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WORMS: Inzidenzwert sinkt weiter / Neue Allgemeinverfügung der Stadt ab dem heutigen Samstag wirksam
„15 Kilometer Corona-Leine kann fallen“
Ihr Immobilien-Profi! Christian Dik
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VON STEFFEN HEUMANN | Der Inzi-
denzwert der Stadt Worms liegt erfreulicherweise „nur noch“ bei 140. Seit Tagen fällt der Wert, der noch vor kurzer Zeit die 400erGrenze zu schrammen drohte und die Verwaltung dazu veranlasst hatte, Regelungen zu treffen, die über die Landesverordnung hinausgehen und vom Ministerium veranlasst wurden. So wurde der Bewegungsradius von Wormsern für touristische Zwecke auf 15 Kilometer eingeschränkt. Tagestouristen, die mehr als 15 Kilometer entfernt von der Nibelungenstadt wohnen, dürfen die Stadt ebenfalls nicht mehr besuchen. Ebenso musste die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wieder einführen. Diese Bestimmung war am 20. Dezember ausgelaufen und aufgrund der Schließung des Einzelhandels nicht mehr verlängert worden. So soll vermieden werden, dass das Virus aus dem „Hotspot Worms“ außerhalb der Stadt weiter verbreitet wird. Jetzt äu-
des Landes auf Nachfrage von MdL Jens Guth (SPD) wie folgt: „Die ‚15 Kilometer Corona-Leine‘ kann fallen, aber die Aufhebung
Wahlhelfer fehlen
te für eine Gleichbehandlung der Helfer aus Reihen der ebwo, die als Anstalt des Öffentlichen Rechts
firmiert. Dem folgte der Ausschuss dadurch, dass die Verwaltung die Kosten von ebwo und anderen am
Mit Blick auf die Wahlen äußerte Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek große Bedenken, dass die in Worms organisatorisch überhaupt gestemmt werden könne. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2
Der heutigen Ausgabe liegen – in Teilen bzw. in der Gesamtauflage – folgende Prospekte bei:
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Konzern Stadt beteiligten Unternehmen ersetzt. Allerdings merkte Dr. Klaus Karlin (CDU) an, dass die Politik nicht nur einseitig den Blick auf die Verwaltung richten dürfe. Denn auch zahlreiche Bürger würden als Wahlhelfer ihrer Pflicht nachkommen. Zudem ergänzte Richard Grünewald, dass das Rechnungsprüfungsamt bei früheren Wahlen moniert habe, dass die Aufwandsregelung der Stadt Worms großzügiger als anderen Ortes gehandhabt werden.
Briefwahl oder doch nicht? Bis zur Landtagswahl am 14. März herrscht noch jede Menge Klärungsbedarf. Foto: Fotolia © Christian Schwier
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der Maßnahme muss von der Stadt Worms veranlasst werden“.
„In Pandemiezeiten die bessere Lösung“ newald (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte zu Beginn der Hauptund Finanzausschusssitzung am Mittwoch, die erstmal in digitaler Form über die Bühne ging, dafür Punkt 8 der Tagesordnung aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung im öffentlichen Teil zu behandeln. OB Kessel und das Plenum folgten dem Antrag. Die Frage um die Vergütung von städtischen Mitarbeitern, die im Rahmen der Landtagswahl am 14. März als Wahlhelfer fungieren, entfachte eine rege Debatte darüber, ob in Zeiten von Corona die Wahl nicht komplett als Briefwahl durchgeführt werden sollte. Zunächst aber einigten sich die Mitglieder des Gremiums darauf, dass die Wahlhelfer je nach Aufwand und Funktion Zeitgutschriften von 3 bis 12 Stunden erhalten sollten. Timo Horst (SPD)plädier-
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HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS: Wahlhelfer-Vergütung löst Debatte über eine Briefwahl aus / Corona und Landtagswahl nötigt Politik weitere Entscheidungen ab / Gleichbehandlung für Helfer aus Verwaltung und dem Konzern Stadt
VON STEFFEN HEUMANN | Richard Grü-
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Zwar ist ab heute die Einschränkung des Bewegungsradius‘ aufgehaben, allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht in der Innenstadt sowie die Ausgangssperre ab 21 Uhr. Foto: Mirco Metzler/Die Knipser
ßerte sich Staatssekretär Alexander Wilhelm (SPD) im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
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Samstag, 23. Januar 2021, 3. Woche, 38. Jahrgang | Auflage: 61.100 verteilte Exemplare
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