WIEST - Freizeit erleben

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Freizeit

erleben

Miete mich für die nächste Tour. Jetzt informieren und komfortabel reisen.

info@wiest-freizeitmobile.de | www.wiest-freizeitmobile.de | Tel. 06151 – 864-336


Losfahren ‌ mit dem richtigen Miet-Freizeitmobil


& genieĂ&#x;en

von

Darmstadt


Ganz easy:

In wenigen Schritten zum komfortablen VW Miet-Freizeitmobil von xx xx

1 Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns. 2 In unseren Ausstellungsräumen in der Riedstraße 5 können Sie schon mal einen kleinen Vorgeschmack von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der VW-Reisemobile bekommen.

Erst lieb gewonnen

und jetzt behalten wollen …


Bitte beachten Sie jedoch, dass die hier in der Broschüre abgebildeten Fahrzeuge je nach Ausstattung differieren können. Für alle Fragen rund um die Vermietung beraten wir Sie umfänglich, damit wir Ihnen Ihr ideales Freizeitmobil zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen können. Sie bekommen u. a. Informationen über:

• Funktionalität des Reisemobils • Zusatzausrüstung • Mietbedingungen/Kaution/AGB • Versicherungsangelegenheiten • Was sie im Notfall beachten müssen • Rückgabe

3 Sie wählen Ihr Wunschmobil aus. 4 Sie stellen eine konkrete Anfrage und bekommen von uns eine Reservierungsbestätigung. 5 Nach Entrichtung einer Kaution wird die Reservierung zu einer verbindlichen Buchung. 6 Zum gewählten Termin bei uns abholen, einsteigen und genießen. Mit unseren besten Wünschen. [Abholung Montag–Donnerstag von 9:00–16:00 Uhr und Freitag von 9:00–12:30 Uhr]

Und wenn Sie an Ihrem Miet-Freizeitmobil Gefallen gefunden und lieb gewonnen haben, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit an, Ihr gemietetes Auto zu erwerben. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen ein attraktives Angebot erstellen.

Saisonzeiten 2016* Vorsaison

01.03. – 28.03. 2016

Zwischensaison 29.03. – 26.06.2016 Hauptsaison

27.06. – 28.08.2016

Zwischensaison 29.08. – 31.10. 2016

Saisonzeiten 2017* Vorsaison

01.03. – 02.04. 2017

Zwischensaison 03.04. – 25.06. 2017 Hauptsaison

26.06. – 20.08. 2017

Zwischensaison 21.08. – 31.10. 2017 *Änderungen vorbehalten


Den California Ocean mieten –

fur die schonsten Tage im Jahr.

Der California Ocean bietet mit seinem elektrohydraulisch ausfahrbarem Aluminium-Aufstelldach gehobenen Reisekomfort. Er hat alles Wichtige für Ihren Urlaub oder Wochenendtrip an Bord. Zum Wohlfühlambiente zählt serienmäßig eine Küchenzeile

inklusive Edelstahl-Spülbecken, 42-Liter-Kühlbox mit Einhängekorb und Zweiflammen-Gaskocher mit Piezo-Zündung. Die Schränke – darunter auch der Dachstaukasten oberhalb der Rücksitzbank – sind praktisch und optimal durch ihre clevere Raumausnutzung. So findet zum Beispiel die 2,8-KilogrammCampinggasflasche in einem speziellen hinteren Staufach einen sicheren Platz. Klappbar in die Küchenzeile integriert ist der


Tisch. Wird er nicht gebraucht, schiebt man ihn einfach zwischen Kühlschrank und Rückbank. Der zweite Tisch für die schönen Stunden unter freiem Himmel ist in der Schiebetür verstaut – in der Heckklappe die Klappstühle. Fahrerund Beifahrersitz sind zum Innenraum drehbar – ideal für eine lockere und angenehme Atmosphäre an Bord.

Die 2er-Sitz- und Liegebank ergibt umgeklappt einen 2,0 m langen und 1,14 m breiten bequemen Doppelschlafplatz. Das Dachbett ist mit 1,20 m x 2,00 m sogar noch etwas geräumiger und besitzt ein Sicherheitsnetz. Fahrerund Wohnraum lassen sich komplett verdunkeln, sind blickdicht und sorgen für Privatatmosphäre. Frisch- und Abwasserstandsanzeige in einem zentralen Bedienfeld über dem Innenspiegel, Zusatzheizung im Fahrgastraum und eine kombinierte 12-Volt-/230-V-Steckdose auf der Stirnseite des Küchenblocks

sowie Befestigungsschienen für den Dachlastenträger. Äußerst energiesparend wird der Innenraum mit LED-Leuchten ausgeleuchtet. Die hochwertige Ausstattung des California Comfortline sorgt für erholsame und bequeme Urlaubstage in Ihrem Freizeitmobil. Zur erweiterten

Ausstattung gehören unter anderem: elektrische Zuziehhilfen für Heckklappe und Schiebetür, halbautomatische Klimaanlage (Climatic), Fliegengitter für das Schiebefenster in Höhe der Küchenzeile, Standheizung mit Funkfernbedienung und Zeitschaltuhr sowie elektrisch beheiz- und verstellbare Außenspiegel.

