Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V. Blickwinkel Kongress September 2019
Ärztlicher Sachverständiger
Rechtlicher Betreuer WER IST GEEIGNET? Betroffener
Verfahrenspfleger
Betreuungsrichter Rechtspfleger
Örtliche Betreuungsstelle 2
Ich benötige Hilfe bei rechtlichen Entscheidungen
Dafür gibt es ein Verfahren, das deine Rechte schützt
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• Das Gericht schützt die Rechte der Person •Eine Betreuung muss erforderlich sein •Zum Beispiel aufgrund einer Behinderung •Eine Person kann daher etwas nicht regeln • Andere Hilfe sind vorrangig •Ein rechtlicher Betreuer darf nicht alles •Das Gericht überprüft den rechtlichen Betreuer
EINE RECHTLICHE BETREUUNG IST MANCHMAL GAR NICHT NÖTIG! 5
• Das Betreuungsgericht erfährt von dem Bedarf
• Etwas ist zu regeln • Zum Beispiel ein Vertrag
• Oder Geld • Oder die Gesundheit Es geht um Selbstbestimmung Es geht um Konflikt-Bewältigung Es geht um Interessenvertretung
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Das Betreuungsgericht verpflichtet den rechtlichen Betreuer dazu, Die WĂźnsche und den Willen des betreuten Menschen zu respektieren. Gegen den Willen des Menschen darf der rechtliche Betreuer nur entscheiden, wenn sonst ein Notfall eintritt.
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Auch wer einen rechtlichen Betreuer hat, kann • geschäftsfähig sein • Entscheidungen beim Arzt treffen • Geld selbst verwalten • Verträge abschließen • Heiraten • Ein Testament machen
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Betreuungsstelle oder Betreuungsgericht erfahren vom Bedarf Die Betreuungsstelle ermittelt und meldet das Ergebnis dem Gericht Das Gericht holt ärztlichen Sachverstand ein: Vor Betreuerbestellung und Anordnung EV ein ärztliches Gutachten(ausreichend auch MDK Gutachten, wenn geeignet) Bei Bestellung auf Antrag des Betroffenen ist ein ärztliches Zeugnis ausreichend oder bei einstweiliger Anordnung der Betreuerbestellung.
Der Aufgabenkreis ergibt sich aus der ärztlichen Stellungnahme. Der Betroffene wird angehört vom Gericht mit einem Verfahrenspfleger, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. (4-Augen-Prinzip)
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Eine Betreuung wird nur für die Bereiche eingerichtet, in denen Handlungsbedarf besteht.
Gegen den freien Willen einer Person darf eine rechtliche Betreuung nicht eingerichtet werden.
Sie ist begrenzt auf längstens 7 Jahre.
Der Aufgabenkreis ist entscheidend.
Das Gericht legt den Aufgabenkreis per Beschluss fest. 10
Der Betreuer handelt nur innerhalb des Aufgabenkreises. Bezogen auf den Aufgabenkreis sind Betreuter und Betreuer in der Besorgung rechtlicher Angelegenheit gleichberechtigt. Ausnahme: Einwilligungsunfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt Ohne entsprechenden Aufgabenkreis vertritt der Betreute sich selbst. Geschäfts-, Ehe- und Testierfähigkeit bleibt bestehen. Bei höchstpersönlichen Entscheidungen (Heirat, letztem Willen und Patientenverfügung) ist keine Vertretung möglich.
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Der Betreuer hat einmal jährlich über die Führung der Betreuung zu berichten (§1839 BGB) zusammen mit der Rechnungslegung (§ 1840 BGB)
Grundsätzlich muss das Gericht über jede Veränderung im Betreuungsverlauf informiert werden
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•Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken. •Galileo Galilei kerrin.stumpf@lmbhh.de
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