Hühner und Puten, Gänse und Enten

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Erfolg für Andreas Fritz

Das Wellen-Sideboard von Andreas Fritz RIEDAU/SCHLANDERS - Wie jedes Jahr findet im September und Oktober im Holz- und Werkzeugmuseum LIGNORAMA in Riedau im Bezirk Schärding in Oberösterreich eine Sonderausstellung statt, die den besten Jung-Tischlermeistern Österreichs eine Plattform bietet, ihre Meisterstücke auszustellen. Andreas Fritz aus Schlanders hatte seine Meister-

prüfung als Tischler in Innsbruck abgelegt, und zwar so erfolgreich, dass er es unter die Besten Österreichs schaffte. Sein Meisterstück, ein Wellen-Sideboard, gehört zu den 14 besten Meisterstücken des Jahres, die im LIGNORAMA ausgestellt werden. „Wem eine einfache Kommode zu langweilig ist, der ist beim jungen Tischlermeister aus Schlanders sehr gut auf-

gehoben. Sein Sideboard besticht nicht nur durch den futuristischen wellenförmigen Korpus, sondern auch durch seine einzigartige Furnierung mit Louro Preto“, heißt es in einer Aussendung. Die Tischlermeister-Galerie 2018 hat am 7. September begonnen und läuft bis zum 28. Oktober. Am 12. Oktober werden im Rahmen der Prämierungsfeier die Fachjury-Preise

Jung-Tischlermeister Andreas Fritz.

(„LignoramAward“) und der Publikumspreis überreicht. Bis zum 11. Oktober haben auch Besucher mittels Stimmzettel die Möglichkeit, ihrem „Liebling“ zum Sieg zu verhelfen. Mehr Infos im Internet (www.lignorama.com). Viel Unterstützung hat Andreas auch im Ausbildungsbetrieb „Tischlerei Schwienbacher“ in Schlanders erfahren. RED

RATGEBER - WIRTSCHAFT

Steuerverrechnungen? Da wird ganz genau hingeschaut!

Walter Gasser walter.gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana

Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2018 wurde eine neue Bestimmung eingeführt, dass das Finanzamt die Abwicklung von Steuerzahlungen mittels des Vordruckes Modell F24 für höchstens 30 Tage unterbrechen kann, sofern in diesem Steuerguthaben verrechnet werden. Das Finanzamt hat in den vergangenen Tagen hierzu die entsprechenden Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Die neue gesetzliche Bestimmung zielt darauf ab, die betrügerische Verwendung von Steuerguthaben zusätzlich einzuschränken, da es in der Vergangenheit vorgekommen ist, dass Steuerzahler bestehende Steuerschulden mit nicht zustehenden Steuerguthaben verrechnet haben, mit Folgen für den Staat die sich jeder gut vorstellen kann. Geht aus der Überprüfung durch das Finanzamt hervor, dass das Steuerguthaben korrekt verrechnet wurde oder läuft die Frist von 30 Tagen ohne weitere Mitteilungen ab, so gelten die Zahlungen und Kompensierungen als durchgeführt. Sollte jedoch festgestellt werden, dass das Steuerguthaben nicht rechtmäßig verrechnet wurde, so gelten die Zahlungen und die darin getätigten Verrechnungen als nicht vorgenommen, weswegen daraufhin die Zahlung der Steuern im Anschluss mittels der freiwilligen Berichtigung nachgeholt werden müssen. Hinzu kommt, dass hierfür Verwaltungsstrafen Anwendung finden. Grundsätzlich ist es dem Finanzamt immer möglich, alle Steuerzahlmodelle F24 mit Verrechnungen zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu stoppen. Im Konkreten dürften die Kontrollen beispielsweise für die Verrechnung von Steuerguthaben durchgeführt werden, welche aus länger zurückliegenden Vorjahren stammen oder bei der Kompensierung von Steuerguthaben durch einen Steuerpflichtigen, der nicht als Inhaber dieser aufscheint. Auch Steuerpflichtige, die bereits in der Vergangenheit wegen Steuerdelikten verurteilt wurden, sollen genauer unter die Lupe genommen werden. Die Kontrollen sind ab dem 29. Oktober 2018 operativ. Die Praxis wird zeigen, ob die Kontrollen effektiv zielführend sind, um die Verrechnung von nicht zustehenden Steuerguthaben zu vermeiden. Geschehene Missbräuche führen jedenfalls nicht zu einem Abbau der Bürokratie!

DER VINSCHGER 31/18

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