Das perfekte Freizeitmobil fur Ihre wichtigsten Tage des Jahres.


Der California Ocean – so sicher

wie variabel und bequem.

Service & Extras Alle Fahrzeuge werden von uns innen und aussen sauber sowie voll getankt übergeben. Bitte geben Sie uns das Fahrzeug im gleichen Zustand wieder zurück.


Technische Daten: Motor: 2,0 l TDI®, 110 kW 6-Gang-Schaltgetriebe oder 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe Fahrzeug Außenmaße: L 4,89 m x B 1,90 m x H 2,70 m Zulässiges Gesamtgewicht: 3.000 kg Zuladung: 372 bis 498 kg Tankinhalt: 80 l Personen Schlafplätze: 4 Sitzplätze: 4 Ausstattung Wärmeschutz-, inkl. Isolierverglasung, Spüle, Gasherd, Kühlschrank: 42 l, Standheizung, Frischwassertank: 30 l, Abwassertank: ca. 30 l, Gasflasche, 1 Campingtisch + 2 Stühle Mietpreise: pro Tag inkl. 250 km Vorsaison:

89,00 1

Zwischensaison:

99,00 1

Hauptsaison:

119,00 1

Servicepauschale:

150,00 1

Mehrkilometer: Auf Wunsch können Sie aber zusätzlich zur Miete eine Reinigungspauschale vereinbaren. Diese beinhaltet wahlweise die komplette Innenreinigung oder einen „Volltankservice“. Falls Ihnen Mängel am Fahrzeug auffallen, möchten wir Sie bitten uns sofort in Kenntnis zu setzen. Schäden am Fahrzeug müssen gleich gemeldet werden. Diese werden versicherungstechnisch abgewickelt.

Kaution:

0,20 1 500,00 1

Alle Preise inkl. der gesetzl. MwSt. Preise gelten bei Rückführung der Fahrzeuge zur Vermietstation.


Was zu beachten ist:

die Mietbedingungen

Reisemobil Vermietbedingungen § 1 Reservierung Reisemobil-Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Vermietstation verbindlich. Nach Erteilung der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Mietvorauszahlung in Höhe von 1 1.000,00 in bar oder per Überweisung vom Mieter an den Vermieter zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Vermietstation nicht mehr an die Reservierung gebunden. § 2 Rücktritt Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn stehen dem Vermieter unter Berücksichtigung gewöhnlicher, ersparter Aufwendungen und die gewöhnliche, mögliche anderweitige Vermietung pauschale Entschädigungen zu: bis 50 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises bis 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95% des Mietpreises. Dem Mieter steht die Möglichkeit offen, dem Vermieter den Nachweis zu erbringen,dass diesem der geltend gemachte pauschale Schadensersatz nicht oder nicht in dem Umfang entstanden ist. In diesem Fall ist der Mieter nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. § 3 Übergabe/Rücknahme 1. Fahrzeugübergabe und -rücknahme können nur während der Öffnungszeiten an den Vermietstationen stattfi nden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung. Eine Zustellung des Fahrzeuges ist nach vorheriger Vereinbarung und technischer Einweisung in der Vermietstation gegen Berechnung möglich. Einwegmieten sind nicht möglich. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Gegebenenfalls dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. 2. Der Tachometer ist plombiert. Bei Verletzung der Plombe oder bei Ausfall desTachos ist der Vermieter sofort zu verständigen. Anderenfalls erfolgt eine Berechnung von 600 Kilometern pro Tag, wobei der Mieter und Vermieter das Recht haben, eine niedrigere oder höhere Kilometerzahl nachzuweisen. § 4 Mietpreise 1. Der Mietpreis basiert auf der Berechnung von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten. Alle Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeuges zur Vermietstation. 2. Der Mietpreis, einschließlich der Nebenleistungen, ist 14 Tage vor Mietbeginn, bzw. bei kurzfristigen Buchungen sofort, zuzüglich einer Kaution in Höhe von 1 1.000,00 fällig. 3. Es wird generell eine Servicepauschale pro Miete erhoben. Sie beinhaltet folgende Leistungen (je nach Fahrzeugtyp): gefüllter Frischwassertank, gefüllte Gasflasche, Innenreinigung Außenreinigung. Die Fahrzeuge werden innen sauber übergeben und sind ebenso sauber zurückzugeben. § 5 Kraftstoff Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter ist verpfl ichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter mit 1 2,30 je Liter unter Berücksichtigung des für den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet.


