Kerrin Stumpf Blickwinkel Kongress Hamburg, 07. September 2019
• GESAMTPLAN UND TEILHABEPLANUNG • BERATUNG ZUR EIGENEN TEILHABE • NEUE REGELUNGEN ZUR ANRECHNUNG VON EINKOMMEN UND VERMÖGEN
• BUDGET FÜR ARBEIT • RECHTE ZUR PARTIZIPATION
• NEUE RAHMUNG FÜR DIENSTLEISTER • WIRKUNGSORIENTIERUNG 2
ďƒ˜ Ausgabenkontrolle ďƒ˜ Ent-Institutionalisierung
WAS FEHLT? Assistenz zur Kommunikation
Assistenz im Krankenhaus Voller Zugang zu Teilhabe an Arbeit Voller Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherungen
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Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. 5
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen nach ยง53 Abs. 1 und 2 und nach der EGH-VO. Stufe IV BTHG 2023
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Antrag, Konferenz Zuständiger Träger Koordinier Kostenträger Verbindlicher Leistungsumfang Verpflichtet Dienstleister ICF-basierte Ermittlung
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Gesundheitsproblem (Gesundheitsstörung, oder Krankheit ICD
Körperfunktionen und -strukturen
Umweltfaktoren (materiell, sozial)
Aktivitäten
Partizipation/ Teilhabe
Personenzentrierte Faktoren (Alter, Geschlecht, Motivation, Lebensstil)
THE INTERNATIONAL CLASSIFICATION OF FUNCTIONING, DISABILITY AND HEALTH 8
Aufstampfen
und Verhandeln, verhandeln
verhandeln
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Teilhabe aus Sozialhilfe herausgelöst
Bedarfsermittlung ist der Schlüssel Schrittweises Inkrafttreten bis 2023 (mit neuerlicher parlamentarischer Befassung)
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WAS WOLLEN SIE?
DAS MÜSSEN SIE SAGEN! UND EINBRINGEN IN
-> ->
Gesamtplan Unterstützungsplan
UND DIE LEISTUNG KONTROLLIEREN KLAPPT ES NICHT: BESCHEID SAGEN
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• Persönliche Lebenssituation und „berechtigte“ Wünsche • Mehrkostenvorbehalt • Wünschen muss entsprochen werden, wenn sie angemessen sind • Eine Alternative muss zumutbar sein • Das Wohnen in eigener Wohnung hat Vorrang vor Wohnstätten • Assistenzleistungen • zum Wohnen, • zur Gestaltung persönlicher Lebensplanung • zur Unterstützung von sozialen Kontakte dürfen nicht gegen den Willen des Berechtigten gepoolt werden
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Leistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung zur • • • • •
allgemeinen Erledigung, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe an Kultur+ Gemeinschaft, Freizeit, Sport, • Sicherstellung ärztlicher + verordneter Leistungen • Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen
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Selbstentscheiden über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort, Zeitpunkt der Inanspruchnahme. 1. Vollständige/teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung + Begleitung 2. Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung
Die Leistungen nach Nr. 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Anleitung und Übung. 14
Werkstattberechtigte
Arbeit auf erstem Arbeitsmarkt
Lohnkostenzuschuss: bundesweit bis zu 75 Prozent des vorgesehenen Gehalts, aber höchstens 1.246 Euro in Westdeutschland, beziehungsweise 1.148 Euro in den neuen Bundesländern betragen.
Die Lohnkostenzuschüsse können in einigen Bundesländern auch höher als dieser Betrag sein.
