Wir in Burg #09

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MITEINANDER 09

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bwohl in den letzten 20 Jahren nur zwei Wohnungsbrände im Bestand der BWG zu verzeichnen waren, begrüßt die BWG die generelle Regelung des Landes: „Es ist letztlich nur ein geringer Mehraufwand für den Einzelnen zum Schutz des eigenen Lebens und dem der Nachbarn”, so Diethelm Harp, Vorstand der BWG. Erst jüngst hatte der Wohnungsbrand in Backnang die Nation erschüttert bei dem eine Mutter und sieben ihrer Kinder ums Leben kamen. Insbesondere der giftige Rauch wird beim Brand oft unterschätzt. Eine frühzeitige Warnung hilft Leben zu retten.

RAUCHWARNMELDER: EINBAU BEGINNT Laut Landesbauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind alle Vermieter verpflichtet bis Ende 2015 Rauchwarnmelder in ihren Mietwohnungen einzubauen. Kinderzimmer, Schlafräume und als Rettungsweg genutzte Flure sind mit einem solchen Warngerät auszustatten.

Mitte 2013 beginnt die BWG mit dem Einbau der Rauchwarnmelder in ihrem Bestand. Auch wenn eigene Meldesysteme der Mieter vorliegen, muss die BWG die neuen Anlagen einbauen, denn sie steht hier in der Haftung. „Es ist für die Funktionssicherheit der Melder wichtig, die gleiche Qualität, Laufzeit und regelmäßige Wartung der Geräte in allen Wohnungen zu haben”, berichtet Harp. Beschaffung, Anbau und jährliche Wartung werden in die Betriebskosten der Mieter einfließen.

NEUE GÄRTNER FÜR DIE AUSSENANLAGEN Seit dem 1. Juni 2013 setzt die BWG bei der Pflege ihrer Außenanlagen und beim Winterdienst auf das Unternehmen Immobilien Service Deutschland – NL Magdeburg. Dieser leistungsstarke Partner ist seit 1 ½ Jahren bereits in Burg, u.a. für die WoBau, tätig. Der Vertrag mit der Firma Ferchland wurde zuvor im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Mit dem Wechsel tritt keine Erhöhung der laufenden Kosten ein! WIR IN BURG

AUSGABE #09 // JULI 2013


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