VINSCHGER GESELLSCHAFT
Klein, aber fein
SCHLANDERS - Musik, Unterhaltung, Spaß, gutes Essen und viele Spiele für Kinder. Das und vieles mehr wurde den kleinen und großen Besuchern der dritten Auflage des Dorffestes Schlanders geboten, das am 26. und 27. Juli stattgefunden hat. Mehrere Vereine hatten sich in Zusammen-
arbeit mit Schlanders Marketing voll ins Zeug gelegt, um die Dorffestbesucher mit einem kunterbunten Veranstaltungsprogramm zu überraschen. Einer der Schwerpunkte lag heuer auf der Kulinarik. Bei den Kindern und Jugendlichen fanden vor allem die Kletterwand, das Wasserspiel, die
Rollrutsche, die vielen Spielideen und „Charlys Zugele“ breiten Zuspruch. Auf dem Kulturhausplatz konnte ein kleiner Designmarkt mit Handwerksprodukten besucht werden. In der Göflanerstraße gab es eine „Skate Jam Session“. Nicht gefehlt haben auch Infostände von Vereinen. So stell-
ten sich etwa die Blutspender und die Organspender (aido-Gruppe Vinschgau) vor. Das Wetter war im Anschluss an den Bieranstich am Freitagabend zwar alles eher als gut, doch am Samstag blieb es trocken, zumindest was das Wetter betraf. SEPP
RATGEBER WIRTSCHAFT
Hauskauf mit Registerfixgebühr jetzt möglich! Die ital. Regierung setzt bei der Widerbelebung des Wirtschaftswachstums besonders auf das Bauwesen. Nebst verschiedenere Maßnahmen, wird die Wiedergewinnung bzw. der Abbruch und Wiederaufbau von bestehenden Gebäuden gefördert. Deshalb wurden die bereits bestehenden steuerlichen Anreize durch neue Maßnahmen ergänzt. Baufirmen, die innerhalb 31.12.2021 gesamte Gebäude i.d.R. von Privaten erwerben und diese innerhalb von 10 Jahren abbrechen und unter Einhaltung der Vorschriften zur Erdbebensicherheit wiederaufbauen und dann verkaufen, sind beim Erwerb von der Anwendung der proportionalen Registergebühr befreit und zahlen stattdessen nur 200 Euro fix. Der Steuervorteil ist beträchtlich, beträgt die normalerweise fällige Registergebühr doch 9% des Kaufpreises: erwirbt eine Baufirma also ein altes Gebäude um 500.000€ und bricht es ab und erstellt einen vorschriftsmäßigen Neubau, beträgt der Steuervorteil
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DER VINSCHGER 27/19
44.800€. Beim Neubau muss es sich um ein Gebäude der Energieklasse A oder B handeln, es darf aber auch die Kubatur erhöht werden. Erfolgt der Verkauf nicht innerhalb von 10 Jahren, sind die „normalen“ Übertragungsgebühren (Register-, Hypothekar- und Katastersteuer) samt Verzugszinsen fällig. Der subjektive Anwendungsbereich der Bestimmung ist unklar: das Gesetz spricht von Baufirmen und Unternehmen, die Wiedergewinnungsarbeiten an Immobilien durchführen. Wir sind der Meinung, dass darunter nur Unternehmen fallen, deren streng genommen einziger Zweck die Errichtung und Wiedergewinnung von Immobilien ist. In der Praxis kann es also von Vorteil sein, eine eigene Gesellschaft zu gründen. Mit dieser Maßnahme hilft der Staat nicht nur auf jeden Fall den Unternehmen, das Wegfallen der sehr teuren proportionalen Registergebühr (9%) dürfte auch die Höhe des Endpreises für die Käufer etwas lindern, und das ist sehr löblich!. WALTER GASSER
Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana