Gefördert vom:
§
Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13 SGB VIII), das den Anspruch junger Menschen auf angemessene Förderung formuliert.
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich die Arbei-
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
terwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische
Chausseestraße 128/129 | 10115 Berlin
Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Tel. 030-288 789 538 | Fax 030-288 789 55
Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemein-
kooperationsverbund@jugendsozialarbeit.de
schaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
www.jugendsozialarbeit.de
DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Internationale Bund (IB) zusammengeschlossen. Sein Ziel ist es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.