Gemäß dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002, BGBl.Nr. 102/2002 i.d.g.F.,) sind alle Betriebe ab dem/der 21. MitarbeiterIn verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dies gilt auch für Schulen (als MitarbeiterInnen gelten hier sowohl Lehrende wie auch nicht lehrendes Personal, aber nicht die SchülerInnen). Dabei sind zusätzlich die von den Bundesländern beschlossenen Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, -pläne und -verordnungen zu berücksichtigen.