändert sich relativ wenig. Ob die Vereinbarung mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, ist ungewiss. SCHLUDERNS - Die Zeiten, als es speziell im Obervinschgau schwierig war, eine Arbeit zu finden, sind vorbei. „Jetzt ist es fast umgekehrt, wir haben einen Arbeitskräftemangel in vielen Bereichen“, sagte Erich Achmüller, der frühere Vorsitzende der „Südtiroler in der Welt“ (KVW-Arbeitsstelle für Heimatferne). Er moderierte die 49. Grenzpendlertagung, die nach zwei pandemiebedingten Ausfällen heuer wieder abgehalten werden konnte. Wenngleich die Tagung nicht mitten im Winter stattfand, wie es bisher Tradition war, sondern am 21. Mai, konnte die neue Vorsitzende der „Südtiroler in der Welt“, Luise Pörnbacher, nicht nur viele Grenzpendlerinnen und Grenzpendler im Kulturhaus in Schluderns begrüßen, sondern auch viele Referenten und Ehrengäste aus der Politik. Die Grüße im Namen des KVW Bezirks Vinschgau überbrachte Josef Bernhart, der stellvertretende Bezirksvorsitzende. Regionalratspräsident Sepp Noggler verwies in seinen Grußworten darauf, dass die Möglichkeit, in der Schweiz zu arbeiten, nach wie vor von vielen genutzt werde: „Es gibt über 1.000 Wochen- und Tagespendler. In manchen Gemeinden im Vinschgau stellen die Pendler bis zu 30 Prozent der gesamten Arbeitnehmerschaft.“

Neues Steuerabkommen im Fokus

Rom brauchen. „In der Sache selbst dürfte es keine Änderungen mehr geben“, gab sich Plangger überzeugt. Für die „aktuellen“ Grenzpendler werde sich relativ wenig ändern, während auf die „zukünftigen“ sehr wohl Neuerungen zukommen. Das Ziel des Abkommens ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der neue Vertrag unterscheidet zwischen „aktuellen“ und „zukünftigen“ Grenzpendlern. Die „aktuellen“ mit Wohnsitz innerhalb des 20-km-Streifens zur Schweizer Grenze werden weiterhin ausschließlich in der Schweiz besteuert. Als „aktuelle“ Grenzpendler werden jene eingestuft, die schon zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des Vertrages einer abhängigen Arbeit in der Schweiz nachgegangen sind. Anwendung findet der Vertrag für Grenzpendler in den Schweizer Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden, sowie in den der Lombardei, im Piemont, im Aostatal und in Südtirol. Die „zukünftigen“ Grenzpendler werden in der Schweiz und in Italien besteuert, nicht mehr ausschließlich in der Schweiz. Sie machen ihre Steuererklärung - unabhängig vom 20-km-Streifen - in Italien mit den dort geltenden Bestimmungen. Die in der Schweiz rückbehaltene Quellensteuer kann in Abzug gebracht werden. Die Schweiz übermittelt der italienischen Steuerbehörde jährlich die Steuerdaten der „zukünftigen“ Grenzpendler, nicht aber der „aktuellen“.

Der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger, der u.a. auch in der parlamentarischen Gruppe „Amici dei frontalieri“ mitarbeitet, informierte über das neue Steuerabkommen zwischen Italien und der Schweiz für Grenzpendler. Der Vertrag liege derzeit noch zur Behandlung im Parlament auf, „und es ist ungewiss, ober er mit 1. Jänner 2023 tatsächlich in Kraft tritt.“ Es werde wohl noch einen entsprechenden Druck seitens der Schweizer Bundesregierung auf Josef Trafoier 4

DER VINSCHGER 10/22

Rosemarie Mayer

80% der Quellensteuer bei den „zukünftigen“ Grenzpendlern bleiben und in der Schweiz. Die Schweiz wird den sogenannten Steuerausgleich, der sich progressiv verringern wird, bis einschließlich 2033 an die italienischen Grenzgemeinden überweisen. Nach dieser Übergangszeit bleibt die Quellensteuer zu 100% in der Schweiz. 1,4 Mio. Euro an Steuerausgleich In einem Einvernehmensprotokoll wird festgelegt, dass Italien bis 2033 den aktuellen Steuerausgleich in Höhe von ca. 88 Millionen Schweizer Franken (2019) für rund 65.000 Grenzpendler mit eigenen Finanzmitteln garantiert und dass er die nun progressiv sinkenden Überweisungen aus der Schweiz ausgleichen wird. Nach 2034 soll dieser Betrag nur mehr durch die Steuereinnahmen des Staates aus der erhöhten Besteuerung der „zukünftigen“ Grenzpendler gedeckt werden. Über die Verwendung der Geldmittel in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro, die als Steuerausgleich für das Jahr 2019 in den Vinschgau geflossen sind, informierte Dieter Pinggera, der Präsident der Bezirksgemeinschaft Vinschgau. Es handle sich um wichtige Geldmittel für die Gemeinden, die zum Wohl der Allgemeinheit in öffentliche Strukturen investiertet wurden. Bedauerlich sei, dass der Staat mit der Zahlung zwei Jahre im Verzug ist.

Gerlinde Warger

Karin Sanin


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