Küstenjournal - Ausg. 2011-1 März

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KALENDER Veranstaltungskalender April bis Juni 2011

Sonnenwendfest und

FÜR KINDER

6. Mittsommerregatta Live-Musik, Kinderfest, Lagerfeuer Jun.: 18.06., ab 11:00 Uhr Fischländer Hafen â Info (038220) 251 5. Fischländer

Nordic Walking Day Apr.: 09.04. Wustrower Sportplatz â Info (038220)251 g

ZINGST

AUSSTELLUNG

“Räuber Brummbart” Kinderprogramm mit Musik, Spiel und Zauberei Apr.: 13.04. 10.00 Uhr Kurhaus â Info (038232) 81580

Kinderprogramm mit Käpt´n Alfred Schatzsuche, Spiele u. Lieder Mai.: 11.05. 10.00 Uhr Kurhaus â Info (038232) 81580

VERMISCHTES

“Zingst - hüt un gistern”

Zingster Deichlauf

Aufnahmen der letzen 100 Jahren und Gegenüberstellungen ab 23.04. Museumsscheune Zingst â Info (038231) 81771

Museumsbesuch + Stadtbummel Jun.: 26.06., 10.00 Uhr Treffp. Hauptübergang Deich â Info (038232) 15563

MUSIK & KONZERT

g

Pianissimo /Saitensprünge

Ostermarkt Rostock

Lutz Gerlach Mai.:14.05., 20:00 Uhr Kurhaus Jun.: 25.06.,20.00 Uhr Mulimediahalle â Info (038232) 81580

Volksfest für die ganze Familie Apr.: 09.04.. - 25.04. Mo.-Sa. 10:00 - 20:00 Uhr So. 11:30-20:00 Uhr Karfreitag geschlossen!

ROSTOCK

REISERECHT (Serie)

§

Das Küstenjournal mit rechtlichen Tipps für einen unbeschwerten Urlaub

Preise und Angaben Begriffe und deren rechtliche Bedeutung. Bereits im Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Sie bestimmt, worüber, in welchem Umfang, wann und wie Kunden beim Abschluss eines Vertrages, etwa bei Buchung einer Unterkunft oder eines Pauschalangebotes, informiert werden müssen. Der Dienstleister hat hierbei Informationen, wie beispielsweise Namen, Anschrift, Registereintragungen, AGBs oder wesentliche Merkmale der Dienstleistung vor Vertragsabschluss dem Gegenüber mitzuteilen. Daneben regelt die Verordnung die Art und Weise der Informationsübermittlung. Bezüglich der Preisinformation besteht bei Vertragsschluss zwischen Geschäftsleuten die Pflicht, die Preise für die Dienstleistung rechtzeitig vor Vertragsabschluss in verständlicher Weise anzugeben. Die Regelungen zwischen Anbieter und Privatpersonen gehen aus der Preisangaben-Verordnung hervor, welche bereits abschließende, über die hier normierten Regelungen hinausgehende, Pflichten enthält. Hier gilt insbesondere die Pflicht zur Angabe des Endpreises einschließlich aller pauschalen Nebenkosten (z.B. die Endreinigung in Ferienwohnungen). Insoweit hatte der Bundesgerichtshof bezüglich der Nebenkosten von Ferienwohnungen bereits 1991 geurteilt, dass ein Reiseveranstalter verpflichtet ist, in seiner Werbung bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienwohnungen Endpreise anzugeben, in welche die pauschal und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung einbezogen sind und ebenso die von vornherein festgelegten Kosten für Bettwäsche und Endreinigung, sofern die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausdrücklich freigestellt ist. Letztendlich ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung zwar eine weitere Bürde für die Wirtschaft, jedoch verhilft sie doch dem Dienstleistungsempfänger und damit auch dem Verbraucher zu mehr Transparenz und Schutz.

Rechtsanwälte Schulz & Partner Rechtsanwalt Timo Schulz Insolvenz- und Baurecht Lange Straße 41 18507 Grimmen Tel. (038326) 861 41 Fax (038326) 861 43

www.kuestenjournal.de

KÜSTENJOURNAL 01-2011

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