Assistenz, dort wo es erforderlich ist
Rückkehrrecht in die Werkstatt 15
Keine Einkommensanrechnung für Eingliederungshilfeleistungen: Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zur Medizinischen Teilhabe Von Ehegatten und Lebenspartnern Keine Vermögensanrechnung der Partner Einkommensprivilegierung kleines Gehalt, Grundsätzlicher Systemwechsel zu jährlicher Bezugsgröße zur Sozialversicherung a.L., übersteigender Betrag 2 % Vermögensanrechnung nur über 150 % j.Bg plus Schonvermögen Elternunterhalt für Eingliederungshilfe fällt weg 16
NACHDENKEN WAS MUSS IM PLAN STEHEN; DAMIT DAS PASSIERT, WAS ICH WILL? PROBLEME ANSPRECHEN BERATUNG NUTZEN, EUTB, VEREINE, ANGEHÖRIGE
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PFLEGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE • „Gebot nahtlosen Ineinandergreifens“ für beide weiter gleichrangigen Leistungen • „Leistungen aus einer Hand“: Erfahrungen in Hamburg – Sorge im Bund • Voraussetzung: Leben in eigener Wohnung.
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• eigenes Wohn- und Lebensumfeld • verselbständigende Lebensführung • Freiraum + individuelle Gestaltung
Hamburger Erfahrungen Sozialgericht Fulda Mai 2018,S 7 SO 73/16 zur Zumutbarkeit und Kosten selbstbestimmtes Wohnen
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§
§43 a SGB IX bleibt für Leistungsberechtigte eine Barriere zur vollen Gleichstellung Wenn die Pflege zu intensiv wird, kann Kostenträger und Leistungserbringer vereinbaren, dass die Leistung bei einem anderen Dienstleister erbracht wird. Dabei sind die angemessenen Wünsche des Menschen mit Behinderung zu beachten.
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Der Lebensunterhalt kann ab 2020 aus folgenden Einkünften bestehen: • Lohn, Renten • Vermögen • Grundsicherung • Übergangsgeld • Hilfe zum Lebensunterhalt
Fachleistung •Betriebs- und Investitionskosten für sog. Fachleistungsflächen •Assistenzleistungen
Davon sind zu bestreiten: • Kosten der Unterkunft • Kleidung • Ernährung • Körperpflege • Bedürfnisse des täglichen Lebens • Vorhaltungen für Verkehr u.a. 21
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BSG 8 SO 12/16, 22/16 (26.10.2017, 1.3.2018)
• Zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln in besonderer Organisationsform unter verantwortlicher Trägerschaft • Dient der Bedarfsdeckung • Bei dezentraler Unterkunft: Ist sie in die Räumlichkeit des Trägers eingegliedert? • Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung beim Anbieter • Intensität der Betreuung bei der Beurteilung nachrangig 23
Wohnraum
Grundsicherung ist zu beantragen. Sie berücksichtigt Unterkunft +Heizung bei den Kosten der Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Angemessen sind durchschnittliche Warmmieten eines 1-Personenhaushalts… Ein 25%iger Zuschlag kann zuerkannt werden für behinderungsbedingten Mehrbedarf, über 125% -> EGH
Regelsatz 2 in besonderen Wohnformen (früher stationäre Wohneinrichtung) Ernährung Kleidung Körperpflege Persönliche Bedürfnisse
Erwachsene Person 2019 Stufe 1: 424 € (Vorstand Haushalt) Stufe 2: 382 € (Partner/Bes. WF) Stufe 3: 339 € (sonst. Unterkunft)
+ eventuelle Mehrbedarfe für spezielle Nahrung, Mittagsverpflegung in WfbM/Tafö, bei erhöhtem Kleidungsbedarf
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Nahrungsmittel, Tabak, Alkohol (133,18€) Bekleidung, Schuhe (33,47€) Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung (33,87€) Innenausstattung, Haushaltsgeräte und –gegenstände (23,55€) Gesundheitspflege (14,51€) Verkehr (31,83€) Nachrichtenübermittlung (34,16€) Freizeit, Unterhaltung, Kultur (36,65€) Bildung (0,98€) Beherbergungs- und Gaststättenleistungen (9,50€) Andere Waren und Dienstleistungen (30,29€)
Sonderregelung besondere Wohnform: Diese Leistungen werden den Unterkunftskosten zugerechnet und müssen nicht vom Regelsatz übernommen werden. 25
Kerrin Stumpf, kerrin.stumpf@lmbhh.de
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