Soziale Landwirtschaft

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Mit Freude nahm die scheidende Landesrätin Martha Stocker die besondere Kerze entgegen, die ihr Martin Nagl, Georg Horrer und Dieter Pinggera (v.l.) als Zeichen des Dankes überreichten.

Bei der Spendenübergabe (v.l.): Martin Nagl, Harald Rainer (lvhVizeobmann), Norbert Sachsalber (Ausschussmitglied), Georg Horrer und Michael Götsch, Obmann der lvh-Ortsgruppe Schnals.

Höhepunkte beim Markt der Lebenshilfe SCHLANDERS - Der traditionelle Markt der Lebenshilfe Vinschgau, der am ersten Adventsonntag im Haus „Slaranusa“ in Schlanders stattgefunden hat, war wiederum gut besucht. Die hochwertigen Produkte aus der Werkstatt waren ebenso gefragt, wie Kuchen und Kaffee sowie verschiedene Suppen. Die Kinder konnten sich in der Backstube vergnügen. Auch Bilder der Malwerkstatt (IVHS) konnten besichtigt werden. Außerdem gab es heuer gleich zwei Höhepunkte. Am Vormittag besuchte

beit und Unterstützung danken. Für eine weitere Überraschung sorgte am Nachmittag die lvh-Ortsgruppe Schnals. Diese hatte sich nach dem Sieg der lvh-Kampagne „Generation H“ entschlossen, der Lebenshilfe Vinschgau einen weiteren Beitrag zu spenden, und zwar 1.500 Euro. Bereits im Juli 2018 hatte Martha Stocker, die scheidende Martin Nagl, Leiter des Arbeitsver- die lvh-Ortsgruppe Schnals der Landesrätin für Soziales, das Haus bundes, überreichten ihr eine in der Lebenshilfe 1.500 Euro zukommen „Slaranusa“. Bereichsleiter Georg Werkstatt angefertigte Kerze. Das lassen. Die Verantwortlichen der Horrer, Bürgermeister und Vor- Lebenshilfe-Team wollte der Lan- Lebenshilfe dankten der Ortsgrupstandsmitglied der Lebenshilfe desrätin mit diesem Geschenk für pe Schnals für die erneute UnterVinschgau, Dieter Pinggera, sowie die jahrelange, gute Zusammenar- stützung. SEPP

RATGEBER - WIRTSCHAFT

Die Flat Tax kommt ab 2019!

Walter Gasser walter.gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana

Eine Pauschalsteuer in Höhe von 15% Steuer oder gar nur 5% zahlen – dies war der Wunsch von vielen Steuerzahlern, von dem man bis dato in Italien nur träumen konnte, war Italien insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe bis jetzt doch eigentlich immer ein Hochsteuerland, in dem die Steuerzahler arg zur Kasse gebeten wurden. Ab dem 01.01.2019 dürfte nach den Plänen der aktuellen Regierung dieser Traum allerdings Realität werden in Form der Einführung sogenannten „Flat Tax“, zumindest für jene Steuerzahler, welche Einkommen aus freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit bis 65.000 Euro erzielen – die Neuerung gilt leider nicht für Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit. Die Pauschalsteuer ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 enthalten und war im Wahlkampf eines der Steckenpferde einer der beiden aktuellen Regierungsparteien, weswegen die neue Maßnahme nun aller Voraussicht nach auch umgesetzt wird. Laut den derzeitigen Plänen werden die Schwellenwerte für das bestehende Pauschalsteuerverfahren (sog. „Minimi“ oder „Forfettari“) von den derzeitigen Schwellenwerten (im Normalfall 30.000 Euro) auf 65.000 Euro angehoben. Der anwendbare Steuersatz beträgt im Normalfall 15% und bei Startups sogar nur 5%. Die Steuerbemessungsgrundlage der Pauschalsteuer wird wie das Wort schon sagt pauschal ermittelt anhand von Koeffizienten, welche je nach Art der ausgeübten Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen. Die neue Pauschalsteuer findet 2019 bereits für all jene Steuerzahler Anwendung, welche im Jahr 2018 Erträge bis zu einem Schwellenwert von 65.000 Euro erzielt haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind so Steuerersparnisse bis zu 30% möglich! Wer in den Jahren 2017 und 2018 bei einer Firma angestellt war und Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit erzielt hat, für den ist es leider nicht möglich, ab 2019 für die gleiche Firma als Freiberufler zu arbeiten und so in den Genuss der Flat Tax zu kommen. Diesbezüglich wurde extra eine Mißbrauchsbestimmung eingeführt. Um in den Genuss der Pauschalsteuer zu kommen, darf der Steuerzahler des Weiteren keine Gesellschaftsbeteiligungen halten. Im neuen Pauschalsteuerverfahren gibt es keine Einschränkungen, was die zulässigen Kosten für die Investitionsgüter bzw. die Kosten für die Mitarbeiter betrifft. Alles in allem handelt es sich hier um eine sehr interessante Maßnahme, welche den Unternehmern und Freiberuflern, die innerhalb der genannten Schwellenwerte tätig sind, zugutekommt! WALTER GASSER

DER VINSCHGER 43/18

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