Intern
Praxis aktuell
Arbeitsunfähigkeit (AU) und Krankengeld Es gilt die neue AU-Bescheinigung (Muster 1), vgl. KV-Intern 10 und 11/2015. Die KBV hat hierzu eine Praxisinformation herausgegeben, abrufbar durch Eingabe des Webcodes „web100“ im Suchfeld unserer Homepage www.kvbb.de.
Bericht über das Fortbestehen der AU (Muster 52) Krankenkassen dürfen Sie unverändert um Auskunft über das Fortbestehen der AU bitten. Neu ist, dass die Kassen dabei das Muster 52 nicht mehr mitschicken, sondern Sie dieses Muster in Ihrer Praxis vorhalten (müssen). Der Bezug des Musters 52 erfolgt über unsere Formularbestellung. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Anzeige