Was Latsch bewegt

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Neues Steuerabkommen für Grenzpendler Der neue Vertrag zwischen Italien und der Schweiz tritt voraussichtlich 2023 in Kraft. Ab 2033 bleibt die Quellensteurer zur 100% in der Schweiz. VINSCHGAU - Eine ganze Reihe von Neurungen für die Grenzpendler im Bereich der Besteuerung sind im Abkommen zwischen Italien und der Schweiz vorgesehen, das am 23. Dezember von Vertretern beider Regierungen in Rom unterzeichnet wurde. Das Ziel des ersten Vertrages dieser Art, der 1974 zwischen Italien und der Schweiz unterschrieben worden war und der 2014 verfallen ist, war es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Im November 2015 wurde zwar ein neuer Vertrag ausgehandelt und auch unterzeichnet, aber er wurde von den Parlamenten in Rom und Bern nie ratifiziert.

Unterschrieben haben den Vertrag Vize-Finanzminister Antonio Misiani und die Schweizer Staatssekretärin für internationale Finanzfragen Daniela Stoffel.

mehrerer Videokonferenzen definiert. Formell unterschrieben wurde der neue Vertrag am 23. Dezember 2020 von Vize- Finanz„Anmahnung“ im September 2020 minister Antonio Misiani und der Schweizer Staatssekretärin Dass es nun doch relativ rasch für internationale Finanzfragen zu einem neuen Vertrag mit ei- Daniela Stoffel in Rom. nigen wesentlichen Neuerungen kam, ist auf einen offiziellen Die wichtigsten Bestimmungen Besuch der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Myriam Der neue Vertrag und dessen Sommaruga in Rom im Septem- Auswirkungen auf die derzeit ber 2020 zurückzuführen. Im rund 1.000 Grenzpendler aus dem Rahmen einer Aussprache mit Vinschgau und auf die künftigen Staatspräsident Sergio Mattarella Grenzgänger wären sicher im und Ministerpräsident Giuseppe Mittelpunkt der traditionellen Conte war ein baldiger Vertrags- Grenzpendlertagung gestanden, abschluss angemahnt worden. die immer im Jänner stattfindet Unmittelbar nach dem Empfang und die heuer coronabedingt nahmen der Vize-Finanzminis- leider ausfallen musste. Um die ter Antonio Misiani aus Brescia Grenzpendler dennoch einiund die Generaldirektion des germaßen ausführlich über die Finanzministeriums die konkre- wichtigsten Bestimmungen inforten Verhandlungen auf. Mit ins mieren zu können, hat Albrecht Boot geholt wurden auch die Plangger für den der Vinschger Grenzpendler-Gewerkschaften, die wesentlichsten Punkte zudie Vereinigung der italienischen sammengefasst. Grenzgemeinden und die parlamentarische Gruppe „Amici „Aktuelle“ und „zukünftige“ dei frontalieri“, der auch der Kammerabgeordnete Albrecht Wesentlich ist zunächst, dass Plangger angehört. Die Details der neue Vertrag zwischen „akdes neuen Abkommens, das nun tuellen“ Grenzpendlern (fronvon den Parlamenten in Rom talieri attuali) und „zukünftigen“ und Bern zu ratifizieren ist und Grenzpendlern (frontalieri futuri) das voraussichtlich 2023 in Kraft unterscheidet. Die „aktuellen“ treten wird, wurden im Rahmen Grenzpendler mit Wohnsitz 10

DER VINSCHGER 02/21

innerhalb des 20-km-Streifens zur Schweizer Grenze werden weiterhin ausschließlich in der Schweiz besteuert. Als „aktuelle“ Grenzpendler gelten jene, die im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des Vertrages (voraussichtlich 2023) einer abhängigen Arbeit in der Schweiz nachgegangen sind bzw. nachgehen. Der Nachweis einer abhängigen Arbeit in der Schweiz wird durch die Bezahlung der Steuerrückbehalte des Schweizer Arbeitgebers bzw. durch die Eröffnung einer Steuerposition in den betroffenen Kantonen erbracht. Der neue Vertrag betrifft die Grenzpendler in den Schweizer Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden, sowie in

Die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Myriam Sommaruga und Staatspräsident Sergio Mattarella beim Empfang im September 2020 in Rom.

Italien die Regionen Lombardei, Piemont und Aostatal, sowie das Land Südtirol. Insgesamt belief sich die Zahl der Grenzgänger, die Ende 2019 in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis arbeiteten, auf fast 65.000. Gemäß dem Abkommen von 1974, das noch immer gilt, werden Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ausschließlich in der Schweiz besteuert. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer für italienische Grenzgänger leiten die betroffenen Kantone 40% (bei einigen Kantonen 38,8%) als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dieser Grenzgänger weiter. Besteuerung in beiden Staaten Im Gegensatz zum bisherigen Abkommen werden die „zukünftigen“ Grenzpendler in der Schweiz und in Italien besteuert, also nicht mehr ausschließlich in der Schweiz. Albrecht Plangger: „Die ‚zukünftigen’ Grenzpendler machen ihre Steuererklärung, unabhängig vom 20-km-Streifen zur Schweizer Grenze, in Italien, mit den dort geltenden Bestimmungen auch bezüglich der Abschreibungen, wie z.B. Arztspesen, Fahrtkosten, Hypothekardarlehen usw. Die in der Schweiz rückbehaltene Quellensteuer kann in Abzug gebracht werden.“ Die Schweiz übermittelt der italienischen Steuerbehörde jährlich innerhalb 20. März die Steuerdaten der „zukünftigen“ Grenzpendler, nicht aber die Daten der „aktuellen“. Im Ratifizierungsgesetz des Staatsvertrages soll außerdem der Steuerfreibetrag („no tax area“) von 7.500 auf 10.000 Euro angehoben werden. Garantiert werden zudem die Abschreibbarkeit der freiwilligen Altersvorsorge (2. und 3. „pilastro“) sowie die Nicht- Besteuerung der Familienzulagen.


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