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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011

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gation gegenüber der EU-Kommission (Schreiben vom 8. Februar 2011) zum Ausdruck gebrachten Kritik an der Informationspolitik sowohl von Europol als auch der EU-Kommission sowie der unlängst bekannt gewordenen Tatsache, dass nach wie vor und entgegen der Äußerungen des damaligen Bundesministers des Innern innereuropäische Finanztransaktionen Gegenstand der Datentransfers an US-Behörden darstellen, ihre Zustimmung zum SWIFT-Abkommen bei, und wie begründet sie diese Zustimmung angesichts der aufgezählten Verstöße gegen die vertraglichen Vorgaben des Abkommens?

Die von der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol in dem öffentlich zugänglichen Bericht kritisierten Anfragen der US-Seite sind hier nicht bekannt. Der Sachverhalt entzieht sich daher einer Bewertung durch die Bundesregierung. Zur Informationspolitik wurde zwischenzeitlich von Vertretern meines Hauses mit der Europäischen Kommission in einer gemeinsamen Besprechung am 2. März 2011 die Problematik erörtert. Dabei wurden die Verfahrensschritte nach Eingang eines Auskunftsersuchens besprochen und die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit Europols diskutiert. Darüber hinaus erläuterte die Kommission, dass sie bis Ende März einen Evaluierungsbericht nach Art. 13 des Abkommens für das Programm zur Offenlegung der Terrorismusfinanzierung, TFTP-Abkommen – SWIFT, vorlegen wird. Es sei beabsichtigt, diesen Bericht sodann umgehend dem LIBEAusschuss des Europäischen Parlaments durch die zuständige Kommissarin vorzustellen. Diesen Bericht gilt es abzuwarten. (B) Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/5015, Fragen 81 und 82): Wann ist mit dem in den Schriftlichen Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 17/2286 angekündigten Abschluss der Verhandlungen zur Entschädigung der von frequenzumstellungsbedingten Störungen bei drahtlosen Mikrofonen betroffenen Kultur- und Bildungseinrichtungen zu rechnen? Wann kann die Gemeinde Gehrweiler im Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz, wie in dem Brief des Bürgermeisters Bernhard Kiefer vom Februar 2011 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefragt, mit der Erstattung der durch die frequenzumstellungsbedingten Störungen notwendig gewordenen Kosten von 5 000 Euro für eine neue Beschallungsanlage rechnen?

Zu Frage 81: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diesbezüglich erstellte Verwaltungsvorschrift, die sich gegenwärtig in der Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen befindet, wird unmittelbar nach Abschluss der Ressortverhandlung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Antrag auf Entsperrung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Mittel vorgelegt.

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Zu Frage 82: Ein Ausgleich für durch frequenzumstellungsbedingte Störungen entstandenen Kosten kann beantragt werden, wenn ein Nachweis einer frequenzumstellungsbedingten Störung durch Inbetriebnahme von LTE-Sendeanlagen im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz erbracht wird und die hiervon störungsbetroffene Mikrofonanlage nachweislich in dem Zeitraum 2006 bis 2009 neu angeschafft wurde. Hierzu sieht die zu erlassende Verwaltungsvorschrift vor, dass eine Erstattung höchstens in Höhe des Restbuchwertes der Mikrofonanlage oder in Höhe der Umrüstungskosten erfolgt, wenn letztere niedriger als der Restbuchwert der Mikrofonanlage sind. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 17/5015, Frage 85): Wann wird die Bundesregierung die seit über einem Jahr angekündigten Vorschläge zur Unterstützung von Wagniskapitalbeteiligungen vorlegen, und welche Vorschläge werden dies sein?

In ihrem Koalitionsvertrag hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Markt für Beteiligungsunternehmen in Deutschland zu stärken und einen einheitlichen attraktiven Wagniskapitalmarkt zu schaffen. Da nationale Regelungen die europäischen Vorgaben berücksichtigen müssen, hat die Bundesregierung beschlossen, im Zuge der Umsetzung der europäischen (D) Richtlinie für Manager alternativer Investmentfonds, AIFM, in nationales Recht einen rechtlichen Rahmen für den gesamten Private-Equity-Sektor zu schaffen. Die AIFM-Richtlinie, die die Regulierung der Manager unter anderem von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds vorsieht, wurde im November 2010 vom Europäischen Parlament verabschiedet und wird voraussichtlich im Mai 2011 in Kraft treten. Die Richtlinie muss dann bis Frühjahr 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Derzeit werden auf europäischer Ebene die umfangreichen Durchführungsbestimmungen zur AIFM-Richtlinie verhandelt, die in die nationale Umsetzung einfließen müssen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5015, Frage 86): Welche Summe von Staatsanleihen der Länder Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien wird derzeit von deutschen Finanzinstituten über sogenannte Kreditausfallversicherungen abgesichert, mit der Bitte um Differenzierung der Summe nach Banken, Versicherungen, sonstigen Finanzinstituten?

Den deutschen Aufsichtsbehörden, BaFin und Deutsche Bundesbank, liegen zur Frage des Engagements deutscher Finanzinstitute als Sicherungsgeber im Rah-


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