„Aufbruch“ in Schlanders

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Zukunft im Dorf hat 17 Ziele – Reden wir mit! SCHLANDERS - Wie kann man unsere Dörfer lebenswerter und nachhaltiger gestalten? Was braucht es, damit die künftigen Generationen ein gutes Leben haben? Diese und weitere Fragen gehören zu den Themen der Wanderausstellung „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ in der Bibliothek Schlandersburg.

Dort werden zwei der 17 Ziele vorgestellt, mit denen die UNO die Welt ökologisch, sozial und wirtschaftlich gerecht machen will. 193 Länder haben sich verpflichtet, bis 2030 allen 17 Zielen näherzukommen. Was diese Ziele beinhalten und wie Südtiroler Vereine sich dafür engagieren, findet man im Salto-Blog SOS

Future. Was die Bürgerinnen und Bürger für das Dorf Schlanders beitragen können, wird am 23. September um 19.30 Uhr in der Bibliothek Schlandersburg bei einem Kreisgespräch besprochen. Musikalisch begleitet wird der Abend von Miriam Rechenmacher. Ziel ist es, gemeinsam nach konkreten Ideen für ge-

lebte Nachhaltigkeit zu suchen. Auch die Vereine im Dorf und Gemeindevertreter/innen sind willkommen. Weitere Informationen zu diesem Abend gibt es im Internet (www.future.bz.it in der Rubrik Event-Kalender). Mitfinanziert wird die Veranstaltung vom Land und dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik. RED

in Schlanders, das ganzheitliche Wohl der Kinder ein Anliegen. So fand in den Zeltgruppen am Morgen eine kurze Andacht statt, am Vormittag stand die „geistliche Waffenrüstung“ auf dem Programm und am Abend wurde auf den Tag zurückgeblickt. „Wir sind immer wieder glücklich und

dankbar zu sehen, wie die Kinder die Zeltlagerwoche unbeschwert genossen haben. Dafür hat sich jede Mühe und jeder Aufwand gelohnt“, sagte der hauptverantwortliche Leiter Jakob Oester zu den Eltern beim gemeinsamen Zeltlagerabschluss in „Pradum“. RED

Ritter-Zeltlager in Prad PRAD - „Starke Ritter braucht die Welt!“: So tönte es während der letzten zwei Juliwochen täglich aus zahlreichen Kehlen auf dem Country Festplatz in Prad, der heuer für zwei Wochen zum Ritterdorf „Pradum“ umbenannt wurde. Es fanden sich für je eine Woche insgesamt 120 mutige „Ritter“ und „Burgfräulein“ zwischen 8 und 13 Jahren aus ganz Südtirol ein. Die Lagerstory handelte von vier Grafschaften, die zerstritten waren, von König Karrel III. jedoch Anweisung bekamen, sich zu versöhnen und bis zum Ende der Woche den Friedensvertrag zu unterschreiben. Dieser wurde von „schwarzen Reitern“ gestohlen und mit viel Mühe und Einsatz zurückerobert. Am letzten Abend erschien König

Karrel III. und es folgte ein Fest mit Festmahl, Musik und Tanz. Die während der Woche in der Ritterwerkstatt hergestellten Schwerter, Speere und Schilder sowie weitere ritterliche Accessoires wurden zur Schau getragen. Neben Abenteuer, Spiel und Spaß ist dem Veranstalter, dem Verein newlife EO mit Sitz

RATGEBER WIRTSCHAFT

Befreiung von den Inps/NISF Zahlungen nun möglich! Ein Fond für die teilweiße Befreiung von den Beitragszahlungen in die Rentenkasse wurde mit dem Haushaltsgesetz 2021 für Unternehmer und Freiberufler, die in der entsprechenden Rentenkasse der Inps/NISF oder in einer Freiberuflerrentenkasse (z.B. Inarcassa, ENPAM usw.) eingetragen sind, eingerichtet. Nachdem die Durchführungsbestimmungen erlassen wurden, können die entsprechenden Ansuchen nun innerhalb 30/09/2021 (Inps/NISF) bzw. 31/10/2021 (Freiberuflerrentenkassen) eingereicht werden. Anspruchsberechtigt sind alle in eine Rentenkasse eingetragenen Unternehmer und Freiberufler (auch wenn es sich um Gesellschafter bzw. um Mitglieder einer Freiberuflervereinigung handelt), die im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 einen Umsatzrückgang von mindestens 33% erlitten haben und die im Jahr 2019 bei der Rentenkasse ein Einkommen von nicht mehr als 50.000 Euro gemeldet haben. Die Begünstigung steht auch Landwirten zu. Unternehmer und Freiberufler, die die Tätigkeit im Jahr 2020 eröffnet haben, sind ebenfalls

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anspruchsberechtigt – in diesem Fall ist kein Umsatzrückgang notwendig. Ausgeschlossen sind alle Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden (ausgenommen „Arbeit auf Abruf“) bzw. die eine direkte Pension beziehen (ausgenommen Invalidenrente). Auch Personen, die fällige Beitragszahlungen nicht ordnungsgemäß entrichtet haben, sind ausgeschlossen. Die Beitragsbefreiung beträgt max. 3.000 Euro und wird nur im Maximalausmaß der im Jahr 2021 fälligen FixRaten betreffend die Rentenbeiträge für das Jahr 2021 gewährt. Für Personen, die keine Fixbeiträge einzahlen (z.B. Freiberufler, die die die Sonderrentenkasse der Inps/ NISF einzahlen), wird die Begünstigung im Maximalausmaß der im Jahr 2021 zu tätigen Vorauszahlungen gewährt. Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen 1,5 Milliarden Euro für jene Personen, die bei der Inps/ NISF versichert sind und 1 Milliarde Euro für die Freiberuflerrentenkassen. Reichen die Mittel nicht aus um alle Anträge zu befriedigen, werden die zustehenden Beiträge proportional gekürzt. WALTER GASSER

Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen


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