Kultur Ort Schlanders

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Viele junge Leute interessieren sich für das OSZ Mals MALS - Der „Tag der offenen Tür“ am Oberschulzentrum (OSZ) Mals war kürzlich ein voller Erfolg. Jugendliche mit und ohne Eltern aus nah und fern waren gekommen, um die Schule, die Schultypen und das jeweilige dazugehörige Angebot aus erster Hand kennen zu lernen. Die Auswahl ist bekanntlich viel-

fältig am OSZ Mals mit der FOWI (Fachoberschule für Wirtschaft), dem SOGYM (Sozialwissenschaftlichem Gymnasium) und der Sportoberschule. Nicht zu vergessen die Schulschwerpunkte Fußball, Badminton und Tennis, integriert in der FOWI und im SOGYM. Neu dazu kommt im Schuljahr 2018/19

das Angebot „Eishockey“, ebenso vorgesehen in der FOWI und im SOGYM. Die neue, grafisch und inhaltlich ansprechende Schulbroschüre, gibt Einblicke in die jeweiligen Schultypen. Lehrer wie Schüler standen den vielen Besuchern Rede und Antwort. Auch in der Schulbar herrschte den ganzen

Nachmittag über reger Betrieb. Die vierte Klasse FOWI, die in diesem Schuljahr für das Projekt „Schulbar“ verantwortlich ist, hatte alle Hände voll zu tun. In der Zwischenzeit sind einige Schülerinnen und Schüler richtige Profis im Zubereiten von „Espresso, Macchiato, Cappuccino DANY und Latte Macchiato“.

von Brustkrebs informieren sowie über die aktuellen chirurgischen und medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten. Am 2. März um 20 Uhr wird Luise Vieider (Kommunikationstrainerin/ Key-

train Bozen) im Fraktionssaal erwartet. Sie wird zum Thema „Jedes Wort wirkt – Achtsamkeit in der Kommunikation“ referieren. RED

Latscher Gesundheitstage LATSCH - Die SVP Frauen Latsch und die Latscher Bäuerinnen laden zu den Latscher Gesundheitstagen 2018 ein. Am 23. Februar um 20 Uhr hält Heinrich Stecher (Facharzt Gynäkologie im

Krankenhaus Schlanders) im Fraktionsaal Latsch einen Vortrag zum Thema „Brustkrebserkrankung: vorbeugende Maßnahmen und Früherkennung“. Stecher wird über Ursachen und Heilungschancen

RATGEBER - WIRTSCHAFT

Ökologischer Fiskus! Steuern sparen mit Begrünung

Walter Gasser walter.gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana

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DER VINSCHGER 05/18

Das Haushaltsgesetz 2018 hat einen interessanten Steuerabzug für Investitionen in Gärten und Grünanlagen (sog. „Bonus Verde“) eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen noch nie da gewesenen IRPEF- Abzug in Höhe von 36% der Kosten die für die Begrünung von bestehenden Immobilien anfallen. Im Detail werden Investitionen zur Begrünung von Gärten, Terrassen und Dächern, in Bewässerungsanlagen oder zur Errichtung von Brunnen steuerlich begünstigt. Auch die Planung und die Instandhaltung der Grünanlagen fallen in den Anwendungsbereich des Steuerabzuges. Die genannten Arbeiten müssen jedoch immer bereits bestehende fertige Immobilien betreffen, die zu Wohnzwecken verwendet werden. Der Steuerabzug gilt hingegen nicht bei der Begrünung von Immobilien die im Bau sind. Es ist noch nicht geklärt, ob der reine Kauf von Pflanzen in den Anwendungsbereich der Steuerbegünstigung fällt. Vermutlich wird das Finanzamt zeitnah mit einem Rundschreiben hierzu Stellung nehmen. Der Steuerabzug kann vom Eigentümer oder vom Besitzer der Immobilie in Anspruch genommen werden, sofern diese effektiv die Kosten tragen; auch die Inhaber von dinglichen Rechten (z.B. die Inhaber von Fruchtgenuss- oder Wohnrechten) und Mieter können somit den Steuerabzug in Anspruch nehmen. Der Steuerabzug betrifft nur jene Personen, die der Einkommensteuer IRPEF unterliegen; Gesellschaften können die Begünstigung hingegen nicht anwenden. Kondominien können den Steuerabzug auf Investitionen in Grünanlagen auch in Anspruch nehmen, sofern diese Gemeinschaftsflächen betreffen. Der Steuerabzug erfolgt bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 5.000 Euro für die im Jahr 2018 angefallenen Kosten. Ähnlich wie bei den Wiedergewinnungsarbeiten wird der Steuerabzug auf 10 Jahren aufgeteilt. Um den Steuerabzug beanspruchen zu können, muss die entsprechende Zahlung auf eine Art erfolgen, welche die Rückverfolgbarkeit derselben sicherstellt: die Zahlung muss somit mittels Überweisung, Scheck, Kreditkarte oder Bankomat erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich. Nun können auf Kosten des Fiskus Privathäuser in Italien noch schöner werden!


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