Nachtwächter 61

Page 46

IHR GUTES RECHT/KULTUR

Neue Rechtsprechung des BGH

Von Dr. Harald Stelzner* stelzner@diro.eu

Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen Häufig haben Schwiegereltern nach der Heirat ihres Kindes ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt, sei es für den Bau eines Hauses oder andere Anschaffungen. Nach Scheitern der Ehe ihres Kindes verlangen sie dann diesen Betrag von dem Schwiegerkind wieder zurück. Im vorliegenden Fall lebten die Tochter der Kläger und der Beklagte erst mehrere Jahre in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, bevor sie nach etwa sechs Jahren die Ehe schlossen. Daraufhin ersteigerte der Schwiegersohn eine Eigentumswohnung, wobei die Schwiegereltern auf das Konto des Schwiegersohns einen Betrag von 58.000,00 DM überwiesen, der letztendlich dann von seinem Konto an die Gerichtskasse rund 49.000,00 DM überwies, da er die Eigentumswohnung zu diesem Gebotspreis ersteigert hatte. Im Jahr 2002 trennten sich dann die Eheleute, im Scheidungsverfahren schlossen sie im Jahre 2004 den

Zugewinn aus. Inzwischen ist die Ehe rechtskräftig geschieden, die Wohnung steht bis heute im Alleineigentum des ehemaligen Schwiegersohns. Die Kläger haben nunmehr von dem ehemaligen Schwiegersohn die Rückzahlung der damals überwiesenen 58.000,00 DM verlangt. Landgericht und Berufungsgericht haben die Klage zurückgewiesen. Die Revision der ehemaligen Schwiegereltern zum Bundesgerichtshof (BGH) hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Rückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Der BGH hat dabei ausgeführt, dass nach der bisherigen Rechtsprechung zwischen den Beteiligten regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art zustande kam, wenn Schwiegereltern dem Ehepartner ihres leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zwar zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens Ver-

mögensgegenstände zuwenden. An dieser Rechtsprechung hält der BGH nicht mehr fest. Vielmehr sind derartige schwiegerelterliche Leistungen als Schenkungen zu qualifizieren. Sie erfüllen sämtliche Tatbestandsmerkmale einer Schenkung: Übertragen Schwiegereltern einen Vermögensgegenstand auf das Schwiegerkind, geschieht dies regelmäßig in dem Bewußtsein, künftig an dem Gegenstand nicht mehr selbst zu partizipieren. Auf schwiegerelterliche Ehe bezogene Schenkungen bleiben die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anwendbar: Die Geschäftsgrundlage solcher Schenkungen ist regelmäßig, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen Kind und Schwiegerkind fortbesteht und das eigene Kind somit in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt diese Geschäftsgrundlage. Dadurch wird im Wege der richterli-

* Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

chen Vertragsanpassung die Möglichkeit einer zumindest partiellen Rückabwicklung eröffnet. Dies gilt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung auch dann, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugemeinschaft gelebt haben. Als Konsequenz der geänderten BGH-Rechtsprechung ist damit zu rechnen, dass Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind Vermögenswerte zugewandt haben, künftig häufiger als bisher mit Erfolg eine Rückabwicklung dieser Zuwendung begehren (Urteil des BGH vom 3. Februar 2010, Az. XII ZR 189/06).

„Happy birthday, Helene!“ im Gespräch Hartmut Bürger, glied der Freunde Schloss zu Eisfeld, dienstorten der Deutschland.

Gründungsmitvon Kirche und erhielt den VerBundesrepublik

Uwe Höhn, Vorsitzender der SPDFraktion im Thüringer Landtag, wurde durch den SPD-Kreisverband Hildburghausen mit der WillyBrandt-Medaille geehrt. Die früheren Landräte Detlef Weise (1990 bis 1994) und Reiner Sesselmann (1994 bis 2006), beide Sonneberg, wurden mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Klaus Schubert (früher Kanzler der Fachhochschule Coburg) ist verstorben. Er gehörte zum ersten Führungsteam unter Peter Jühling des Fördervereins Wildtier und Umwelt, Jagd- und Fischereimuseum Schloss Tambach. 46

Untitled-1 46

NACHTWÄCHTER / ANZEIGENSEITE

Konzert zum Gedenken an die Freifrau von Heldburg Mit einem moderierten Konzert „Happy birthday, Helene!“ wird am Sonntag, 30. Mai, der Geburtstag der Freifrau von Heldburg (18391923) gefeiert. Die Verbindung von Helene von Heldburg und Georg II. von Sachsen-Meiningen ist nicht nur die private Geschichte einer großen Liebe. Gemeinsam brachten sie das Meininger Theater und das Musikleben zu weit überregionaler Bedeutung und Blüte. Darüber hinaus ist Helene die Schlüsselfigur für die Rettung der Heldburg im 19. Jahrhundert. Erinnert wird daran am 30. Mai, dem 171. Geburtstag der dritten Ehefrau des Herzogs. Mit Texten und Musik werden das Leben der Freifrau, ihr Umfeld und ihr förderliches Engagement für

Klarinettist Sebastian Theile

Pianist Mathias Mönius

Kunst und Kultur beleuchtet. Der Klarinettist Sebastian Theile, welcher regelmäßig bei Internationalen Klassikfestivals, bei Rundfunkaufnahmen des WDR, SWR und MDR sowie als Solist mit verschiedenen Orchestern auftritt, und der Pianist Mathias Mönius (Pianist und Dirigent vom Orchester Sondershausen) wer-

den das Publikum mit Musikstücken aus dem Umfeld von Herzog Georg II. verzaubern und begeistern. Die Historikerin und Journalistin Dr. Rita Fischer würdigt die Lebensstationen der Jubilarin mit ausgewählten Briefen und Dokumenten. Auf dem Konzertprogramm stehen Kompositionen von Prinzessin. 05/2010 - 5. JAHRGANG

25.04.2010 19:07:58


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.