> Lärmeinwirkung Grundsätzlich gilt: Je lauter der Lärm, desto größer ist die Gefahr einer Beeinträchtigung des Hörvermögens. Meiden Sie daher Lärmquellen, schützen Sie sich aktiv vor Lärm und sorgen Sie für ausreichende Erholungsphasen. Damit steigen die Chancen auf gutes Hörvermögen – bis ins hohe Alter.
Lärmeinwirkung (maximal zumutbare Einwirkungszeit pro Woche): 65 dB
Zimmerlautstärke
70 dB
Großraumbüro
85 dB 90 dB 95 dB 100 dB 105 dB 110 dB 115 dB
Lauter Verkehr
40 Stunden
Handschleifgerät Schwerlastverkehr Presslufthammer Kettensäge Kreissäge Flugzeugstart Schmerzgrenze
120 dB
Kanonenschuss
125 dB
6
12 Stunden 3 Stunden 1 Stunde 18 Minuten 7 Minuten 2 Minuten 45 Sek. 6 Sek.