Rat und Hilfe im Trauerfall 2018 - Bramscher Nachrichten + Bersenbrücker Kreisblatt

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SAMSTAG, 7. APRIL 2018

Trauerratgeber

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Gräber gestalten und pflegen Ein Gespräch zu Rechten und Pflichten von Angehörigen

Urnenbestattung oder Grab? Diese Frage stellt sich für Hinterbliebene vor der Bestattung oft. Klar ist: Nach der Beerdigung müssen sich die Angehörigen auch um die Pflege der Grabstelle kümmern. dpa/tmn BONN. In Deutschland gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht. Das heißt: Tote müssen in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden. „Allerdings gibt es auch Ausnahmen“, erklärt Alexander Helbach von der Initiative Aeternitas. So sei es auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen oder Verstorbene in einem extra dafür vorgesehenen Wald beizusetzen. Um das Grab auf einem Friedhof müssen sich die Hinterbliebenen meist kümmern. Wichtige Fragen und Antworten: Muss man ein Grab bepflanzen?

„Hinterbliebene haben in der Regel die Pflicht zur Grabpflege“, sagt Helbach. „Positiv ausgedrückt: Sie können das Grab gestalten.“ Die Vorgaben hierzu können von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich sein. Mitunter werden strenge Regeln

kehrssicherungspflicht. Wird etwa durch einen umfallenden Stein ein Passant verletzt, haften beide dafür. Laut den Friedhofsatzungen ist der Friedhofsträger zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet, ergänzt Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze. Meist fällt bei solchen Kontrollen auf, dass ein Stein wackelt, und seine Reparatur wird veranlasst. Merkt in der Zwischenzeit der Grabbesitzer Veränderungen am Stein, sollte er aber auch reagieren. Wer trägt die Kosten für die Reparatur?

Das Grab ist für Hinterbliebene ein wichtiger Ort zum Trauern. Für die Gestaltung sind Für Grabmäler gilt eine die Angehörigen oft aber auch zuständig. Hierbei müssen sie die Regeln des jeweiligen Fried- fünfjährige Gewährleishofs beachten. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn tungsfrist. Treten in dieser

aufgestellt, etwa zur Art der Bepflanzung oder der Frage, ob Grabplatten zulässig sind oder nicht. „Informieren Sie sich am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung“, rät Halbach. Oft finden sich Informationen auch in den Satzungen, die eventuell im Internet zu finden sind.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: „Sie können zum Beispiel den Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen“, sagt Helbach. Das koste in der Regel etwas. Möglich sei es auch, das Grab mit pflegeleichten Pflanzen wie etwa Efeu zu gestalten oder eine Grabplatte zu verlegen. Auch Urnengräber bedürfen weniWas kann ich machen, wenn ger Pflege. Eine andere Mögich für die Grabpflege wenig lichkeit sind Rasengräber, Zeit habe? die oft nur ein kleiner Grab-

stein markiert. „Allerdings dürfen Sie bei solchen Gräbern mitunter auch keine Blumen ablegen“, gibt Helbach zu bedenken. Was muss der Grabbesitzer tun, wenn der Grabstein wackelt?

Grundsätzlich ist er gemeinsam mit dem Friedhofsträger für die Sicherheit des Grabmals zuständig. Man spricht hier von der Ver-

Zeit Mängel auf wie ein Verschieben oder Wackeln eines Grabsteins, muss der Steinmetz diese beheben und die Kosten dafür tragen. Diese Zeit überstehen gute Arbeiten, erklärt Rudolph. Zwar könne es in schwierigen Bodenverhältnissen durchaus vorkommen, dass Steine sich verschieben, aber umfallen dürften sie nicht. Er rät Besitzern von älteren Gräber, die Steine immer mal wieder in Augenschein zu nehmen.

Vergissmeinnicht fürs Grab im Frühling Das Vergissmeinnicht ist ein Symbol für den Abschied in Liebe. Für den Bund deutscher Friedhofsgärtnergehört zum Beginn der Pflanzsaison daher vor allem diese früh blühende Pflanze auf die Gräber. Auch die blaue Blüte steht für

etwas: Treue. Daneben ma-

chen sich die Klassiker unter

den Frühblühern wie Nar-

zissen, Tulpen und Traubenhyazinthen in den kommenden Wochen gut auf Gräbern. Der Verband rät, die Pflanzen am besten in kleinen Gruppen zu setzen. Dadurch kommen die farbigen Blüten Das Vergissmeinnicht hat kleine himmelblaue Blü- gut zur Gelten mit einem gelben Schlund. Foto: Andrea Warnecke tung. tmn

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Laura Brand

Andrea Brand

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