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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2011

Vizepräsidentin Petra Pau

(A)

Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn AG und der polnischen Bahn zur Einigung über den Zeitfahrkartentarif für die Strecke Berlin–Szczecin (Stettin)?

Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Diese Antwort kann ich sehr kurz machen: Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine unternehmerische Entscheidung der beteiligten Bahnen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist an den Verhandlungen nicht beteiligt. Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre erste Nachfrage? Sabine Stüber (DIE LINKE): Da das Bundesministerium nicht beteiligt ist, kann ich auch keine Frage stellen. Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Danke schön! Vizepräsidentin Petra Pau:

Gut, dann verzichten Sie auf die Nachfragemöglichkeit. – Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor(B) sicherheit. Die Fragen 52 und 53 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, die Frage 54 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff, die Frage 55 des Abgeordneten Garrelt Duin und die Fragen 56 und 57 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel zur Verfügung. Die Fragen 58 und 59 des Abgeordneten René Röspel, die Fragen 60 und 61 des Abgeordneten Klaus Barthel, die Fragen 62 und 63 der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), die Fragen 64 und 65 des Abgeordneten Klaus Hagemann und die Frage 66 der Abgeordneten Bärbel Bas sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 67 der Kollegin Agnes Alpers auf: Inwiefern werden Hochschulabschlüsse und generell Rechtsansprüche auf Anpassungs- und Ergänzungsqualifikationen bzw. auf Finanzierung dieser Maßnahmen im geplanten Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit einbezogen bzw. verankert, bitte begründen?

Bitte, Herr Staatssekretär. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Kollegin Alpers, Hochschulabschlüsse, die nicht zu reglementierten Berufen führen, werden von dem ge-

planten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der (C) Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nicht erfasst. Diese Abschlüsse bescheinigen keine berufsspezifischen Handlungskompetenzen, sondern den Erwerb von fachbezogenen Kenntnissen. Ein eindeutiger Referenzberuf und damit ein berufsbezogener Bewertungsmaßstab ist insofern für diese Abschlüsse regelmäßig insofern nicht gegeben. Für diese Abschlüsse kommt weiterhin das geltende, bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK angesiedelte Verfahren nach dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen zur Anwendung. Ein im Zusammenhang mit dem Anerkennungsgesetz begründeter Rechtsanspruch auf Ausgleichmaßnahmen ist entsprechend den Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG im Bereich der reglementierten Berufe vorgesehen. Im Bereich der nicht reglementierten Berufe sind festgestellte wesentliche Unterschiede zwischen Auslands- und Inlandsqualifikation möglichst so zu dokumentieren, dass entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wahrgenommen werden können, um bei erfolgreicher Teilnahme gegebenenfalls die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Die Umsetzung dieses Gesetzes kann, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen vorliegen, durch arbeitsmarktpolitische Instrumente flankiert werden. So können beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei festgestellten Kenntnisdefiziten zum Referenzberuf zur Teilnahme an entsprechenden (D) Anpassungsqualifizierungen Förderleistungen durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter erhalten, wenn hierdurch eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre erste Nachfrage, bitte. Agnes Alpers (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Rachel. – Meine erste Nachfrage, bezogen auf Hochschulabschlüsse: Warum sieht das Gesetz nicht vor, auch anerkannte Asylbewerber einzubeziehen? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wie Sie wissen, arbeiten wir noch daran, das Gesetz in seine endgültige Form zu bringen. Gegenstand des Gesetzes werden bundesgesetzlich geregelte Berufe sein. Dazu zählen zum Beispiel Heilberufe, Ausbildungsberufe – Stichwort Handwerk – sowie juristische Berufe. Auf diese Berufe wird sich das Gesetz beziehen. Allen Personen soll hier künftig – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – ein Bewertungsverfahren offenstehen. Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre zweite Nachfrage.


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