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bakterienkrankheit Feuerbrand
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Wirtspflanzen Kernobst:
Apfel, Birnen und Quitten inklusive alle Zierarten
Wildgehölze: Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere und weitere Sorbusarten, Amelanchier (Felsenbirne) Zierpflanzen:
Alle Cotoneaster-Arten, Feuerdorn, Photinia davidiana (Stranvaesia/ Lorbeermispel), Scheinquitte, Mispel, Eriobotrya
Übertragung auf die Pflanze • • • • • •
Wind (Schleimfäden an «Luftplankton») Hagel/Regen Vögel Saugende Insekten (z.B. Blattläuse) Blütenbesuchende Insekten (häufigster und gefährlichster Infektionsweg) Mensch (Pflanzenhandel, Schnittwerkzeuge, Mulch- & Sprühgeräte, Hände…)
(Bild agroscope ACW)
bekämpfungsstrategie in der Schweiz Verhindern:
Pflanzenpass verhindert den Handel mit kranken Pflanzen, in einzelnen Kantonen gesetzliche Pflanz- und Vermehrungsverbote.
tilgen:
In Einzelherden sowie in der Befallszone in und 250 m* um Schutzobjekte Tilgen der Befallsherde (* bis 500 m um Schutzobjekte, wenn die Verhältnismässigkeit gegeben ist). In Befallszone laufend entfernen (Rückriss, -schnitt) der befallenen Pflanzenteile (mindestens 0.4 m ins gesunde Holz). Wenn Rückriss, -schnitt nicht erfolgreich sind, Rodung der Pflanze.
eindämmen:
(Bild agroscope ACW)
Schutzobjekte: Schutzobjekte (Baumschulen, Erwerbs-Obstanlagen, wertvolle Hochstammobstgärten) bestimmen und diese durch intensive Kontrollen in und um die Schutzobjekte sowie durch Reduktion der Wirtspflanzen in der Umgebung erhalten.
Produkte zur Feuerbrandbekämpfung
Produkte (siehe Seite 18) sind mit einer Teilwirkung bewilligt. Der Einsatz von Antibiotika ist in der Schweiz nur sehr beschränkt erlaubt.
(Bild agroscope ACW)
Meldepflicht
Feuerbrand ist eine gemeingefährliche Krankheit und als solche meldepflichtig. Wer verdächtige Pflanzen feststellt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Stelle zu melden: Der Gemeinde oder der kantonalen Zentralstelle für Pflanzenschutz. Proben von verdächtigen Pflanzen dürfen nur von dazu ausgebildeten und ausgerüsteten Personen entnommen werden. Rodung von befallenen Pflanzen dürfen nur von oder unter Aufsicht solcher Personen durchgeführt werden. Dadurch wird das Verbreitungsrisiko möglichst tief gehalten.
Feuerbrandprognose
Damit nach Maryblyt eine Blüteninfektion zustande kommt, müssen folgende vier Bedingungen an demselben Tag erfüllt sein: • geöffnete, intakte Blüte (Stempel und Staubeutel vorhanden) • ab offener Blüte 110 Stundengrade über 18.3°C (Entwicklung der Bakterienpopulation) • Nässeperiode; am selben Tag Regen oder Tau > 0.25 mm oder am Vortag > 2.5 mm Regen • tägliche Durchschnittstemperatur über 15.6° C
Der erreger des Feuerbrandes: Begeisselte Stäbchenbakterien – Erwinia amylovora Grösse + Aussehen: Länge 3/1000 mm; Geisseln zur Fortbewegung im Wasserfilm Vermehrung: Bei 25°C: Verdoppelung alle 72 min (1 Million pro Tag!). Nach 30–40 Stunden Schleimproduktion
Desinfektion bei Feuerbrand Präparatename (Firma)
Konzentration
Preis
Gigasept Instru AF (div.)
3–10 %
37–122.– / 100 l
Sensiva (div.)
unverdünnt
29.–/l
Zur Handdesinfektion, bakterizid. Hände oder Schnittwerkzeug 3 Minuten mehrmals besprühen oder eintauchen.
Preis auf Anfrage
Zum Abflammen von Metallschnittgeräten 1 Minute über 70° C. Achtung: Brandgefahr. In Ihrer LANDI als Lötlampe und Stechkartusche erhältlich.
Abflammgerät
Gefahrenstufe C
Bemerkungen Schnittwerkzeug 20 Minuten in 5 %-Lösung eintauchen oder mit 10 %-Lösung besprühen und antrocknen lassen.
Hinweis:
Folgende Internetseiten geben Auskunft über den aktuellen Stand der Feuerbrandsituation: www.feuerbrand.ch Feuerbrand Blüteninfektionsprognose: www.info-acw.ch/prognosen/feuerbrand/progn_de.htm
Quelle: agroscope ACW