VINSCHGER GESELLSCHAFT
11. Jahrestag des Zugunglücks VINSCHGAU - 9 Menschen haben
des Gelenktriebwagens aus den Schienen, woraufhin das gesamte Fahrzeug entgleiste. Einige Bäume am Ufer der Etsch verhinderten ein Abstürzen des Triebwagens in den Fluss. Das tragische Unglück bleibt im Vinschgau und darüber hinaus unvergessen. Im Bild der Gedenkstein, der am Radweg auf dem gegenüberliegenden Ufer der Etsch an das Unglück vor nunmehr 11 Jahren erinnert. SEPP
am 12. April 2010 beim Zugunglück in der „Latschander“ das Leben verloren. 28 Personen wurden verletzt. Es war wenige Sekunden nach 9 Uhr, als an jenem Tag eine rund 15 Meter breite und 30 Meter hohe Schlammmure den Regionalzug R108 erfasste, der in Richtung Meran unterwegs war. Die Schlamm- und Geröllmassen rissen das vordere Segment
Gesund, einfach, lecker VINSCHGAU - „Vollwertküche Gesund. Einfach. Lecker.“ Der Untertitel des kürzlich im AthesiaTappeiner Verlag erschienenen Standardwerkes zur Vollwertküche spiegelt perfekt die Wünsche an eine ausgewogene und zugleich genussreiche Ernährung wider. Das Buch der Vollwertexpertin und erfolgreichen Kochbuchautorin Rita Bernardi veranschaulicht, wie bunt Vollwertküche sein kann. Immer mehr Menschen achten
auf eine bewusste und gesunde Ernährung. Die seit Jahren etablierte vitalstoffreiche Vollwertkost ist ideal, um die gesamte Familie ausgewogen zu ernähren – ohne Zucker, Auszugsmehle und raffinierte Fette. Das neue Standardwerk zur Vollwertküche (272 Seiten, 29,90 Euro) enthält alles Wissenswerte rund um die Ernährungsform, Tipps und Tricks, viele Anregungen und Empfehlungen für die Gesundheit
sowie 300 köstliche, Rita Bernardi bevegetarische Rezepschäftigt sich seit te, die Vitalität und 20 Jahren mit der Gesundheit fördern. vitalstoffreichen Alle Gerichte sind Vollwertkost. Sie einfach und ohne hat die Ausbildung großen Zeitaufzur Gesundheitsbewand nachkochbar raterin im „Dr. Max und für jeden Tag Otto Bruker Haus“ in geeignet. Die stimmungsvollen Lahnstein (D) absolviert und ist Rezeptfotos von Valentina Sol- seit 1990 aktiv in der Südtiroler frini machen Lust, sofort mit Gesellschaft für Gesundheitsdem Nachkochen zu beginnen. förderung SGGF tätig. RED
RATGEBER WIRTSCHAFT
Äußerst günstige und vorteilhafte Aufwertung nutzen! Im bevorstehenden Bilanzabschluss, der nun im Frühjahr 2021 ansteht und das Geschäftsjahr zum 31.12.2020 betrifft, besteht für Gesellschaften und Unternehmen eine historisch günstige Gelegenheit, das eigene Vermögen zivil- und steuerrechtlich aufzuwerten. Im Normalfall können Unternehmen in der Regel keine freiwillige Aufwertung des Firmenvermögens vornehmen, da Artikel 2426 des ZGB vorschreibt, dass das Anlagevermögen in Anwendung des Vorsichtsprinzips zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden muss. Da 2020 aufgrund von Corona aber kein normales Jahr war, hat der Gesetzgeber in Abweichung der normalen Regeln gesetzlich mehrere Möglichkeiten geschaffen, eine Aufwertung vornehmen zu können. Eine Aufwertung funktioniert wie folgt: hat ein Unternehmen ein Vermögensgut wie z.B. eine Immobilie in den Büchern stehen um 100.000 Euro, der Marktwert derselben beträgt allerdings 300.000 Euro, dann kann das Unternehmen den Wert in den Büchern auf 300.000 Euro erhöhen. Eine Aufwertung hat vielerlei Vorteile: zivilrechtlich erhöht sich die Bilanzsumme und somit ist die Gesellschaft besser kapitalisiert, steuerrechtlich können die aufgewer-
teten Beträge verwendet werden, um höhere steuerliche Abschreibungen zu nutzen. Wird das Vermögensgut in Zukunft verkauft, kann der aufgewertete Betrag zur Berechnung des Mehrerlöses verwendet werden, wobei der höhere Aufwertungsbetrag erst ab dem 4. darauffolgenden Geschäftsjahr anerkannt wird. Aufgewertet können die folgenden Vermögensgüter werden: Immobilien, Maschinen, Anlagen, aber auch immaterielle Anlagewerte wie bspw. Marken, Lizenzen und Patente. Eine Aufwertung ist auch möglich, wenn das Gut vormals bereits voll abgeschrieben war! Zu den Kosten: Die zivilrechtliche Aufwertung ist gratis, für die steuerrechtliche Aufwertung fällt hingegen eine sehr niedrige Ersatzsteuer in Höhe von 3% an (zum Vergleich: beim letzten Mal betrug die Ersatzsteuer 12%). Bei Hotels ist die steuerliche Aufwertung sogar gratis. Wenn man will, kann die Aufwertungsrücklage noch dazu durch Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 10% freigekauft werden und unter bestimmten Umständen auch steuerfrei ausgeschüttet werden.
Walter Gasser gasser@gspeo.com
Für Unternehmer wäre es eine Sünde, sich diese Gelegenheit entgehen zu lassen! WALTER GASSER
Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana
DER VINSCHGER 11-12/21
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