Klönschnack September 2015

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113-115 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 20.08.15 16:11 Seite 113

S E R V I C E R E C H T S A N W Ä LT E

Bürokratieabbaugesetz – endlich Erleichterung?

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leine und mittlere Unternehmen sind überproportional von Verwaltungsaufwand und formeller Bürokratie betroffen. Die Erfüllung der Vorschriften kostet viel Zeit, Kraft und Geld, die nicht für Investitionen, Entwicklungen, Arbeitsplätze und Ausbildung verwendet werden können. Nun hat der Bundesrat mit dem verabschiedeten Bürokratieabbaugesetz versucht, die Bürokratieflut einzudämmen. Als Kernstück wird die „One in, one out“-Regelung aufgeEkkehart D. Voß, Steuerberater, führt. Diese Systematik besagt, dass Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater für belastende Gesetze künftig nur Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), noch auf den Weg gebracht Telefon 81 51 11 werden dürfen, wenn im selben Zug die Wirtschaft zumindest in gleichem Maße entlastet wird. Auch wenn diese Regelung neu normiert wurde, gab es sie für mich gefühlt in umgekehrter Richtung schon lange: Immer wenn Steuererleichterungen angekündigt und umgesetzt wurden, gab es an einer anderen Stelle Verschärfungen von bestehenden Regelungen. Außerdem führt dieses Motto für mich noch nicht zu einem Abbau von Bürokratie. Es besagt doch vielmehr, dass es nicht schlimmer werden kann – was dann aber wohl schon eine Verbesserung ist. Der Status quo darf nicht überschritten werden, es bedeutet aber noch keine Erleichterung. Es ist in jedem Fall positiv zu werten, dass mit dem Bürokratieabbaugesetz mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches befreit werden. So werden Unternehmen erst dann zur Bilanzierung verpflichtet, wenn ihr Umsatz über Euro 600.000 im Jahr liegt oder die Gewinngrenze von Euro 60.000 überschritten wird. Diese Unternehmen dürfen ihren Gewinn durch eine Gewinnermittlung berechnen, sodass lästige Arbeiten wie eine Inventur entfallen und auch die Kosten für die Aufstellung der Steuererklärungen geringer ausfallen. Darüber hinaus sollen Start-ups und junge Gründer von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Gründerinnen und Gründer sollen sich auf ihr Geschäftskonzept konzentrieren können und nicht mit Formularen und Behörden unnötig Zeit verschwenden. Aus diesem Grund wurden Befreiungen und Erleichterungen von der Abgabe von Wirtschaftsstatistiken bis zu einem Jahresumsatz von Euro 800.000 verabschiedet. Auch im Einkommensteuerrecht gibt es direkte Erleichterungen wie bei dem Faktorverfahren für den Lohnsteuerabzug. Das Bürokratieabbaugesetz ist insgesamt positiv zu werten. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass es sich hierbei auch nicht um eine abschließende Maßnahme handelt, sondern dass weitere Erleichterungen geplant sind. Diese dürfen wir spannend erwarten – möglichst ohne Kompensation durch neu eingeführte Belastungen.

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