§ 6 Fahrzeugbenutzung – Das Fahrzeug ist nur durch den oder die im Mietvertrag genannten Fahrer/innen und nur mit der lt. Prospekt angegebenen Höchstzahl Reisender zu benutzen. – Dem Mieter ist es nicht gestattet, an Motorsport- oder ähnlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Für Fahrten in ostund außereuropäische Länder muss vom Vermieter eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung ausgestellt werden. Generell sind Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete verboten. – Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden. – Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, die die Betriebs und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gewährleisten, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten 1 100,00 nicht übersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet. – Grundsätzlich ist das Rauchen und die Mitnahme von Haustieren in den Mietfahrzeugen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten berechnet. § 7 Versicherung Das Fahrzeug ist nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung“ (AKB), den „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gegen Veruntreuung von Selbstfahrervermietfahrzeugen“ (ABVVS) sowie den „Zusatzbedingungen zu den ABVVS“ und den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1 100 Mio., bei Personenschäden 1 8 Mio. je geschädigter Person. Wird vom Mieter eine Insassenunfallschutzversicherung für 1 4,60 pro Tag abgeschlossen, gelten folgende Deckungssummen nach dem Pauschalsystem als vereinbart: im Todesfall 1 25.565,00 im Falle von Dauerinvalidität 1 51.130,00. § 8 Haftung / Verhalten des Mieters bei einem Unfall und / oder einem sonstigen Schaden 1. Der Mieter haftet bei selbst verschuldeten Unfällen am gemieteten Fahrzeug für die Reparaturkosten bzw. bei Totalschäden für den Wiederbeschaffungswert oder für die je Schadenfall vereinbarte Selbstbeteiligung. 2. Wird eine Haftungsbeschränkung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes für den Fall eines selbstverschuldeten Unfalls vereinbart, wird der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung am gemieteten Fahrzeug bis zu der reduzierten Selbstbeteiligung freistellen. Bei mehreren Schäden während der Mietzeit ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfalle vom Mieter zu zahlen. Die einzelnen Beträge für die Kosten der Vollkaskoversicherung sowie die Höhe der Selbstbeteiligung können individuell festgelegt werden. 3. Eine solche Freistellung erfolgt nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der Verpflichtung des Mieters zum Verhalten bei Unfällen herrühren. Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entsteht. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite (§ 41 Abs. II Ziff. 6 StVO) verursacht werden. Der Mieter haftet weiter unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzungen (vgl. hier § 5) oder durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung des Kfz. z. B. durch Schaltfehler oder Falschbetankung oder durch Ladegut entstanden sind. 4. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen, am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht hat insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Sollte der Vermieter durch einen Verstoß gegen die zuvor genannte

Vorschrift den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden weder bei seinem Kaskoversicherer, noch bei einem dritten Beteiligten durchsetzen können, haftet der Mieter für sein schuldhaftes Unterlassen der zuvor genannten Verpflichtung in voller Höhe des dem Vermieter entstandenen Schadens. 5. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. § 9 Haftung des Vermieters Die Haftung des Vermieters ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht vorrangig Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Alle weiter gehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. § 10 Personaldaten Der Vermieter wird mit der Weiterleitung des Vermietauftrages an die Euromobil Autovermietung GmbH und von dort an den Volkswagen Konzern beauftragt. Der Mieter ist damit einverstanden, dass Euromobil die Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V., Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Autovermietunternehmen im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z. B. Fahrzeug nicht oder verspätet zurückgebracht, falsche Angaben bei Anmietung, falsche bzw. verlustig gemeldete Ausweise vorgelegt, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen etc.) meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von Euromobil, eines angeschlossenen Partners des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat. Der Vermieter und Euromobil werden ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. einzuholen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. wird hiermit zu dieser Auskunftserteilung ermächtigt. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. speichert die Daten, um den ihm angeschlossenen Autovermietern Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Kunden und/oder zur Aufdeckung von Vertragsverletzungen geben zu können. Er stellt diese Daten seinen Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. übermittelt nur objektive Daten, ohne Angabe des meldenden Unternehmens (Autovermieter u. a.). Subjektive Werturteile, persönliche Verhältnisse oder andere als die oben genannten Verhaltensweisen sind in den Auskünften nicht enthalten. Der Mieter kann bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. Auskunft über die dort jeweils gespeicherten Daten erhalten. § 11 Nichtigkeit / Nebenabreden / Schriftform Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen eingeschränkt werden. § 12 Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. § 13 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, soweit a) der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38, Abs. 1 ZPO) ist, b) der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Stand März 2016


Gute Fahrt …

… und auf Wiedersehen.

Bildnachweis: Volkswagen AG, Fotolia, Pixabay

Design: ws-werbeagentur.de

… unser Miet-CaliforniaFreizeitmobil von J. Wiest u. Söhne | Zentrum für Freizeitmobile Riedstraße 5 | 64295 Darmstadt Tel.: (06151) 864-336 | Fax: (06151) 864-300 E-Mail: info@wiest-freizeitmobile.de www. wiest-freizeitmobile.de

Ihr freundlicher Kontakt:

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