Zeitenwende im Schlössl

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Fotos: „Mein Beck“/Armin Terzer

Schmetterlingskrapfen für Schmetterlingskinder

Im Bild (v.l.): Alexa Tammerle („Mein Beck“, Marketing), Zeno Christanell (Bürgermeister von Naturns) und Karin Tscholl (im Auftrag von DEBRA Südtirol Alto Adige) NATURNS/SCHLANDERS - Am 28. Februar 2022, dem Rosenmontag, jährt sich zum 15. Mal der Welttag der seltenen Krankheiten. Zu diesem Anlass werden in sämtlichen Filialen der Bäckerei „Mein Beck“ an diesem Tag als neue Varietät „Schmetterlingskrapfen“ verkauft. Zu haben sind die mit weißer Zuckerglasur und bunten Schmetterlingen verzierten Krapfen auch in den „Mein Beck“-Filialen in Naturns und Schlanders. Ein Teil des Verkaufserlöses wird

direkt an den gemeinnützigen Verein DEBRA Südtirol – Alto Adige gespendet, der sich seit Jahren um Menschen, die an der seltenen Hauterkrankung Epidermolysis bullosa (EB) leiden, kümmert. Im Volksmund werden sie auch Schmetterlingskinder genannt, weil ihre Haut so zerbrechlich erscheint wie ein Schmetterlingsflügel. Die kleinste Reibung führt zu langsam heilenden Läsionen. Selbst alltägliche Aktivitäten werden zur Herausforderung. Sogar das

Am Rosenmontag gibt es in den „Mein Beck“-Filialen Schmetterlingskrapfen für Schmetterlingskinder.

Essen muss weich sein wie ein Krapfen, um nicht die Speiseröhre zu verletzen. „Wir sind tief berührt von der Hilfsbereitschaft, dem Einfühlungsvermögen und der Professionalität von ‚Mein Beck’“, so Anna Faccin, Präsidentin von DEBRA Südtirol. Alexa Tammerle, Marketingleiterin bei „Mein Beck“, ergänzt: „Als DEBRA uns um Unterstützung bat, haben wir sofort zugesagt. Wir wünschen uns von ganzem Herzen, dass wir mit unseren bunten Schmetterlingskrapfen

einen finanziellen Beitrag leisten, gleichzeitig aber auch das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Betroffenen wecken und die Zahl der Unterstützer erhöhen.“ Epidermolysis bullosa, ist derzeit nicht heilbar. Vor allem aber müssen die Familien der Betroffenen zusätzlich zu den täglichen Beschwerden erhebliche Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Verbandsmaterial aufwenden. Hier versucht DEBRA, direkte Hilfe zu leisten. RED

RATGEBER WIRTSCHAFT

Neuer Verlustbeitrag für Detailhandelsunternehmen Es winken wieder neue Verlustbeiträge – diesmal für Detailhandelsunternehmen. Erst kürzlich hat die Regierung Draghi das dritte Gesetzesdekret zur Unterstützung der Wirtschaft („sog. Decreto sostegni-ter“) verabschiedet, welches neue Verlustbeiträge für Detailhandelsunternehmen einführt – wohlgemerkt zusätzlich zu jenen, die bereits im Jahr 2020 und 2021 gewährt wurden. Der Verlustbeitrag steht all jenen Unternehmen zu, die als Haupttätigkeit einen Detailhandel ausüben, wobei die wichtigsten der Detailhandel von Kleidung, Schuhen, Kosmetika, Blumen und Pflanzen, Uhren und Schmuck, Elektronikgeräten, aber auch Tankstellen und Zeitungsläden sind. Im Detail handelt es sich um Tätigkeiten welche folgende ATECO- Klassifizierungen der Kategorie 47 aufweisen: 47.19, 47.30, 47.43, 47.5 e 47.6, 47.71, 47.72, 47.75, 47.76, 47.77, 47.78, 47.79, 47.82, 47.89 und 47.99. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme des Verlustbeitrages ist ein Umsatzrückgang im Gesamtjahr 2021 im Vergleich zum Gesamtjahr 2019 von mindes-

tens 30%. Des Weiteren dürfen die Einnahmen des Jahres 2019 nicht 2 Millionen € überschritten haben. Für die Ermittlung des Verlustbeitrages muss der Umsatzrückgang des Jahres 2019 auf das Jahr 2021 berechnet und der durchschnittliche monatliche Umsatzrückgang ermittelt werden, welcher dann die Bemessungsgrundlage für den eigentlichen Verlustbeitrag darstellt. Der Verlustbeitrag hängt dann vom Umsatz bzw. Ertrag ab, der im Gesamtjahr 2019 erzielt wurde, und ist wie folgt gestaffelt: · 60% für Umsätze bis zu 400.000 €; · 50% für Umsätze zwischen 400.000 € und 1 Million €; · 40% für Umsätze zwischen 1 Million € und 2 Millionen €; Die Durchführungsbestimmungen zum Verlustbeitrag müssen erst noch vom Finanzamt verabschiedet werden – die Prozedur dürfte sich ähnlich gestalten wie jene, die für die letzten Verlustbeiträge der vorangegangenen Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen war. Eine ausgezeichnete Nachricht für all jene Händler, die besonders von den Coronaeinschränkungen gebeutelt wurden! WALTER GASSER

Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen

DER VINSCHGER 03/22

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